EZ/OZ: 960/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 19.11.2020, 12:34:41
Geschäftszahl(en): ABT16-181762/2019-18
Zuständiger Ausschuss: Infrastruktur
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann-Stv. Anton Lang
Betreff:
Finanzierungs- und Kooperationsvereinbarungen über die Planung, Bestellung und Abwicklung von öffentlichen Personennah- und –regionalverkehrsdiensten auf der Schiene auf der Strecke Unzmarkt – Murau – Predlitz – Tamsweg, sowie den Strecken (Graz -) Gleisdorf-Weiz und (Graz -) Peggau-Übelbach; Inhouse-Vergabe der Verkehrsdienstleistungen an die Steiermarkbahn und Bus GmbH für den Zeitraum 2021- 2030; Kosten des Landes: € 64.238.000,00
Ausgangslage:
Der Verkehrsdienstevertrag mit der Steiermarkbahn und Bus GmbH (STB) über die Leistungen auf Schiene im Bereich der Strecken Unzmarkt – Murau – Predlitz – Tamsweg (Murtalbahn), Graz – Gleisdorf – Weiz (S-Bahn S3 und Weizer Bahn S31) und Graz – Peggau – Übelbach (S-Bahn S1 und Übelbacherbahn S11) läuft mit 31.12.2020 aus.
Die Steiermarkbahn und Bus GmbH erfüllt gegenüber dem Land Steiermark offenkundig die Anforderungen eines internen Betreibers gemäß Art 5 Abs 2 PSO-Verordnung 1370/2007 bzw. eines Inhouse-Unternehmens im Sinne des § 10 Abs 1 BVergG 2018. Sie wird ausschließlich vom Land Steiermark zu 100 % beherrscht und ist ausschließlich im Land Steiermark (bis auf eine abgehende Linie nach Tamsweg) sowie bei ex-ante-Betrachtung hinkünftig zu über 80%, voraussichtlich sogar ausschließlich, für das Land Steiermark bzw. die Verkehrsverbund Steiermark GmbH (VSTG) als Tochtergesellschaft tätig.
Das Land Steiermark und eine vom Land Steiermark zu 100 % beherrschte Gesellschaft, wie dies bei der VSTG der Fall ist, sind berechtigt, Verkehrsdienstleistungen an ihre 100%ige Tochter- bzw. Schwestergesellschaft Steiermarkbahn und Bus zu vergeben.
Auftraggeberin der Schwestern-Inhouse-Vergabe ist folglich die VSTG. Diese soll den Dienstleistungsvertrag mit der STB in eigenem Namen und auf eigene Rechnung abschließen.
Auftragsgegenstand ist die Erbringung von Schienenpersonen-Nahverkehrs-Leistungen (SPNV-Leistungen) durch die STB ab 1. Jänner 2021 mit einer Laufzeit von maximal 10 Jahren.
Gemäß Art. 7 Abs. 2 der VO(EG) 1370/2007 wurde das Vergabeverfahren ein Jahr im Voraus angekündigt. Dafür wurden im Dezember 2019 vorab zwei diesbezügliche Memoranden of Understanding (MoU), und zwar einmal mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) für alle in diesem Stück genannten Leistungen, sowie einmal mit dem Land Salzburg, für die Leistungen, die auf der Murtalbahn in den Bundesländern Salzburg und Steiermark erbracht werden, unterzeichnet (Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 12.12.2019, GZ: ABT16-167331/2019-5).
Vereinbarung zwischen Bund und Land:
In der gegenständlichen Finanzierungs- und Kooperationsvereinbarung kommen Bund und Land überein, ihre Aufgaben gemäß ÖPNRV-G 1999 im Rahmen dieser Kooperation für Schienenpersonennah- und -regionalverkehrsdienste im Land zu einem Gesamtangebot zu bündeln. Die Sicherstellung der gemeinsamen Planung, Bestellung und Abwicklung des Leistungsangebotes auf der Schiene auf den angeführten Strecken – erbracht von der STB – wird geregelt.
Vereinbarung zwischen Land und VSTG:
Zwischen Land und VSTG wird eine Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen, die die oben genannten Finanzierungsströme beschreibt und die Aufgabenteilung für Planung, Bestellung und Abwicklung regelt.
Vereinbarung zwischen VSTG und Salzburg Verkehr:
Ebenso wird zwischen den beiden Verkehrsverbünden (Steiermark und Salzburg) eine Finanzierungs- und Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, die die Aufgabenteilung für Planung, Bestellung und Abwicklung regelt.
Leistungsbeschreibung:
Das SPNV-Angebot wird auf den genannten Strecken wie bisher rund 680.000 Zug-Kilometer pro Jahr umfassen.
Systemangebot auf der Linie S11 (Graz Hbf –) Peggau-Deutschfeistritz–Übelbach (rund 120.000 km p.a.):
Grundtakt an Werktagen außer Samstag: Stundentakt (mit Taktlücken), einzelne Leistungen werden nach Graz Hbf durchgebunden
Grundtakt an Samstagen, wenn Werktag: Einzelne Leistungen
Grundtakt an Sonn- und Feiertagen: Kein Betrieb
Systemangebot auf der Linie S31 (Graz Hbf –) Gleisdorf–Weiz Nord(rund 300.000 km p.a.):
Grundtakt an Werktagen außer Samstag: Stundentakt mit Verstärkern, einzelne Leistungen werden nach Graz Hbf durchgebunden
Grundtakt an Samstagen, wenn Werktag: Einzelne Leistungen
Grundtakt an Sonn- und Feiertagen: kein Verkehr
Systemangebot auf der Linie R620 Unzmarkt–Murau–Tamsweg (rund 260.000 km p.a.):
Grundtakt an Werktagen außer Samstag: Zweistundentakt mit Taktlücken
Grundtakt an Samstagen, wenn Werktag: Vierstundentakt
Grundtakt an Sonn- und Feiertagen: Vierstundentakt
Verkehrsdienstevertrag:
Der Abschluss des diesbezüglichen Verkehrsdienstevertrages (VDV) erfolgt entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 durch die „Verkehrsverbund Steiermark GmbH“. Diese schließt den VDV als alleinige Auftraggeberin ab und fungiert sodann als Abwicklungsstelle gegenüber der STB.
