LANDTAG STEIERMARK
XVIII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 978/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 25.11.2020, 10:40:47


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Ewald Schalk (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Landwirtschaft
Regierungsmitglied(er): Landesrat Johann Seitinger

Betreff:
Prämie für die Aufzucht und Schlachtung von Vollmilchmastkälbern in der Steiermark

Die Kalbfleischproduktion ist für heimische Bauern unrentabel geworden, denn zahlreiche sinnvolle Unterstützungsmaßnahmen sind in den letzten Jahren ausgelaufen oder wurden gar abgeschafft. Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass Kälber schon früh verkauft und anschließend von Händlern ins Ausland exportiert werden. Auf der anderen Seite wird jedoch Kalbfleisch in großen Mengen insbesondere aus den Niederlanden, aber auch aus Belgien oder Spanien, nach Österreich importiert.

Österreichische Kälber werden vielfach in Staaten wie Spanien und Italien exportiert, wo sie gemästet und oftmals in Drittstaaten weiter transportiert werden. Im heurigen Februar wurde in diesem Zusammenhang etwa der Leidensweg dreier österreichischer Kälber bekannt. Im Alter von gerade einmal zwei bis vier Wochen sollen die Tiere nach Spanien transportiert und dort gemästet worden sein. Anschließend seien sie in einem zweiwöchigen Transport per Schiff in den Libanon gebracht und dort bei vollem Bewusstsein geschlachtet worden. (Quelle: https://www.kleinezeitung.at/international/tiere/5771354/Aufgedeckt_Leidensweg-heimischer-Kaelber-bis-in-den-Libanon-verfolgt)

Um zu verhindern, dass Kälber bis zu tausende Kilometer hin und her transportiert werden und insbesondere außerhalb des EU-Raumes unter grausamen Bedingungen geschlachtet werden, muss es wieder wirtschaftlich werden, diese im Inland zu produzieren. Die Rahmenbedingungen bedürfen dringend einer Änderung, sodass heimische Landwirte an der Rinder- und Kälbermast wieder etwas verdienen können. Auf diese Weise wird auch der Fleischproduktionsstandort Österreich und damit die regionale Versorgung nachhaltig gestärkt. Neben der Wiedereinführung der Mutterkuhprämie sollte daher auch für die Aufzucht von Vollmilchmastkälbern und deren Schlachtung in Österreich ein Prämienmodell erarbeitet werden.

Das Land Tirol wagt hierzu bereits einen Vorstoß und führt eine Beihilfe für die Produktion von Vollmilchmastkälbern für den österreichischen Markt ein. Verfolgt werden dabei laut Regierungsantrag zwei Ziele:

1. Mit dem Förderangebot für leichte Schlachtkälber soll ein Anreiz geschaffen werden die Kälber nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt (14 Tage nach der Geburt) zu verkaufen sondern am eigenen Betrieb unter Verwendung von Vollmilch ein für den Kalbfleischmarkt geeignetes Tier zu produzieren, das in Österreich der Schlachtung und Veredelung zu geführt wird.

2. Die Förderung von schweren Mastkälbern ist in der vorliegenden Richtlinie nur saisonal für die zweite Jahreshälfte vorgesehen und soll einen Lenkungseffekt erreichen, dass Belegungen und daraus resultierend Abkalbungen gezielt so gewählt werden, dass die Kälber in der zweiten Jahreshälfte (einschließlich der Weihnachtssaison) auf dem Markt verfügbar sind. Dieser Lenkungseffekt verringert ebenfalls den Anteil der Kälber, die innergemeinschaftlich gehandelt werden müssen. Mit dieser Förderung soll auch der in den letzten Jahren feststellbare Rückgang von schweren Mastkälbern aufgefangen werden.

Je leichtem Kalb („Kälber, die mit Vollmilch aufgezogen werden und mit einem maximalen Alter von 3 Monaten zur Schlachtung gelangen.“) beträgt die Prämie 50 Euro und je schwerem Kalb („Kälber, die mit Vollmilch ohne Einsatz von Milchaustauschfutter aufgezogen und gemästet werden und mit einem Alter von maximal 6 Monaten ein Schlachtgewicht von mindestens 80 kg erreichen.“) wird ein Zuschuss von 150 Euro gewährt. (Quelle: Regierungsvorlage betreffend „Richtlinien gemäß § 9 Tiroler Landwirtschaftsgesetz, LGBl.Nr. 3/1975, für die Gewährung von Beihilfen für Vollmilchmastkälber in Tirol; Budgeterhöhung 2020 und 2021; Zusätzliche Darlehensaufnahme RJ 2020 und 2021“ vom 18. November 2020, GZ 688/20, abrufbar unter: https://portal.tirol.gv.at/LteWeb/public/ggs/ggsDetails.xhtml?id=17246&cid=1)


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, als Maßnahme zur Eindämmung von Kälber-Lebendtiertransporten und deren Export sowie zur Stärkung der heimischen Kalbfleischproduktion und regionalen Versorgung ein Förderungsmodell für Vollmilchmastkälber umzusetzen, bei dem für die Produktion von Kälbern, die in Österreich verbleiben und geschlachtet werden, eine Prämie ausbezahlt wird.


Unterschrift(en):
LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Ewald Schalk (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)