LANDTAG STEIERMARK
XVIII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1284/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 01.04.2021, 19:30:14


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Nikolaus Swatek, BSc (NEOS), LTAbg. Robert Reif (NEOS)
Fraktion(en): NEOS
Zuständiger Ausschuss: Verfassung
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer, Landesrätin Mag. Doris Kampus

Betreff:
E-Government ausbauen - Chancen für digitale Behörden nutzen

Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass die steirische Verwaltung in Sachen Digitalisierung noch viel Aufholbedarf hat. Dabei ist die digitale Abwicklung von Behördenwegen und ein Ausbau von E-Government das Gebot der Stunde.

In der Steiermark stehen bisher nur wenige Formulare auch online zur Verfügung (https://www.e-government.steiermark.at/cms/beitrag/11825106/61130195/). Zwar können Formulare meist per Fax oder Mail übermittelt werden, um nun auch eine dem Infektionsschutz entsprechende Einbringung zu gewährleisten – dies bietet jedoch nicht die gleichen Vorteile für die Bevölkerung und die Behörden wie eine gänzlich digitale Infrastruktur. Antragsteller_innen genießen einen höheren Komfort, wenn sie ein intelligentes, digitales Formular einbringen, da dieses immer und überall ausgefüllt werden kann. Zusätzlich steht bei derartigen Systemen häufig eine integrierte Hilfe zur Verfügung, die das korrekte Ausfüllen erleichtert. Außerdem können Angaben bereits während der Eingabe überprüft werden. Sollte ein Fehler unterlaufen, so werden Antragsteller_innen gleich darauf aufmerksam gemacht und können entsprechende Korrekturen vornehmen. So können allfällige Rückfragen aufgrund unzureichender oder schlecht leserlicher Angaben durch die Behörde vermieden werden. Weiters entfallen Behördenwege und die damit einhergehenden Wartezeiten bei Ämtern. Die Verfahren können außerdem unkomplizierter und rascher abgewickelt werden.

Während in der Stadt Graz die derzeit noch laufende Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) für Bürger_innen mit Hauptwohnsitz oder tatsächlichem Aufenthalt in Graz mittels eines digitalen Formulars beantragt werden kann (https://digitaleformulare.graz.at/fs-sof/start.do?wfjs_enabled=true&vid=b3462c65123efd7c&wfjs_orig_req=%2Fstart.do%3Fgeneralid%3DSOF_A5_BMS&txid=bd453fa81bc1c4b3aeb15c7f718d5d2503cea3c2#) und damit eine einfachere Abwicklung der Verfahren für Mitarbeiter_innen möglich ist, können Betroffene aus anderen Bezirken nur einen schriftlichen Antrag in Papierformat über die jeweils zuständige Bezirkshauptmannschaft oder die Abteilung 11 des Landes stellen. Aufgrund des baldigen Außerkrafttretens der BMS erscheint hier die Einführung eines Online-Formulars zum jetzigen Zeitpunkt zwar nicht sehr sinnvoll, jedoch sollte die Erarbeitung eines virtuellen Formulars im E-Government für die Antragstellung für Leistungen nach dem Steiermärkischen Sozialunterstützungsgesetz, welches das Steiermärkische Mindestsicherungsgesetz ersetzt, jedenfalls überprüft werden. Insbesondere in Hinblick auf den steigenden Mehraufwand durch die komplexer werdenden Verfahren und die längere Bearbeitungsdauer, welche mit Einführung der Sozialunterstützung kommen wird, könnte mit der Abschaffung herkömmlicher Papierformulare und der Einführung einer Online-Antragstellung über das Portal E-Government Abhilfe geschaffen werden.

Die Umstellung auf Online-Formulare in allen möglichen Bereichen des Landes ist weiters ein Fortschritt hin zu einer modernen Verwaltung. Sämtliche Behördenwege könnten so effizient und rasch in elektronischer Form von Bürger_innen erledigt werden. Mit einer digitalen Plattform, über die Anträge online gestellt werden, könnte ein praktisches One-Stop-Service für die Steirer_innen angeboten und die Amtswege zeit- und ortsunabhängig an einer virtuellen Stelle abgewickelt werden. Die Erledigung eines Verfahrens kann weiters mittels elektronischer Zustellung unkompliziert an die betroffene Person gesendet werden.

Eine Vorbildfunktion in Europa nimmt hier das Land Schweden ein: Dort läuft die Kommunikation mit den Behörden mittlerweile fast ausschließlich elektronisch ab. Dadurch steigen nicht nur Qualität und Effizienz der staatlichen Services, sondern auch der Alltag der Bürger_innen wird deutlich vereinfacht.

 


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

  1. die Einführung eines Online-Formulars für die Beantragung der Sozialunterstützung nach dem StSUG zu überprüfen und
  2. wenn dies durchführbar ist, ehest möglich die notwendigen Schritte zu setzen, um die Antragstellung über E-Government bis zum Inkrafttreten des Steiermärkischen Sozialunterstützungsgesetzes zu ermöglichen, sowie
  3. zu prüfen, welche weiteren Verwaltungsverfahren und -prozesse für eine Digitalisierung geeignet sind und einen entsprechenden Einführungsplan zu erstellen.

Unterschrift(en):
LTAbg. Nikolaus Swatek, BSc (NEOS), LTAbg. Robert Reif (NEOS)