TOP 36
EZ/OZ 1206/5
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Klimaschutz
Betreff:
Vertikale Fassadenbegrünung in der Steiermark
zu:
EZ 1206/1, Vertikale Fassadenbegrünung in der Steiermark (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))
Der Ausschuss "Klimaschutz" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 29.06.2021 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit Beschluss des Ausschusses für Klimaschutz vom 16.03.2021 wurde die Landesregierung ersucht, eine Stellungnahme zum Antrag, Einl.Zahl 1206/1, abzugeben. Aufgrund dieses Beschlusses erstattet sie folgende Stellungnahme:
Seitens der Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit wurde dazu mit Schreiben vom 12.04.2021, GZ.: ABT14-9752/2021-6, festgehalten:
„Ad 1. Beratungsförderungen für eine klimaangepasste Außenbegrünung für Betriebe und Privatpersonen gleichermaßen zur Verfügung stellen
Die Wirtschaftsinitiative Nachhaltige Steiermark – WIN (Träger Land Steiermark, WKO Steiermark und BMK) bietet für die Zielgruppe der steirischen Betriebe und Gemeinden durch geförderte Beratungsprojekte Unterstützung im Bereich Umwelt- und Klimaschutz und nachhaltiges Wirtschaften.
Das zunehmend aktuelle Thema „Klimaangepasste Außenbegrünung“ wurde 2020 als neues Beratungsmodul in die WIN aufgenommen und richtet sich wie alle übrigen Beratungsangebote an alle steirischen KMUs und Gemeinden. Derzeit sind 3 Expertinnen bzw. Experten gelistet, für die Beratungsprojekte werden 40 Beratungsstunden zu je 80 Euro (Stundensatz der WKO Stmk.) anerkannt und davon maximal 50 % nach Projektabschluss an den Förderwerber refundiert. Der Gesamtwert dieses Beratungspaketes beträgt somit 3.200 Euro und umfasst:
- eine Analyse des Bestandsgebäudes (z.B. bei Fassaden- oder Dachbegrünung notwendig)
- die standortgerechte und "klimafitte" Pflanzenauswahl / Pflanzenliste
- die Auswahl der Materialien und Produkte (z.B. für Oberflächenbefestigung)
- eine detaillierte Beschreibung der Umsetzungsmaßnahmen
Es wird festgehalten, dass sich alle österreichischen Regionalprogramme (wie WIN) basierend auf der Richtlinie „Umweltförderung im Inland“ ausschließlich an Betriebe und Gemeinden richten und eine Ausweitung der Zielgruppen auf private Förderwerber vor dem Hintergrund der vereinbarten Kofinanzierung nicht möglich ist.
Ad 2. Finanzielle Mittel für die Förderungen der Umsetzung von Grünfassaden für Betriebe und Privatpersonen bereitstellen
Im Rahmen der Wirtschaftsinitiative Nachhaltige Steiermark können nur Beratungskosten gefördert werden, für die Investitionen gibt es keine finanziellen Mittel.
- die SFG fördert außenliegende Beschattungssysteme, innovative Fassadensysteme und Sanierung der Gebäudehülle sowie die Begrünung von Dächern und Fassaden in Betrieben
Klimatisierung und Photovoltaik mit der Förderung Coole! Betriebe - SFG
Darüber hinaus fördert die Kommunalkredit Public Consulting betrieblich genutzte Neubauten in energieeffizienter Bauweise (u. A. extensive Dachbegrünung, Fassadenbegrünungen bis zu 150 €/m²). Förderung von thermischen Gebäudesanierungen – umfassende Sanierung (u. A. extensive Dachbegrünung, Fassadenbegrünungen bis zu 150 €/m²).
- Förderungen für Betriebe:
Sanierungsoffensive: Umweltförderung Kommunalkredit Public Consulting (umweltfoerderung.at)
- Förderungen für Gemeinden:
https://www.umweltfoerderung.at/gemeinden/sanierungsoffensive-umfassende-sanierung/navigator/gebaeude-4/thermische-gebaeudesanierung-umfassende-sanierung-1.html
Zusammengefasst wird festgehalten, dass grundsätzlich eine Investitionsförderung für die Umsetzung von Begrünungsmaßnahmen im Rahmen der WIN nicht möglich ist, da basierend auf der Richtlinie „Umweltförderung im Inland“ ausschließlich Beratungsprojekte gefördert werden können.
