EZ/OZ: 1679/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 30.09.2021, 23:11:39
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Infrastruktur
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer, Landeshauptmann-Stv. Anton Lang
Betreff:
Schulterschluss der Bundesländer für eine flächendeckende LKW-Maut - klares Bekenntnis durch die Landeshauptleutekonferenz
Seit Jahren fordern Verkehrsexpert*innen, Umweltorgansiationen, der VCÖ und die Grünen die Einführung einer flächendeckenden LKW-Maut auf Landes- und Gemeindestraßen, um die zunehmende Verlagerung des Schwerverkehrs vom bemauteten, höherrangigen Straßennetz des Bundes auf das unbemautete Straßennetz der Länder bzw. Gemeinden zu unterbinden und eine dementsprechende Kostengerechtigkeit herzustellen.
Der LKW-Verkehr ist vor allem für die Budgets der Bundesländer ein enormer Kostenfaktor. Hohes LKW-Aufkommen bedeutet neben starker Abnützung der Straßen auch Lärm, Schadstoffe und erhöhtes Unfallrisiko. Internationale Beispiele zeigen, dass durch eine Ausweitung der LKW-Maut auf Landes- und Gemeindestraßen weniger LKW-Fahrten anfallen, Leerfahrten reduziert und bei einer Mautstaffelung nach Abgasklassen sauberere Fahrzeuge eingesetzt werden. Das erhöht Lebensqualität und Verkehrssicherheit und der LKW-Verkehr leistet verursachergerecht einen Beitrag zum Erhalt der Straßen, die er benutzt. Der in der Steiermark zum Dauerproblem gewordene Mautfluchtverkehr könnte auch dadurch wirksam bekämpft werden.
In einem aktuellen Prüfbericht des Landesrechnungshofes Erhaltungsmanagement an steirischen Landesstraßen – Folgeprüfung (https://www.landesrechnungshof.steiermark.at/cms/dokumente/12767821_3515517/f6be7a84/Erhaltungsmangagement%20an%20steirischen%20Landesstraßen%20-%20Folgeprüfung.pdf) stellt dieser fest, dass vorwiegend auf die kurzfristige Erhaltung der Straßen gesetzt wurde. Erforderliche Maßnahmen zum Substanzerhalt der Straßen wurden dadurch nicht im nötigen Ausmaß getätigt. Diese Vorgangsweise komme langfristig teuer. Den gestiegenen Erhaltungsrückstand für die Jahre 2009 bis 2018 beziffert der LRH mit rund 270 Millionen Euro, hier sind allerdings notwendige Brücken- und Stützbautensanierungen nicht einberechnet. Gesamt beträgt der Erhaltungsrückstand im steirischen Landesstraßennetz (ohne Gemeinden) bereits an die 500 Millionen Euro.
In der Schweiz wird bereits seit dem Jahr 2001 auf allen Straßen eine LKW-Maut eingehoben. Das umgesetzte Beispiel belegt: Ohne messbare Belastung der Haushalte kann mit einer flächendeckenden LKW-Maut unter anderem
- mehr Kostenwahrheit und damit Effizienz im Gütertransport umgesetzt werden,
- mehr Gerechtigkeit zwischen LKW und Bahn hergestellt werden – die Bahn zahlt im Gesamtnetz "Schienenmaut" (IBE/Infrastrukturbenutzungsentgelt),
- können verursachergerecht die nötigen Mittel zur Sanierung der hauptsächlich vom LKW-Verkehr verursachten Straßenschäden im Landes- und Gemeindestraßennetz aufgebracht werden und
- können die dringend nötigen Zusatzmittel für mehr und besseres Angebot im Öffentlichen Verkehr und Klimaschutzmaßnahmen lukriert werden.
Den Bundesländern liegt diesbezüglich bereits seit Jahren eine positiv resümierende Machbarkeitsstudie vor. Bereits im Jahr 2015 wurde einem Länderarbeitskreis der Auftrag erteilt, die Vorbereitungen hinsichtlich einer möglichen Einführung eines Mautsystems auf Landes- und Gemeindestraßen bis zur Entscheidungsreife fortzuführen. Bedauerlicher Weise wurden diese fundierten Grundlagenarbeiten bislang nicht zur Umsetzung gebracht.
Aktuell war den Medien zu entnehmen, dass es erfreulicher Weise wieder einen Bundesländervorstoß für die Einführung der LKW-Maut durch die Landesregierungen in der Steiermark und Niederösterreich gibt (Kronen Zeitung, 21.09.2021). Die beiden Bundesländer wollen ihren Antrag in der Verkehrsreferent*innenkonferenz am 1. Oktober 2021 einbringen. Einer Stellungnahme zu einem Antrag der Tiroler SPÖ aus 2018 durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zufolge fällt die Bemautung von Landes- und Gemeindestraßen in Gesetzgebung und Vollziehung in die Kompetenz der Länder, wobei sich die Länder durch Abschluss einer Vereinbarung gemäß 15a B-VG im Wege einer horizontalen Koordination zur Einführung einheitlicher Gesetze zur Bemautung verpflichten können. Um das wichtige Vorhaben einer flächendeckenden LKW-Maut endlich in die Umsetzung zu bringen, braucht es dringend einen kraftvollen Schulterschluss der Länder. Es ist unerlässlich, neben diesbezüglichen Willensbekundungen durch die Landesverkehrsreferent*innen auch einen klaren Beschluss der Landeshauptleutekonferenz herbeizuführen.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert,
1. in der Landeshauptleute-Konferenz einen Grundsatzbeschluss für die Einführung einer „flächendeckenden LKW-Maut auf Landes- und Gemeindestraßen“ anzuregen und die Verhandlungen unter den Ländern auf Basis der vorhandenen Vorarbeiten rasch voranzutreiben,
2. dem Landtag über den Stand der Umsetzung zur Einführung einer flächendeckenden LKW-Maut auf Landes- und Gemeindestraßen regelmäßig und umfassend Bericht zu erstatten.
Unterschrift(en):
LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne)