TOP 24
EZ/OZ 2127/5
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Klimaschutz
Betreff:
Förderung von Lastenrädern und -anhängern
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Ursula Lackner
zu:
EZ 2127/1, Förderung von Lastenrädern und -anhängern (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))
Der Ausschuss "Klimaschutz" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 13.09.2022 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit Beschluss des Ausschusses für Klimaschutz vom 05.04.2022 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht, eine Stellungnahme zum Antrag, Einl.Zahl 2127/1, abzugeben.
Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:
Die Steiermärkische Landesregierung hatte am 16.11.2017 (GZ: ABT15-129399/2017-35) die Richtlinie für die „Förderung innovativer Mobilität“ beschlossen. Die Fachabteilung Energie und Wohnbau war gemäß der Förderungsrichtlinie vom 1.1.2018 bis 31.12.2019 mit der Abwicklung der Förderung von (Elektro-)lastenfahrrädern sowie von Falträdern betraut. Insgesamt sind in den vergangenen Jahren knapp 450 Lastenfahrräder, hauptsächlich elektrisch betriebene Transporträder, gefördert worden. Diese Förderungsschiene wurde in der Vergangenheit als Anreizförderung konzipiert, um die Anschaffung der noch wenig verwendeten Lastenfahrräder zu unterstützen. Aufgrund der damals geltenden Richtlinie war die Förderungsauszahlung erst nach dem Kauf des Lastenfahrrades binnen einer Frist von 6 Monaten ab Rechnungsdatum möglich gewesen, wodurch sich auch im Jahr 2020 noch Auszahlungen ergeben haben. Dies ist auch im Förderbericht an den Landtag dokumentiert.
In den Jahren 2020 - 2021 wurde diese Förderungsschiene nicht angeboten, da im Rahmen der Umweltförderung im Inland Förderungsanträge für (E-)Transporträder mit einer Pauschalförderung von € 850,00 (Importeursanteil von € 100,00) für Privatpersonen eingereicht werden konnten.
Diese Förderung wird auch weiterhin im Rahmen der Förderaktion des Klima- und Energiefonds „Leitfaden E-Mobilität für Private‘“ der österreichischen Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Zweiradimporteuren und dem Sportfachhandel angeboten.
Es hat sich bei den abgewickelten Förderungsfällen gezeigt, dass über 95 % der Lastenfahrräder mit elektrischem Antrieb zur Förderung eingereicht wurden. Dies ist sicherlich dem Umstand geschuldet, dass bei diesen Fahrrädern das Gewicht eine große Rolle spielt. Um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, musste der Strombezug ausschließlich aus erneuerbaren Energieträgern nachgewiesen werden.
Im Sinne des Gebots, Förderungsmittel so zweckmäßig und sparsam wie möglich einzusetzen und des Förderungsgrundsatzes der Anreizschaffung, konnte durch die ohnedies angebotene Förderung des Klima- und Energiefonds auf ein weiteres Förderungsanbot des Landes Steiermark verzichtet werden und die Förderungsschiene wurde folglich durch das Land Steiermark nicht mehr angeboten. Durch die Auswertungen der Landesdatenförderbank war ersichtlich, dass Lastenfahrräder primär im urbanen Bereich verwendet werden. Über 80 % der Förderungsfälle betreffen die Stadt Graz. Das Umweltamt der Stadt Graz bietet zusätzlich zum Klima- und Energiefonds ebenso wie die Stadt Weiz und weitere Gemeinden eine diesbezügliche Förderung an. Ein zusätzlicher Anreizeffekt wäre durch eine Landesförderung nicht zu erwarten. Die meisten Bundesländer verweisen ebenfalls auf die bereits vorhandene Förderung des Klima- und Energiefonds bzw. wird von Seiten der Gemeinden ein Förderangebot gemacht.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Ausschusses für Klimaschutz zum Antrag, EZ 2127/1, der Abgeordneten der Grünen betreffend " Förderung von Lastenrädern und -anhängern“ wird zur Kenntnis genommen.
Die Obfrau:
Zweite Landtagspräsidentin Gabriele Kolar