Ad 3. An allen landeseigenen Gebäuden überprüfen, ob eine Grünfassade errichtet werden kann und dies in weiterer Folge an allen Standorten, wo es möglich ist, umsetzen
Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für die Erhaltung bzw. Verwaltung der landeseigenen Gebäude bei der Abteilung 2 bzw. der Abteilung 16.
Zur Gewinnung von Erfahrungswerten wurde im Jahr 2020 ein erstes Beratungsprojekt am Standort Karmeliterhof von der Abteilung 14 im Rahmen der WIN finanziert. Die Ergebnisse wurden dem Steuerungsausschuss zum Klimakabinett präsentiert und von diesem zur weiteren Umsetzung empfohlen.“
Ergänzend dazu wird seitens der Abteilung 15, Fachabteilung Energie und Wohnbau, zur Kenntnis gebracht, dass Vertikale Fassadenbegrünungen bereits im Rahmen der Wohnbauförderung förderungsmäßig berücksichtigt werden:
- Im Geschoßbaubereich werden für besonders innovative Projekte Öko-Punkte vergeben. Öko-Punkte sind eine Voraussetzung für eine Gewährung der Geschoßbauförderung.
- Ebenfalls Öko-Punkte für nachhaltige und baukulturelle Maßnahmen werden im Rahmen der umfassenden Sanierung vergeben. Diese Öko-Punkte bewirken die Gewährung von Förderungsbeiträgen zusätzlich zur Basisförderung (§ 14 Abs. 2 der Durchführungs-verordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993).
- Auch für Scheckförderungen können für derartige ökologische Maßnahmen Öko-Punkte und somit zusätzlich zur Basisförderung ein erhöhtes Förderungsdarlehen sowie ein Förderungsbeitrag gewährt werden (§ 12 der zitierten Verordnung).
- Im Eigenheimförderungsbereich werden bei Umsetzung „sonstiger ökologischer und nachhaltiger Maßnahmen“ (z.B. vertikale Fassadenbegrünung) erhöhte Förderungsdarlehen gewährt (§ 8 Abs. 3 Z. 2 der zitierten Verordnung).
Die Energieberatungsstelle des Landes sowie die steiermarkweit verfügbaren „Ich tu’s“-BeraterInnen sind mit den geförderten Beratungsschienen in erster Linie auf Beratungen hinsichtlich Heizungstausch, energieeffiziente Bauweisen und energiesparendem Verhalten ausgerichtet. Der verfügbare Ratgeber „Sommerliche Überwärmung – Behaglichkeit im Sommer und im Winter“ legt für Neubau und Sanierung das Hauptaugenmerk auf die Themen „Gebäudedämmung“, „Orientierung und Beschattung der Fenster“, und „Speichermassen“. Aus energetischer Sicht sind diese Faktoren ausschlaggebend gegen eine sommerliche Überhitzung. Eine begrünte Fassade ist im Gegensatz zu begrünten Dächern teurer und wartungsintensiver sowie hinsichtlich der sommerlichen Überhitzung gegenüber den oben angeführten Faktoren nachrangig. Beim Neubau und bei größeren Renovierungen wird der Nachweis eingefordert, dass der Sommerliche Wärmeschutz eingehalten wird. (siehe dazu OIB-RL 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz Pkt. 4.9.)
Im Sinne einer effektiven Zusammenarbeit und Nutzung von gemeinsamen Ressourcen wird bei Anfragen von Privatpersonen auch auf die Stadt Graz verwiesen. Das Umweltamt Graz bietet eine kostenlose Erstberatung an und weist darüber hinaus auf eine professionelle Beratung hin; diese erfolgt ebenso durch die von WIN-BAU gelisteten Berater/innen. Diese professionelle Beratung kann mit bis zu 80 % vom Umweltamt gefördert werden. Die Umsetzungsförderung wird für den mehrgeschossigen Wohnbau vom Umweltamt der Stadt Graz gewährt (20 % und maximal € 40.000,00 bei fassadengebundener Begrünung und 50 % und maximal € 5.000,00 bei bodengebundener Fassadenbegrünung). Einfamilienhäuser erhalten keine Umsetzungsförderung, da der Fokus auf dem gemeinschaftlichen Nutzen der Stadt liegt und nicht auf Individualinteressen.
