TOP 17
EZ/OZ 1495/6
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Bildung, Gesellschaft und Gesundheit
Betreff:
Die Situation im Bereich der Kinderbildung und -Betreuung
zu:
EZ 1495/1, Die Situation im Bereich der Kinderbildung und -betreuung spitzt sich immer weiter zu (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))
Der Ausschuss "Bildung, Gesellschaft und Gesundheit" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 12.10.2021 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit Beschluss des Ausschusses für Bildung, Gesellschaft und Gesundheit vom 29.06.2021 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht, eine Stellungnahme zum Antrag, Einl.Zahl 1495/1, betreffend "Die Situation im Bereich der Kinderbildung und -betreuung spitzt sich immer weiter zu", abzugeben.
Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:
"Einleitend darf daran erinnert werden, dass die Rahmenbedingungen für das Kinderbetreuungspersonal in der Steiermark erst mit Beginn des Kinderbetreuungsjahres 2020/21 durch die Einführung der verpflichtenden Leitungsfreistellung verbessert wurden. Die Umsetzung dieser Neuerung erfordert nach wie vor große Anstrengungen der ErhalterInnen und des Landes und darf durchaus als ein Meilenstein in der Verbesserung der Rahmenbedingungen angesehen werden.
Daneben ist anzumerken, dass auf Basis der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Elementarpädagogik Unterstützungspersonal über die Frühe Sprachförderung zur Verfügung steht (Sprachförderkräfte, Integrationsassistenz). Seit dem Jahr 2008 wurden für die Sprachförderung und den Einsatz von zusätzlichem Personal in den Gruppen zur Unterstützung der PädagogInnen insgesamt rund € 23,8 Mio. gewährt.
Seit dem Kinderbetreuungsjahr 2018/19 wird auch der zusätzliche Einsatz von Personal vom Land Steiermark gefördert. Für die Verbesserung des Betreuungsschlüssels in Krippen und Kindergärten wurden für 25 Projekte Personalkostenzuschüsse in der Höhe von rund € 1,4 Mio. gewährt. Zusätzlich wurden für die Verlängerung der täglichen und jährlichen Öffnungszeiten für 9 Projekte Personalkostenzuschüsse in der Höhe von rund € 0,5 Mio. gewährt.
Zur Forderung einer schrittweisen Verbesserung der Rahmenbedingungen im Bereich der elementaren Kinderbildung und -betreuung unter Einbeziehung aller relevanten Stakeholder
An der Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Kinderbetreuungspersonal wird auch bundesweit gearbeitet. In den Sitzungen des Beirates für Elementarpädagogik, dem neben den Vertretern aus den Ämtern der Landesregierungen auch Vertreter aus verschiedenen Interessensvertretungen angehören, wurden bereits verschiedene Punkte dazu diskutiert, wie z.B. Gruppengrößen und Personalschlüssel. Dabei wurden auch dort die damit im Zusammenhang stehenden Probleme besprochen, wie z.B., dass kleine Gruppen auch einen Mehrbedarf an räumlichen Ressourcen mit sich bringen. Weiters wurde dort auch angemerkt, dass insbesondere der Spagat zwischen der Forderung nach einem Ausbau und zugleich nach kleineren Gruppen schwierig zu bewältigen sei, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass dann weiteres Kinderbetreuungspersonal benötigt wird, das ohnehin teilweise schon schwer zu rekrutieren ist.
Zur Forderung der Klärung der Finanzierung für ein verbessertes Gehaltsschema für das elementarpädagogische Personal in öffentlichen und privaten Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
Das Dienst- und Besoldungsrecht für Kindergartenpädagoginnen/Kindergartenpädagogen und Kinderbetreuerinnen/Kinderbetreuer in der Steiermark fällt nicht in die Zuständigkeit des Bildungsressorts, sondern stellt sich folgendermaßen dar:
Die Gehälter der Kindergartenpädagoginnen/Kindergartenpädagogen in privaten Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen sind in der Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend, mit der der Mindestlohntarif für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in privaten Kinderbildungseinrichtungen und in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen festgesetzt wird, BGBl. II Nr. 553/2020, geregelt.
Die Gehälter für Kinderbetreuerinnen/Kinderbetreuer in privaten Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen sind in der Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend, mit der der Mindestlohntarif für Helferinnen und Helfer (Assistentinnen und Assistenten) und Kinderbetreuerinnen und Kinderbetreuer in Privatkindergärten, –krippen und –horten (Privatkindertagesheimen) festgesetzt wird, BGBl. II Nr. 552/2020, geregelt.
Die Regelungen der Gehälter für Kindergartenpädagoginnen/Kindergartenpädagogen und Kinderbetreuerinnen/Kinderbetreuer in privaten Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen fallen somit ausschließlich in die Kompetenz des Bundes.
Für Kindergartenpädagoginnen/Kindergartenpädagogen und Kinderbetreuerinnen/Kinderbetreuer, die in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen von Gemeinden beschäftigt sind, gilt das Gesetz über das Dienst- und Besoldungsrecht der von den Gemeinden anzustellenden Kindergartenpädagoginnen/Kindergartenpädagogen, Erzieherinnen/Erzieher an Horten und Kinderbetreuerinnen/Kinderbetreuer, LGBl. Nr. 77/1985, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 90/2020. Auch dieses Gesetz, das sowohl die Gehaltsansätze und alle dienstrechtlichen Belange für Bedienstete in einem öffentlich-rechtlichen als auch für jene in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zu Gemeinden regelt, fällt nicht in die Zuständigkeit des Bildungsressorts. Vielmehr ist nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung das Dienst-, Besoldungs-, Pensions- und Personalvertretungsrecht der Bediensteten der Gemeinden und der Gemeindeverbände in der Abteilung Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau (Abteilung 7) verankert.
