LANDTAG STEIERMARK
XVIII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 32

EZ/OZ 1502/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Bildung, Gesellschaft und Gesundheit

Betreff:
Überbrückungshilfe für SchülerInnen der ProPraxis-Pflegeschule

 

zu:
EZ 1502/1, Überbrückungshilfe für SchülerInnen der ProPraxis-Pflegeschule (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))

 

Der Ausschuss "Bildung, Gesellschaft und Gesundheit" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 11.01.2022 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Mit Beschluss des Ausschusses für Bildung, Gesellschaft und Gesundheit vom 29.06.2021 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht eine Stellungnahme zum Antrag, Einl.Zahl 1502/1,betreffend "Überbrückungshilfe für SchülerInnen der ProPraxis-Pflegeschule" abzugeben.

Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:

"Der größte Teil der ehemaligen Schüler*innen der ProPraxis Graz GmbH hat bereits einen neuen Ausbildungsplatz, einerseits kostenfrei an den Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege der Länder Steiermark, Niederösterreich, Kärnten und Burgenland und andererseits an einer privaten Gesundheits- und Krankenpflegeschule in der Steiermark. Zahlreiche Schüler*innen konnten mittlerweile ihre noch ausständigen kommissionellen Abschlussprüfungen abhalten und somit ihre Ausbildung erfolgreich abschließen.

Das Land Steiermark ist nach wie vor sehr bemüht die ehemaligen Schüler*innen der ProPraxis zu unterstützen, beispielsweise mit der Planung von zeitnahen Prüfungsterminen, etc. Die Übernahme von Ausbildungskosten durch das Land Steiermark ist jedoch nicht möglich!

Ehemalige Schüler*innen wandten sich an die ProPraxis Graz GmbH, um ihr bereits einbezahltes Ausbildungsgeld anteilsmäßig rückerstattet zu bekommen (die Schüler*innen haben einen Ausbildungsvertrag mit ProPraxis Graz GmbH). Daraufhin erhielten diese ein Schreiben der Rechtsvertretung der ProPraxis Graz GmbH, dass dies nicht möglich sei.

Mittlerweile bereitet die Arbeiterkammer für die betroffenen Schüler*innen eine Sammelklage vor, damit diese zu ihrem Recht kommen.

Die ProPraxis Graz GmbH hätte die Schule ab 06.05.2021 aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofes schließen müssen. Das hat sie nicht gemacht. Nach Auskunft von zahlreichen ehemaligen Schüler*innen fand bis Herbst 2021 Unterricht statt bzw. warb die Schule mit neuen Ausbildungen auf der Homepage!"

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Bildung, Gesellschaft und Gesundheit zum Antrag, Einl.Zahl 1502/1, betreffend "Überbrückungshilfe für SchülerInnen der ProPraxis-Pflegeschule", der Abgeordneten der KPÖ wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Obfrau:
LTAbg. Barbara Riener