Im Hinblick auf die Leistbarkeit des Wohnens muss aber ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass Herstellung und Pflege vertikaler Fassadenbegrünungen auch mit Kosten verbunden sind.
Kosten:
Systeme
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System Herstellung [€/m2]
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Pflege [€/m2*a]
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Wandgebundene Vertikalbegrünung –
Vollflächige Vegetationsträger, flächig
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800 – 1.500
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10 – 50
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Wandgebundene Vertikalbegrünung – Vollflächige Vegetationsträger, modular
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800 – 1.500
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10 – 70
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Wandgebundene Vertikalbegrünung – Teilflächige Vegetationsträger
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500 – 1.200
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10 – 50
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Troggebundene Vertikalbegrünung
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250 – 800
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10 – 25
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Bodengebunden Vertikalbegrünung mit Gerüstkletterpflanzen
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50 – 500
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10 – 20
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Bodengebunden Vertikalbegrünung mit Selbstklimmern
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50 – 500
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10 – 15
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Entsprechend der in der Tabelle aufgelisteten Kosten können sich für die unterschiedlichen Gesamtkosten sowie jährlichen „Betreuungskosten“ ergeben:
- bodengebundenen Begrünungen zwischen € 2.500,- bis € 25.000,- ausmachen, wobei noch jährliche „Betreuungskosten“ von € 500,- bis € 750,- hinzukommen.
- wandgebundenen Begrünungen (vollflächige Vegetationsträger) zwischen € € 40.000,- bis € 75.000,- ausmachen, wobei noch jährliche „Betreuungskosten“ von € 500,- bis € 2.500,- (€ 3.500,-) hinzukommen.
- wandgebundenen Begrünungen (teilflächige Vegetationsträger) zwischen € € 25.000,- bis € 60.000,- ausmachen, wobei noch jährliche „Betreuungskosten“ von € 500,- bis € 2.500,- hinzukommen.
- troggebundene Begrünungen zwischen € 12.500,- bis € 40.000,- ausmachen können, wobei jährliche „Betreuungskosten“ von € 500,- bis € 1.250,-hinzukommen.
[Berechnungsbeispiel: 5-geschoßiger Wohnbau mit 3 möglichen vertikalen Begrünungsflächen (Fläche = 50 m2), wobei die Gebäudeflächen mit der Ausrichtung nach Süden durch die Balkonflächen stark eingeschränkt sind.]
Seitens der Abteilung 2 Zentrale Dienste wurde mit Schreiben vom 28.04.2021, GZ.: ABT02-12105/2014-123, stellvertretend für mit Angelegenheiten der Verwaltung von landeseigenen Gebäuden betraute Abteilungen dazu wie folgt Stellung bezogen:
„Eine nachträgliche Anbringung von Fassadenbegrünungen an Häusern erfordert eine detaillierte und jeweils gebäudespezifische Untersuchung und Prüfung der Umsetzungsoptionen insbesondere in technischer, statischer und rechtlicher Sicht.
So stehen bspw. der Großteil der im Zuständigkeitsbereich der Abteilung 2 verwalteten landeseigenen Gebäude in Graz und den Bezirken unter Denkmalschutz und ergeben sich daraus Auflagen und Einschränkungen in Bezug auf sich auf das Erscheinungsbild auswirkende Gestaltungsmaßnahmen.
Im Zuständigkeitsbereich der Abteilung 2 werden derzeit an einem im Eigentum der LIG stehenden Amtsgebäude die Möglichkeiten der nachträglichen Anbringung einer Fassadenbegrünung im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft. Im Falle des positiven Verlaufs der Studie könnte ein entsprechendes Pilotprojekt umgesetzt und somit aus der Errichtung und im Betrieb Erkenntnisse und Erfahrungen für vergleichbare Vorhaben gewonnen werden.“
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Klimaschutzausschusses zu EZ 1206/1 wird zur Kenntnis genommen.
Die Obfrau:
Zweite Landtagspräsidentin Gabriele Kolar