Für die wenigen Kindergartenpädagoginnen/Kindergartenpädagogen, die direkt beim Land Steiermark beschäftigt sind, gilt das Gesetz über das Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark, LGBl. Nr. 29/2003, in der jeweils geltenden Fassung, dafür ist wiederum die Personalabteilung (Abteilung 5) des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung zuständig.
Zur Forderung, Schritte für eine Angleichung der Gehaltsschemen in die Wege zu leiten
Da dem Bildungsressort des Landes, wie erwähnt, diesbezüglich keine Regelungskompetenz zukommt, erscheint eine einheitliche Erhöhung der Gehälter im vorschulischen Bereich im Hinblick auf die genannten unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bund und Land für das pädagogische Personal in den steirischen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen schwierig. Daher müsste die Initiative dafür auch sinnvollerweise von einer zumindest teilweise zuständigen Stelle ausgehen.
Zur Forderung, den Personalschlüssel je Gruppe in Kindergärten zu verbessern mit dem Ziel, dass letztlich eine zusätzliche Person des pädagogischen Hilfspersonals in einer Gruppe zur Verfügung steht
In Bezug auf die geforderte Verbesserung des Personalschlüssels und den Einsatz einer zusätzlichen Betreuerin/eines zusätzlichen Betreuers wird festgehalten, dass dieser Vorschlag aus pädagogischer Sicht grundsätzlich zu begrüßen ist.
Für die Träger der Kindergärten würden dadurch jedoch enorme zusätzliche Personalkosten anfallen. Beispielsweise würde der Einsatz einer zusätzlichen Betreuerin in einer ganztägigen Einrichtung jährlich rund € 36.800, -- verursachen. In einem halbtägig geführten Kindergarten wäre immerhin noch mit zusätzlichen Personalkosten in der Höhe von rund € 27.600, -- für eine Betreuerin mit einem Beschäftigungsausmaß von 75% zu rechnen.
Schon derzeit stellt die Finanzierung des laufenden Betriebes für die Träger eine enorme finanzielle Belastung dar. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein gesetzlich normierter Einsatz einer zusätzlichen Betreuerin/eines zusätzlichen Betreuers und die daraus resultierenden höheren Personalkosten eine wirtschaftliche Betriebsführung vollkommen verunmöglichen und dies zur Schließung von Kindergärten führen könnte.
Die Übernahme der Gesamtkosten durch das Land für alle Kindergärten in der Steiermark ist angesichts der angespannten Budgetsituation nicht möglich, da sich die Gesamtkosten für diese Maßnahme auf € 46,3 Mio. jährlich belaufen würde.
Es gibt aber sicherlich Einrichtungen die besonderen Herausforderungen schultern müssen. Seien es viele jüngere Kinder, Kinder mit sprachlichen Defiziten oder auch Überschreitungen. Besonders bei diesen muss ein Augenmerk daraufgelegt werden, dass eine zusätzliche Unterstützung möglich ist.
Abschließend ist festzuhalten, dass dem Bereich der Kinderbildung und -betreuung seit geraumer Zeit besondere Aufmerksamkeit zukommt, was dessen gesellschaftliche Bedeutung nur unterstreicht. In einer vergleichsweise dennoch kurzen Zeitspanne konnten hier durch enorme Anstrengungen wesentliche Fortschritte erzielt werden. Diese betreffen zunächst den Ausbau des Angebotes, das sowohl hinsichtlich der Anzahl der Plätze für die unterschiedlichen Altersgruppen als auch hinsichtlich des zeitlichen Umfanges umfassend erweitert werden konnte. Aber auch hinsichtlich des öffentlichen Bewusstseins über die Bedeutung der Bildungsarbeit in elementaren Einrichtungen und die Professionalisierung dieser Tätigkeit haben maßgebliche Vorwärtsentwicklungen Platz gegriffen.
All diese Maßnahmen kommen nicht zuletzt auch dem Ansehen der Pädagoginnen und Pädagogen in elementaren Einrichtungen zu Gute. Natürlich kann dies alleine nicht reichen. Daher wurde schon vor langer Zeit etwa mit der gesetzlichen Gewährleistung von in Österreich führenden Vorbereitungszeiten auch für Fachkräfte in privaten Einrichtungen begonnen und diese Entwicklung zuletzt mit der Schaffung von zusätzlichen Freistellungszeiten für LeiterInnen als weiterer Meilenstein fortgesetzt. Unbestreitbar bleibt auch, dass es wünschenswert wäre, all diese Entwicklungen in viel kürzerer Zeit voranzutreiben. Dabei darf jedoch der Blick für das Machbare nicht verloren gehen und gilt es anzuerkennen, dass im Umgang mit beschränkten Ressourcen auf allen Ebenen auch innerhalb dieser vielfältigen Bestrebungen doch einiges geschaffen wurde."
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Ausschusses für Bildung, Gesellschaft und Gesundheit zum Antrag, Einl.Zahl 1495/1, betreffend "Die Situation im Bereich der Kinderbildung und -betreuung spitzt sich immer weiter zu", der Abgeordneten der Grünen zur Kenntnis genommen.
Die Obfrau:
LTAbg. Barbara Riener