TOP 18
EZ/OZ 390/5
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Landwirtschaft
Betreff:
Verbesserung der Lebensräume für Wildtiere
zu:
EZ 390/1, Verbesserung der Lebensräume für Wildtiere (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))
Der Ausschuss "Landwirtschaft" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 15.09.2020 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit Beschluss des Ausschusses für Landwirtschaft vom 28.04.2020 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht eine Stellungnahme zum Selbstständigen Antrag, Einl.Zahl 390/1, betreffend "Verbesserung der Lebensräume für Wildtiere", abzugeben.
Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:
Vorweg wird festgehalten, dass das im selbstständigen Antrag als Beispiel genannte Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) ausschließlich agrarische Lebensräume umfasst. Insbesondere werden mehrjährige Blühflächen bzw. jährlich wechselnde Blühflächen, sowie Gewässer- und Erosionsschutzstreifen, Stilllegung/Brache, Feldrandstreifen, Zwischenfruchtanbau, Anlage von Wildäckern, alternierende Mahd- Mulchkonzepte von Randstreifen und die Anlage von Bienenweiden gefördert. KULAP ist ein Agrarumweltprogramm, finanziert aus Mitteln der EU, Bund und Bayern und entspricht in Österreich inhaltlich dem ÖPUL-Programm.
ÖPUL
Das Programm hat die Laufzeit bis 2020, sowie zwei Verlängerungsjahre 2021/2022.
Die Prämien, die hier an die Landwirte ausgezahlt werden, ergeben sich durch verschiedene Auflagenprämiensätze. Diese werden von der AMA (AgrarMarktAustria) an die Landwirte ausbezahlt. Die Projektflächen werden auf Einhaltung der Bewirtschaftungsauflagen von der AMA geprüft.
Die Anzahl liegt bei ca. 2.500 Betrieben, die Förderflächen betragen insgesamt ca. 8.000 ha.
Die Abwicklung erfolgt durch ÖPUL-Berater/Kartierer die von der A13 im Wege der Ausschreibung für die Dauer des ÖPUL-Programmes bestellt und abgerechnet werden. Gewissermaßen handelt es sich um „Wildlebensraumberater“, vergleichbar den Wildlebensraumberatern in Bayern.
BEP, ESG
Ergänzend zum EU-Programm ÖPUL werden in der Steiermark, aus Landesmitteln mitfinanziert, das Biotoperhaltungsprogramm (BEP) und das Natura 2000 Programm - reine Förderungen von Europaschutzgebieten (ESG) angeboten.
In diesen Fällen erfolgt die Beratung/Abwicklung durch Landesbedienstete, wie Naturschutzbeauftragte in den Bezirken (BEP) sowie Europaschutzgebietsbeauftragte (ESG).
Im Zusammenhang mit naturschutz- bzw. wildtierlebensraumwirksamen Maßnahmen darf die (Beratungs-)Arbeit der Landwirtschaftskammer-Referenten, des Forstaufsichtsdienstes, der Jägerschaft, des Naturschutzbundes und dgl. nicht unterschätzt werden.
Förderung von Lebensräumen auf Waldflächen
In der Steiermark wird die Verbesserung von Wildlebensräumen nicht nur auf Agrarflächen, sondern auch auf Waldflächen mit Förderungsmittel und Beratungsleistung unterstützt. Im Rahmen der Waldumweltmaßnahmen (aus dem EU-Programm zur Entwicklung des ländlichen Raumes) werden zur Erhöhung der Biodiversität und Schaffung von ökologisch wertvollen Lebensräumen umfangreiche Maßnahmen mit vorheriger Beratung durch den Forstaufsichtsdienst des Landes Steiermark unterstützt.
Aus fachlicher Sicht lässt sich daher kein dringendes Erfordernis zur zusätzlichen Etablierung von „Wildtierlebensraumberatern“ ableiten, vielmehr gilt es, dass bereits vorhandene Strukturen verstärkt Aufgaben des Wildtierlebensraumschutzes wahrnehmen.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft zum Antrag, EZ 390/1, "Verbesserung der Lebensräume für Wildtiere", der Abgeordneten der Grünen wird zur Kenntnis genommen.
Der Obmann:
LTAbg. Hubert Lang