LANDTAG STEIERMARK
XVIII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 167/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 14.01.2020, 17:06:48


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Michaela Grubesa (SPÖ), LTAbg. Erwin Dirnberger (ÖVP), LTAbg. Mag.Dr. Wolfgang Dolesch (SPÖ), LTAbg. Armin Forstner, MPA (ÖVP)
Fraktion(en): SPÖ, ÖVP
Zuständiger Ausschuss: Klimaschutz
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Ursula Lackner, Landeshauptmann-Stv. Anton Lang, Landesrat Johann Seitinger

Betreff:
Zweitwohnsitze

 

In obersteirischen aber auch anderen tourismusorientierten Gemeinden kommt es durch den Erwerb von Zweitwohnsitzen zu überhöhten Immobilienpreisen, die für die Ortsansässigen nicht mehr leistbar sind. Vermehrt kommt es daher zu Immobilienspekulationen, viele der Zweitwohnsitze sind angeblich illegal. Die betroffenen Gemeinden müssen die Infrastruktur auch für Objekte bereitstellen, die im Großteil des Jahresverlaufs leer stehen.

Der Landesgesetzgeber stellt den Gemeinden schon bisher Instrumente zur Verfügung, mit denen diesen Tendenzen gegengesteuert werden kann, so vor allem die des Raumordnungs-, des Grundverkehrs- und des Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetzes.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag soll die durch Zweitwohnsitze entstehenden Probleme prüfen und gegebenenfalls gesetzliche Regelungen zu deren Behebung beschließen.

 


Unterschrift(en):
LTAbg. Michaela Grubesa (SPÖ), LTAbg. Erwin Dirnberger (ÖVP), LTAbg. Mag.Dr. Wolfgang Dolesch (SPÖ), LTAbg. Armin Forstner, MPA (ÖVP)