Finanzierung:
Bund und Land werden zur Finanzierung des Gesamtangebotes einen hiefür notwendigen Beitrag zur Verfügung stellen, welcher sich an der derzeitigen Grundangebotsfinanzierung des Bundes sowie den derzeitigen Leistungen der Länder Steiermark und Salzburg orientiert. Die Aufgaben gemäß ÖPNRV‑G 1999 sind damit erfüllt. Die Finanzierung künftiger Angebotsausweitungen obliegt gemäß ÖPNRV‑G 1999 den Ländern.
Nach den bisher vorliegenden Markterkundungen wird für das erste Vertragsjahr ein Gesamtabgeltungsbeitrag von ca. € 9,0 Mio. inkl. der bisherigen Einnahmen erwartet. Davon trägt der Bund pauschal einen (im Vergleich zu heute gleichbleibenden und wertgesicherten) Finanzierungsanteil von ca. € 2,4 Mio., die darüberhinausgehenden Anteile werden von den Ländern Steiermark und Salzburg anteilig übernommen. Auf Basis der Kalkulation sind dies für das Land Steiermark ca. € 6,2 Mio. und für das Land Salzburg ca. € 0,4 Mio., jeweils inkl. Fahrgeldeinnahmen und Tarifsurrogaten. Nach Abzug der Einnahmen von ca. € 1,0 Mio. ergibt sich für das erste Vertragsjahr ein Betrag von 5,2 Mio, mit 10% Vorsorge für Unvorhergesehenes beträgt der Landesanteil für das erste Vertragsjahr ca. € 5,8 Mio. Die Finanzierung darüberhinausgehender Angebotsausweitungen auf Wunsch des Landes obliegt dem Land, bei der Murtalbahn gilt dies sinngemäß für die Bundesländer Salzburg und Steiermark anteilig. Die laufende Indexierung der Kosten wird entsprechend dem Finanzierungsverhältnis von Bund und Land bzw. Land Salzburg übernommen.
In diesen Finanzierungen sind etwaige Mindereinnahmen in Folge der Auswirkungen von Covid-19 unberücksichtigt.
Jahr
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Landesbeitrag inkl. Einnahmen (Fahrgelderlöse, SLF- u. Verbundabgeltung),
2% Valorisierung p.a.
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Landesanteil ohne Einnahmen incl. 10% Unvorhergesehenes
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2021
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€ 6.222.039,07
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€ 5.774.000,00
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€ 23.928.000,00
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2022
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€ 6.346.479,86
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€ 5.911.000,00
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2023
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€ 6.473.409,45
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€ 6.050.000,00
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2024
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€ 6.602.877,64
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€ 6.193.000,00
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2025
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€ 6.734.935,19
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€ 6.338.000,00
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€ 40.310.000,00
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2026
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€ 6.869.633,90
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€ 6.486.000,00
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2027
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€ 7.007.026,58
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€ 6.637.000,00
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2028
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€ 7.147.167,11
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€ 6.791.000,00
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2029
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€ 7.290.110,45
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€ 6.949.000,00
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2030
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€ 7.435.912,66
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€ 7.109.000,00
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Summe
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€ 68.129.591,91
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€ 64.238.000,00
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Die maximalen Gesamtkosten des Landes für den Zeitraum 1.1.2021 bis 31.12.2030 betragen demnach rund € 64,2 Mio.
Für die Zahlungen des Landes in den Jahren 2021 bis 2024 in der Höhe von € 23.928.000,00 wurde innerhalb des genehmigten Finanzrahmens (LT-Beschluss Nr. 160 vom 13.10.2020) Vorsorge getroffen.
Für die Zahlungen des Landes in den Jahren 2025 bis 2030 sind die erforderlichen Mittel in der Höhe von insgesamt bis zu € 40.310.000,00 in den folgenden Finanzrahmen unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Fiskalregeln gemäß Österreichischem Stabilitätspakt 2012 im Globalbudget „Verkehr“ entsprechend der im angeführten Amtsvortrag dargestellten Aufstellung über die jährlichen Kosten des Landes Steiermark zu berücksichtigen.
Der Abschluss der erforderlichen Finanzierungs- und Kooperationsvereinbarung ist als Vorhaben gemäß § 47 Landeshaushaltsgesetz zu werten. Das Einvernehmen mit dem Landesfinanzreferenten wurde hergestellt.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. November 2020.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Für die Zahlungen des Landes in den Jahren 2025 bis 2030 sind die erforderlichen Mittel in der Höhe von insgesamt € 40.310.000,00 in den folgenden Finanzrahmen unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Fiskalregeln gemäß Österreichischem Stabilitätspakt 2012 im Globalbudget „Verkehr“ entsprechend der im angeführten Amtsvortrag dargestellten Aufstellung über die jährlichen Kosten des Landes Steiermark zu berücksichtigen.