EZ/OZ: 482/2
Schriftliche Anfragebeantwortung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 13.07.2020, 13:29:55
Zu:
482/1 Personalentwicklung beim Land Steiermark im Lichte der Corona-Krise
(Schriftliche Anfrage an die Landesregierung oder eines ihrer Mitglieder (§ 66 GeoLT))
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Ewald Schalk (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Regierungsmitglied(er): Landesrat Mag. Christopher Drexler
Beilagen: Beantwortung.pdf
Betreff:
Personalentwicklung beim Land Steiermark im Lichte der Corona-Krise
Die Anfrage vom 08.05.2020, Einl.Zahl 482/1 der Abgeordneten LTAbg. Helga Kügerl, LTAbg. Ewald Schalk und LTAbg. Marco Triller, BA MSc betreffend "Personalentwicklung beim Land Steiermark im Lichte der Corona-Krise" beantworte ich wie folgt:
1. Wie viele Mitarbeiter (Beamte, Vertragsbedienstete etc.) sind beim Land Steiermark im Mai 2020 insgesamt beschäftigt (Aufgliederung nach Vollzeitäquivalenten und Köpfen sowie nach Geschlechtern)?
Vollzeitäquivalente 7.038,72 3.449,37 m 3.589,35 w
Köpfe 7.731 3.555 m 4.176 w
2. Wie stellt sich die Altersstruktur dieser Personen dar, aufgegliedert nach den Kategorien unter 20 Jahren, zwischen 20 und 50 Jahren, zwischen 50 und 60 Jahren, zwischen 60 und 65 Jahren, über 65 Jahren (bitte auch Aufgliederung nach Geschlechtern)?
unter 20 145 80 m 65 w
20 bis inkl. 50 4.183 1.761 m 2.422 w
51 bis inkl. 60 2.975 1.422 m 1.553 w
61 bis inkl. 65 427 292 m 135 w
über 65 1 1 w
7.731 3.555 m 4.176 w
3. Wie viele Mitarbeiter (Beamte, Vertragsbedienstete etc.), die beim Land Steiermark beschäftigt sind, werden aller Voraussicht nach in den Jahren 2020, 2021 und 2022 in Pension gehen bzw. in den Ruhestand eintreten (Aufgliederung nach Vollzeitäquivalenten und Köpfen sowie nach Geschlechtern)?
Vollzeitäquivalente 485,17 209,10 m 276,37 w
Köpfe 580
4. In welchen Abteilungen, Bezirkshauptmannschaften, ausgegliederten Gesellschaften (die in Ihre Zuständigkeit fallen, z.B. das UMJ) etc. sind diese Personen, die aller Voraussicht nach in den Jahren 2020, 2021 und 2022 in Pension gehen bzw. in den Ruhestand eintreten werden, tätig?
Die Pensionierungen verteilen sich auf alle Organisationeinheiten.
5. Wie stellt sich der Ausbildungsstand dieser Personen dar, gegliedert nach Lehrabschluss, Matura, Studienabschluss in Rechtswissenschaften, naturwissenschaftliches Studium, sonstige akademische Ausbildung, Fachhochschulausbildung bzw. ohne Ausbildungsabschluss?
297 allgemeine Grundausbildung oder vergleichbar
85 Lehrabschlussprüfung
65 Reifeprüfung
133 Akademische Bildung
580
6. Wie stellt sich die Gehaltseinstufung dieser Personen entsprechend der Aufgliederung nach Ausbildungsstand dar (entsprechend der Gehaltsklassen der alten und neuen Besoldungs- und Entlohnungsschemata des Landes Steiermark, eine Aufgliederung nach Gehaltsstufen ist nicht erforderlich)?
Die Einstufung ergibt sich aus den Stellenbeschreibungen der betroffenen Mitarbeiter, auf deren Grundlage eine Stellenbewertung erfolgt ist. Wissen, Denkleistung und Verantwortung bilden die Hauptbewertungsfaktoren einer Stelle. Der Ausbildungsstand der Mitarbeiter ist daher nur einer von mehreren Faktoren des Stellenwertes. Die Gehaltseinstufung dieser Personen korreliert daher nicht direkt mit der Aufgliederung nach Ausbildungsstand und kann daher nicht vereinfacht in diesem Zusammenhang dargestellt werden.
7. Welche Vorkehrungen werden seitens des Landes Steiermark getroffen, um die in den kommenden Jahren bevorstehende Pensionierungswelle von Landesbediensteten auszugleichen bzw. abzufedern (bspw. Einstellungsoffensive, Versetzungen, Forcierung interner Aus- und Fortbildungsmaßnahmen etc.)?
Diese Fragen werden in Personalplanungsgesprächen mit den Dienststellen erörtert und in Rahmenvereinbarungen schriftlich festgehalten. Dabei werden das Wissensmanagement und die bedarfsgerechte Fortbildung eingehend erhoben und gegebenenfalls werden im LAVAK-Seminarprogramm Basiskurse zu den einzelnen Rechtsmaterien angeboten. Interne und externe Ausschreibungen werden frühzeitig vorbereitet und fristgerecht veranlasst.
8. Gibt es seitens der Landesregierung Überlegungen, einen Teil der aufgrund anstehender Pensionierungen vakant werdenden Stellen aus Einsparungsgründen oder sonstigen Gründen nicht nach zu besetzen?
Unabhängig von Personaleinsparungen, die freilich auch ein legitimes personalpolitisches Ziel sein können, werden, bei jeder durch Pensionierung frei gewordenen Stelle, Fragen der Aufgabenkritik sowie der Organisations- und Personalentwicklung sorgfältig geprüft und wird, daraus abgeleitet, über die Nachbesetzung entscheiden. Zugleich wird auf den internen Aufstieg der bewährten Mitarbeiter besonderen Wert gelegt und somit vor allem auf den unteren Hierarchieebenen nachbesetzt.
9. Falls ja, wie stellen sich diese Pläne konkret dar, wie rechtfertigen Sie diese Pläne und wie viele der derzeit bestehenden Stellen und Posten sollen nach derzeitigem Stand an welchen Dienststandorten, in welchen Abteilungen, Bezirkshauptmannschaften etc. nicht nachbesetzt werden?
Dazu wird auf die Beantwortung der Frage 8 verwiesen.
10. Gibt es derzeit Überlegungen seitens der Landesregierung hinsichtlich einer sogenannten Nulllohnrunde für Landesbedienstete für das Jahr 2021?
Gehaltsabschlüsse sind Ergebnis von Verhandlungen mit den gesetzlich eingerichteten Interessensvertretungen der Bediensteten.
11. Falls ja, wie stellen sich diese Überlegungen bisher dar?
Dazu wird auf die Beantwortung der Frage 10 verwiesen.