EZ/OZ: 961/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 19.11.2020, 17:11:47
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Bildung, Gesellschaft und Gesundheit
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Dr. Juliane Bogner-Strauß
Betreff:
Attraktivierung der Pflegeausbildung
Die Wichtigkeit der medizinischen Versorgung durch gut ausgebildete Pflegerinnen und Pfleger tritt in der öffentlichen Aufmerksamkeit meist etwas zurück. Doch gerade in der jetzigen Corona-Krise wird deutlich, dass die medizinische Infrastruktur zu einem wesentlichen Teil von den engagierten und pflichtbewussten KrankenpflegerInnen abhängt. In dieser Krise tritt auch der seit vielen Jahren virulente Personalmangel sehr deutlich zu Tage. Leider wurde die Krankenpflege über lange Zeit gesellschaftlich nicht wahrgenommen. Es müssen nun dringend Maßnahmen getroffen werden, nicht nur um den Pflegeberuf attraktiver zu machen, sondern vor allem auch in seiner hohen Bedeutung für die Gesellschaft wertzuschätzen.
In anderen gesellschaftlich relevanten Bereichen erhalten bereits die Auszubildenden bereits ein Gehalt. PolizeischülerInnen etwa bekommen 1.740 Euro brutto im ersten Jahr, knapp 2.200 Euro im zweiten Ausbildungsjahr und während der Praxis 2.335 Euro. Ähnliches gilt für die Ausbildung zur Justizwache. Erst 2017 wurde das Ausbildungsgehalt für diese Gruppen deutlich angehoben, um den Beruf zu attraktivieren und die Ausbildung auch für BerufsumsteigerInnen, die vielleicht schon eine Familie zu erhalten haben, interessant zu machen.
Auch im Militärbereich werden Gehälter ähnlicher Größenordnung schon während der Berufsausbildung bzw. während des Studiums an der Militärakademie bezahlt - zuzüglich zu freier Kost und Logis sowie ÖBB-Freifahrt.
Die Diplom-PflegeschülerInnen erhalten hingegen nur ein kleines monatliches Taschengeld zwölfmal pro Jahr. Laut einer Anfragebeantwortung der Landesregierung beträgt das Taschengeld in der Steiermark etwa 100 bis 280 Euro monatlich und damit nicht einmal die Hälfte dessen, was in anderen Bundesländern gebührt.
In früheren Zeiten wurden immerhin zusätzlich die Verpflegungskosten übernommen. Diese müssen seit 2017 aber auch von den SchülerInnen selbst getragen werden.
Auf die mit der Novelle 2016 neu geschaffenen Pflegeassistenzberufe und Praktika während der Ausbildung wurde überhaupt "vergessen“. Dafür gibt es genauso wenig Geld wie für jene, die die neue Pflege-HTL besuchen oder Studierende an der neuen FH für Gesundheits- und Krankenpflege.
Sollte es möglich sein, dass vorwiegend von Frauen dominierte Berufe einfach immer noch weniger wert sind als klassische „Männer“-Berufe? Die gesellschaftliche Relevanz der Berufsgruppe und der steigenden Bedarf an Auszubildenden kann schließlich bei den Pflegeberufen nicht geleugnet werden.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert,
- an die Bundesregierung heranzutreten um sich für eine Entlohnung aller Auszubildenden in Pflegeberufen ähnlich jener der PolizeischülerInnen einzusetzen und
- das Taschengeld für die SchülerInnen der Krankenpflegeschulen zumindest auf das Wiener Niveau anzuheben sowie auf Auszubildende in der Pflegefachassistenz und Pflegeassistenz auszudehnen.
Unterschrift(en):
LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)