EZ/OZ: 687/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 11.08.2020, 10:17:25
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Bildung, Gesellschaft und Gesundheit
Regierungsmitglied(er): Landesrat Dr. Karlheinz Kornhäusl
Betreff:
Anstellung pflegender Angehöriger
Etwa 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause durch Angehörige gepflegt. Diese schwierige Aufgabe wird zu einem Großteil von Frauen geleistet, eine berufliche Tätigkeit ist daneben selten machbar.
Der einzige finanzielle Beitrag stellt das Pflegegeld dar, das die Hauptpflegeperson erhalten kann und mit dem auch professionelle Unterstützung finanziert werden muss.
Als bisher einziges Bundesland bietet das Burgenland seit Oktober 2019 an, sich als Betreuungsperson von pflegebedürftigen Angehörigen bei der Pflegeservice Burgenland GmbH (PSB) anstellen lassen zu können. Derzeit haben rund 100 Personen das Angebot angenommen.
Dieses Modell ist vor allem für jene Menschen von Vorteil, die schon jetzt pflegebedürftige Angehörige mit Pflegegeld-Stufe 3 oder höher betreuen – und deswegen nicht erwerbstätig, aber auch noch nicht in Pension sind.
Die PSB-Modelle bieten:
- Anstellung als DienstnehmerIn bei einem Landesunternehmen
- Gehalt 12 mal pro Jahr plus Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- volle sozialversicherungsrechtliche Absicherung
- Erwerb von Beitragszeiten für die Pension
- auf Wunsch eine Ersatzkraft bei Krankheit
- Anspruch auf Erholungsurlaub
- unentgeltliche Grundausbildung
- Basis für neue Berufschancen
Das Ausmaß der Anstellung orientiert sich an der Pflegestufe. Bei Pflegestufe 3 erfolgt die Anstellung für 20 Stunden pro Woche, der Monatsverdienst beträgt Euro 1.022 netto. Ab Pflegestufe 5 beträgt der Verdienst Euro 1.700 netto für 40 Stunden pro Woche.
Die pflegebedürftige Person trägt einen Selbstbehalt an den Gesamtkosten ihrer Betreuung. Der Selbstbehalt besteht aus zwei Teilen: einem vom Pflegegeld abhängigen Teil plus einem vom Einkommen (Pension, etc.) abhängigen Teil. Er ist in der Höhe gedeckelt und kann nicht die Höhe des Nettoverdienstes der betreuenden Person übersteigen. Ein gewisser Anteil des Pflegegeldes bleibt jedenfalls frei.
Das Land Burgenland fördert die Lohnkosten inklusive Lohnnebenkosten sowie die Kosten für den allfälligen Betreuungsersatz während des Urlaubs oder der Dienstverhinderung der oder des Angehörigen.
Verpflichtend werden – je nach Pflegestufe – ein bestimmtes Maß an Unterstützungsbesuchen durch Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen vorgeschrieben, die ebenfalls vom Land Burgenland gefördert werden können.
Die Anstellung ist für die Betreuungsperson auch mit Pflichten verbunden.
- Sie muss die Betreuung im vereinbarten Stundenausmaß übernehmen.
- Sie muss den Betreuungsprozess dokumentieren.
- Sie muss bei den verpflichtenden Unterstützungsbesuchen anwesend sein.
- Sie muss die Qualitätsvorgaben der PSB einhalten und Innerhalb von 12 Monaten eine Pflege-Grundausbildung (unentgeltlich) absolvieren.
Nach Ende des Pflegeverhältnisses ist es möglich, bei der PSB angestellt zu bleiben und die erworbenen Kenntnisse weiter beruflich einzusetzen.
Ein solches Anstellungsmodell, wie es im Burgenland umgesetzt wurde, sichert die vielen pflegenden Frauen ab. Sie bietet ihnen die Möglichkeit, selbständig Pensionsansprüche zu erwerben und eventuell auch weiterhin im Beruf Fuß zu fassen. Gleichzeitig führt es zu einer qualifizierten Pflege zu Hause und generiert für die Zukunft qualifizierte Pflegekräfte.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, nach dem Burgenländischen Vorbild ein Modell für eine Anstellung pflegender Angehöriger zu entwickeln und entsprechend zu fördern.
Unterschrift(en):
LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)