LANDTAG STEIERMARK
XVIII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2140/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 01.04.2022, 09:52:01


Geschäftszahl(en): ABT04-247568/2021-18
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer, Landeshauptmann-Stv. Anton Lang
Beilagen: Beteiligungsbericht 2020

Betreff:
Beteiligungs- und Evaluierungsbericht des Landes Steiermark per 31.12.2020

Am 10. Juli 2014 hat die Steiermärkische Landesregierung die Richtlinie über das Eingehen, Halten und Verwalten von Beteiligungen des Landes Steiermark (Beteiligungs-Richtlinie – Bet-RL) beschlossen, die mit 1. Jänner 2015 in Kraft getreten ist.

Ziel dieser Richtlinie ist es, mittels einheitlicher Vorgaben die Qualität des Beteiligungsmanagements und der daraus abzuleitenden Entscheidungsgrundlagen für die Politik insgesamt zu verbessern. Weiteres sollen damit Führung, Controlling und Reporting landeseigener Unternehmen einheitlicher, transparenter und nachvollziehbarer gestaltet werden.

In den Anwendungsbereich der Bet-RL fallen alle Beteiligungen des Landes Steiermark an Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften.

Gemäß § 13 Abs. 1 der Bet-RL hat eine Abteilung als beteiligungsverwaltende Stelle einmal pro Jahr über den Stand und die Entwicklung der von ihr verwalteten Beteiligungen zu berichten.

Gemäß § 13 Abs. 2 der Bet-RL ist zumindest in 5-jährigen Abstand ein Evaluierungsbericht über den Stand und die Entwicklung aller vom Land Steiermark eingegangenen Beteiligungen vorzulegen. Ein Evaluierungsbericht ist im Beteiligungsbericht 2015 angefügt worden, weshalb für den Beteiligungsbericht 2020 erneut ein Evaluierungsbericht ausgewiesen werden soll. Jeder Beteiligung wird daher nach den sonstigen Kennzahlen ein Bericht mit den zusätzlichen Daten angefügt.

Diese Berichte werden von der Abteilung 4 Finanzen jährlich zu einem einheitlichen Beteiligungsbericht zusammengefasst, der über die Beteiligungen des Landes Steiermark informiert. Dieser soll der Steiermärkischen Landesregierung zur Kenntnis gebracht sowie in weiterer Folge dem Landtag Steiermark vorgelegt werden.

Der vorliegende Gesamtbericht (Beteiligungs- und Evaluierungsbericht) über die Beteiligungen des Landes Steiermark per 31.12.2020 wird daher in den Landtag Steiermark eingebracht.

 

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. März 2022.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend Beteiligungen des Landes Steiermark per 31.12.2020 wird zur Kenntnis genommen.