TOP 30
EZ/OZ 225/5
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Bildung, Gesellschaft und Gesundheit
Betreff:
Die Gehälter im elementarpädagogischen Bereich müssen deutlich erhöht werden
zu:
EZ 225/1, Die Gehälter im elementarpädagogischen Bereich müssen deutlich erhöht werden (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))
Der Ausschuss "Bildung, Gesellschaft und Gesundheit" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 30.06.2020 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit Beschluss des Ausschusses für Bildung, Gesellschaft und Gesundheit vom 03.03.2020 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht eine Stellungnahme zum Selbstständigen Antrag von Abgeordneten, Einl.Zahl 225/1, abzugeben.
Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:
Einleitend darf festgehalten werden, dass das Dienst- und Besoldungsrecht für Kindergartenpädagoginnen/Kindergartenpädagogen und Kinderbetreuerinnen/Kinderbetreuer in der Steiermark nicht in die Zuständigkeit des Bildungsressorts fällt, sondern sich folgendermaßen darstellt:
Die Gehälter der Kindergartenpädagoginnen/Kindergartenpädagogen in privaten Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen sind in der Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der der Mindestlohntarif für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen festgesetzt wird, BGBl. II Nr. 418/2019, geregelt. Das Einstiegsgehalt für 40 Wochenstunden liegt derzeit bei € 2350, -- und nicht wie im Antrag angegeben, bei € 2250, -- brutto.
Die Gehälter für Kinderbetreuerinnen/Kinderbetreuer in privaten Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen sind in der Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, mit welcher der Mindestlohntarif für Helferinnen und Helfer (Assistentinnen und Assistenten) und Kinderbetreuerinnen und Kinderbetreuer in Privatkindergärten, -krippen und -horten (Privatkindertagesheimen) festgesetzt wird, BGBl. II Nr. 380/2019, geregelt. Das Einstiegsgehalt für 40 Wochenstunden liegt derzeit bei € 1.611,-- .
Die Regelungen der Gehälter für Kindergartenpädagoginnen/Kindergartenpädagogen und Kinderbetreuerinnen/Kinderbetreuer in privaten Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen fallen somit ausschließlich in die Kompetenz des Bundes.
Für Kindergartenpädagoginnen/Kindergartenpädagogen und Kinderbetreuerinnen/Kinderbetreuer, die in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen von Gemeinden beschäftigt sind, gilt das Gesetz über das Dienst- und Besoldungsrecht der von den Gemeinden anzustellenden Kindergartenpädagoginnen/Kindergartenpädagogen, Erzieherinnen/Erzieher an Horten und Kinderbetreuerinnen/Kinderbetreuer, LGBl. Nr. 77/1985, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 45/2007. Auch dieses Gesetz, das sowohl die Gehaltsansätze und alle dienstrechtlichen Belange für Bedienstete in einem öffentlich-rechtlichen als auch für jene in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zu Gemeinden regelt, fällt nicht in die Zuständigkeit des Bildungsressorts. Vielmehr ist nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung das Dienst-, Besoldungs-, Pensions- und Personalvertretungsrecht der Bediensteten der Gemeinden und der Gemeindeverbände in der Abteilung Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau (Abteilung 7) verankert.
Für die wenigen Kindergartenpädagoginnen/Kindergartenpädagogen, die direkt beim Land Steiermark beschäftigt sind, gilt das Gesetz über das Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark, LGBl. Nr. 29/2003, in der jeweils geltenden Fassung, dafür ist wiederum die Personalabteilung (Abteilung 5) des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung zuständig.
Im Hinblick auf die genannten unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bund und Land erscheint die Umsetzung eines einheitlichen Gehaltsschemas für das pädagogische Personal in den steirischen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen schwierig bis unmöglich. Da dem Bildungsressort des Landes, wie erwähnt, diesbezüglich keine Regelungskompetenz zukommt, müsste die Initiative für eine Vereinheitlichung auch sinnvollerweise von einer zumindest teilweise zuständigen Stelle ausgehen.
Zum Argument, dass die Gehälter der Kindergartenpädagoginnen/Kindergartenpädagogen bzw. Kinderbetreuerinnen/Kinderbetreuer insbesondere deshalb so niedrig seien, da Stellen sehr oft nur in Teilzeit mit entsprechend niedrigen Gehältern ausgeschrieben werden, wird Folgendes ausgeführt:
Aufgrund von halbtags geführten Gruppen und der gesetzlich vorgegebenen Aufteilung der Arbeitszeit von Kindergartenpädagoginnen/Kindergartenpädagogen in Kinderdienst- und Vorbereitungszeiten ergeben sich tatsächlich oftmals Teilzeitstellen für das pädagogische Personal, wobei es natürlich Sache der Erhalterinnen/Erhalter ist, wie die Stellen konkret ausgeschrieben werden. Angemerkt sei aber auch, dass viele Frauen, die gerade in diesem Bereich arbeiten, sich bewusst für eine Teilzeitstelle entscheiden, um Beruf und Familie besser vereinbaren zu können.
Angemerkt darf noch werden, dass durch das neue Steiermärkische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 2019, LGBl. Nr. 95/2019, ab Herbst 2020 die verpflichtende Leitungsfreistellung eingeführt wird. Dadurch müssen die durch die Leitungsfreistellung fehlenden Stunden von den Erhalterinnen/Erhaltern mit pädagogischem Fachpersonal ersetzt werden. Für viele Pädagoginnen/Pädagogen, die derzeit nur in Teilzeit arbeiten, wird sich dadurch die Möglichkeit ergeben, ihr Beschäftigungsausmaß entsprechend zu erhöhen, sofern sie das möchten. Wenn in ein- und zweigruppigen halbtags geführten Einrichtungen trotz Bemühungen der Erhalterin/des Erhalters keine entsprechende Person aus dem pädagogischen Fachpersonal als Vertretung gefunden werden kann, kann statt der Freistellung für dieses Wochenstundenausmaß eine Kinderbetreuerin/ein Kinderbetreuer beschäftigt werden, die/der unter Anleitung der Leitung deren Vorbereitungsarbeiten unterstützt. Durch diese gesetzliche Änderung wird es in den genannten Fällen auch für Kinderbetreuerinnen/Kinderbetreuer, die derzeit nur in Teilzeit arbeiten, möglich sein, ihr Beschäftigungsausmaß entsprechend aufzustocken und damit ein höheres Gehalt zu erzielen.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Ausschusses für Bildung, Gesellschaft und Gesundheit zum Antrag, EZ 225/1, "Die Gehälter im elementarpädagogischen Bereich müssen deutlich erhöht werden", der Abgeordneten der Grünen wird zur Kenntnis genommen.
Die Obfrau:
LTAbg. Barbara Riener