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EZ/OZ 1967/5
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Landwirtschaft
Betreff:
Pestizideinsatz transparent machen und Bäuerinnen & Bauern bei der Reduktion unterstützen!
Regierungsmitglied(er): Landesrat Johann Seitinger
zu:
EZ 1967/1, Pestizideinsatz transparent machen und Bäuerinnen & Bauern bei der Reduktion unterstützen! (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))
Der Ausschuss "Landwirtschaft" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 03.05.2022 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit Beschluss des Ausschusses für Landwirtschaft vom 08.02.2022 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht, eine Stellungnahme zum Antrag Einl.Zahl 1967/1, betreffend "Pestizideinsatz transparent machen und Bäuerinnen & Bauern bei der Reduktion unterstützen!" abzugeben.
Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:
"Grundsätzliches zum Antrag:
Dass Rückstände von Pflanzenschutzmitteln mittlerweile überall nachzuweisen sind, kann so nicht gesagt werden! Auf oder in Lebensmitteln treten sie – wenn überhaupt – nur in niedrigen bis sehr niedrigen Konzentrationen auf. Das spiegelt das Kontrollprogramm der AGES (2019) wider, da bei 99,7 % (von 798 Proben) der ermittelte Wirkstoffgehalt unter der jeweiligen Bestimmungsgrenze lag. Daraus eine „allgemein bekannte“ negative Auswirkung auf die Gesundheit abzuleiten, wird daher als etwas überschießend erachtet.
Im gegenständlichen Antrag wird angeführt, dass im Jahr 2020 rund 13.395 Tonnen Pestizide in Österreich ausgebracht wurden. Dies ist jedoch die Menge an fertig formulierten Pflanzenschutzmitteln (inklusive Wasser, Öle, Beistoffe etc.) für die biologische und konventionelle Landwirtschaft. Die tatsächlich in Verkehr gebrachte Menge an chemisch-synthetischen Wirkstoffen beträgt 1.959,7 t. Daher wird - wie im Antrag angegeben - die Menge von 3,5 kg Kilogramm Pestizide pro Hektar Ackerland als exklamatorisch angesehen!
Trotz der Wichtigkeit des Schutzes der Biodiversität darf nicht unerwähnt bleiben, dass es bei der Verwirklichung der beiden Strategien „Farm to Fork“ und Förderung der Biodiversität es in der gesamten EU zu einem Ernterückgang von 10 bis 20% kommt – das hat eine Folgenabschätzung der Universität Wageningen ergeben. Dies führt wiederum zu höheren Importen aus intransparenter Produktion in die EU und führt zu niedrigeren bäuerlichen Einkommen bei uns.
Zu Punkt 1. und 2. „verpflichtende Abgabe der Pflanzenschutzmitteldokumentation“ sowie „jährlicher Pestizid-Bericht dazu“:
Es bestehen bereits rechtliche Grundlagen für eine verpflichtende Dokumentation des Pestizideinsatzes in der Steiermark. Die beruflichen Verwender von Pflanzenschutzmitteln sind nach dem Steiermärkischen Pflanzenschutzmittelgesetz 2012 verpflichtet, genaue Aufzeichnungen zu führen, aus denen mindestens die Bezeichnung des Grundstückes, die Schlaggröße, die Kulturpflanze, das angewendete Pflanzenschutzmittel und die Aufwandmenge pro Hektar oder die Konzentration und die Brühenmenge pro Hektar sowie das Datum der Anwendung ersichtlich sein müssen. Diese Aufzeichnungen sind innerhalb von zwei Tagen nach Anwendung des Pflanzenschutzmittels durchzuführen und mindestens drei Jahre aufzubewahren. Die Behörde kann in diese Aufzeichnungen Einsicht nehmen oder sich diese Aufzeichnungen über Aufforderung vorlegen lassen.
Darüber hinaus hat die Europäische Kommission (EK) mittlerweile einen Entwurf für eine verpflichtende elektronische Aufzeichnung von Pflanzenschutzmittel-Anwendungen vorgelegt. Die Implementierung soll über eine Durchführungsverordnung des Artikels 67 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln erfolgen.
Zudem ist mit Februar 2022 der Trilog zur „Verordnung zu Statistiken des landwirtschaftlichen Inputs und Outputs“, kurz SAIO gestartet. Dabei geht es um die Statistiken der EU-Mitgliedstaaten zur Verwendung von Pestiziden in der Landwirtschaft. Diese Daten der MS sollen künftig die Grundlage bieten, um das Green Deal-Ziel einer Pestizidreduktion um 50 % bis 2030 erreichen zu können.
Zu Punkt 3. „Pestizidkontrolle in der Luft“:
Fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Abteilung 10.
Zu Punkt 4. „zusätzliches Beratungsangebot für Pflanzenschutzmittel-Anwender:innen“:
Die Fachberatung für berufliche Verwenderinnen und Verwender von PSM ist durch die gesetzlichen Interessenvertretungen (insbesondere Landwirtschaftskammern) gesichert; diese sind durch rechtliche Vorschriften zur Beratung verpflichtet. Dadurch kann insbesondere auf regionale Gegebenheiten und Anforderungen eingegangen werden. Darüber hinaus stellen auch Verbände und private Organisationen zielgruppenorientierte Beratungs- und Informationsleistungen zur Verfügung.
Den Verwenderinnen und Verwendern werden Hilfestellungen bei der Auswahl standortangepasster Kulturpflanzen, Fruchtfolgen und Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes gegeben. Ein besonderer Fokus liegt auch auf der Auswahl geeigneter, umweltschonender Ausbringungstechnik und sachgerechter Reinigung von Pflanzenschutzgeräten sowie sachgerechter Entsorgung von Restmengen.
Die Beratungsleistungen werden durch ein vielfältiges Aus- und Weiterbildungsangebot im Rahmen der Ausbildungsbescheinigung gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2009/128/EG flankiert.
Die unabhängige Informationsplattform der Landwirtschaftskammern Österreichs (lk-online) dient der Bereitstellung fachspezifischer Informationen insbesondere auch im Hinblick auf den integrierten Pflanzenschutz. Der Bereich Pflanzenbau, der auch Methoden des integrierten Pflanzenschutzes beinhaltet, verzeichnete österreichweit im Jahr 2018 rund 600.000 und im Jahr 2019 rund 835.000 Zugriffe. Davon entfielen 2018 rund 137.000 bzw. 2019 rund 223.000 auf spezifische Pflanzenschutzartikel. Das landwirtschaftliche Versuchswesen trägt zusätzlich fächerübergreifend zur Lösungsfindung aktueller pflanzenbaulicher Probleme bei.
Zu Punkt 5. „einen landesweiten Pflanzenschutzmittel-Reduktionsplan für die Steiermark auszuarbeiten, um das Ziel des European Green Deals von minus 50% bis 2030 zu erreichen“:
Wird aufgrund des vorliegenden Nationalen Aktionsplans über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln 2022 – 2026 sowie betreffend die Beantwortung zu Punkt 1 und 2, letzter Absatz, als nicht notwendig erachtet."
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft zum Antrag Einl.Zahl 1967/1, betreffend "Pestizideinsatz transparent machen und Bäuerinnen & Bauern bei der Reduktion unterstützen!", der Abgeordneten der Grünen wird zur Kenntnis genommen.
Der Obmann:
LTAbg. Hubert Lang