EZ/OZ: 1430/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 28.05.2021, 08:28:15
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Bildung, Gesellschaft und Gesundheit
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Dr. Juliane Bogner-Strauß
Betreff:
Psychosoziale Versorgung von Kindern und Jugendlichen steiermarkweit ausbauen!
Nach den Erfahrungen des letzten Jahres steht fest, dass die Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf die Gesundheit der steirischen Bevölkerung nicht spurlos am Regionalen Strukturplan Gesundheit Steiermark 2025 (RSG 2025) vorübergehen kann. Insofern ist der im Antrag EZ/OZ 426/1 gestellten Forderung, der RSG 2025 müsse auf Basis der gemachten Erfahrungen „neu bewertet werden“, bzw „eine Rücknahme und eine Neuaufsetzung des Strukturplanes auf möglichst demokratischem Wege“ sei unerlässlich, zuzustimmen. Einer besonders bedauerlichen Erfahrung der letzten Monate entsprang die Einsicht, dass Kinder und Jugendliche in der Steiermark vor allem aber nicht nur in Krisenzeiten zu wenig Angebot der psychosozialen Unterstützung vorfinden.
Der RSG 2025 sieht diesbezüglich „die Schaffung von sozialpsychiatrischen Ambulatorien und somit eine deutliche Dezentralisierung der allgemeinen ambulanten Psychiatrie, eine Stärkung der multiprofessionellen und interdisziplinären teamorientierten Versorgung und der Aufbau ambulanter Strukturen der KJP außerhalb der Ballungsräume“ vor (Seite 73). Konkret die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen betreffend nennt der RSG 2025 die auch sprachlich schwer verständliche „Funktion“:
- „altersspezifische Ausdifferenzierung des ärztlichen Versorgungsangebots hin zu Kinder- und Jugendpsychiatrie und Alterspsychiatrie in den Beratungsstellen und einigen der Ambulatorien zusätzlich zur Allgemeinpsychiatrie; es werden erste Schritte in Richtung flächendeckende ambulante und altersadäquate Versorgung gesetzt“ (Seite 73)
Diesbezüglich hat sich die Volksanwaltschaft bereits 2019 in ihrem Bericht mit den „Defizite[n] in der ambulanten kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung der Stmk“ auseinandergesetzt, woraufhin sie zum Schluss kommt, dass „selbst nach Bewilligung und Inbetriebnahme der sozialpsychiatrischen Ambulatorien für Kinder und Jugendliche […] der bestehende Bedarf im niedergelassenen Bereich bei Weitem nicht abgedeckt sein“ wird. Die Volksanwaltschaft stellt folgerichtig fest: „Der Bedarf im ambulanten Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie kann durch die bestehenden Einrichtungen und die derzeitige Personalausstattung nicht gedeckt werden. Um ein flächendeckendes Behandlungsangebot sicherzustellen, ist daher in diesen Einrichtungen das ärztliche Personal aufzustocken. Darüber hinaus müssen Kassenplanstellen für Kinder- und Jugendpsychiatrie geschaffen werden.“
Auch der Rechnungshof Österreich hat sich bereits mit dem psychosozialen Angebot in der Steiermark auseinandergesetzt und führt in seinem Bericht „Psychosoziale Angebote in den Ländern Salzburg und Steiermark“ aus dem Jahr 2019 an, dass im RSG 2025 „[w]eitergehende Planungsaussagen zur psychosozialen Versorgung, etwa für die mobile Betreuung oder für psychosoziale Wohnangebote, fehlten“ (Seite 19).
Nunmehr hat die Landesregierung der Volksanwaltschaft eine steiermarkweite Evaluierung des ambulanten Versorgungsmodells „psychosoziale Beratungsstelle mit integriertem Ambulatorium“ in Aussicht gestellt und erklärt, erforderlichenfalls sollten „Anpassungen der aktuellen Strukturplanung vorgenommen werden“ (Seite 67 des VA-Berichts). Aus Sicht der Grünen haben die in der Corona-Krise gemachten Erfahrungen und die zweifelsfrei sichtbar gewordene Notwendigkeit, Kindern und Jugendlichen deutlich mehr psychosoziales Unterstützungsangebot zu bieten, klargestellt, dass der RSG 2025 auch hinsichtlich der psychosozialen Versorgung von Kindern und Jugendlichen neu aufgestellt werden muss. Im Rahmen dieser Neuaufstellung hat der RSG 2025 der psychischen Gesundheit im Sinne der Empfehlung des Rechnungshofs „eine größere Bedeutung zuzuordnen“, wobei „die strategischen Ziele umsetzungsnäher und wirkungsorientiert zu gestalten“ sind und „und systematisch zu überprüfen [ist], ob die Gesundheitsplanung […] diesen Zielen entspricht“ (Seite 20 des RH-Berichts).
Der durch die Corona-Krise aufgezeigte Mehrbedarf an psychosozialer Unterstützung hat jedoch verdeutlicht, dass in der Steiermark noch an weiterer Stelle dringender Nachholbedarf besteht: Wie (auch) eine Studie der Donau-Universität Krems gezeigt hat, hat sich die psychische Gesundheit von Schüler*innen durch die CoV-Pandemie stark verschlechtert. Laut dieser Studie vom März 2021 zeigen 56 Prozent der über 14-Jährigen Schüler*innen eine depressive Symptomatik, die Hälfte zeigt Angstsymptome (Quelle: orf.at, Psychische Gesundheit von Schülern stark beeinträchtigt, 02.03.2021, einzusehen unter: https://science.orf.at/stories/3205061/). Wie wichtig eine umfassende und ineinandergreifende psychosoziale Betreuung von Kindern und Jugendlichen ist, wurde in Vorarlberg nicht nur bereits erkannt. Vielmehr wurde von der schwarz-grünen Landesregierung jüngst ein neues System implementiert, um die psychosoziale Betreuung an den Pflichtschulen bestmöglich sicherzustellen. Indem die Unterstützungssysteme Schulpsychologie, Schulsozialarbeit und Beratungslehrer*innen in Zukunft ineinandergreifend arbeiten, soll eine Effektivitätssteigerung dieser Bereiche erreicht und sollen dadurch folgende Ziele verwirklicht werden:
- Sicherung des Unterstützungsbedarfs von Kindern, wo Eltern oder Erziehungsberechtigte diese Aufgaben nicht wahrnehmen können,
- Schaffung stabiler und lernfördernder Rahmenbedingungen an Schulen,
- frühzeitiges Erkennen und Bekämpfen von negativen Entwicklungen,
- Präventive und stabilisierenden Maßnahmen,
- nachhaltige Entlastung und Unterstützung der Schule, wo ein geregelter Unterricht nicht mehr möglich ist, und
- vernetztes Arbeiten der verschiedenen Systempartner*innen.
Die Neuaufstellung zu einem einheitlichen Unterstützungssystem steht am vorläufigen Ende eines jahrelangen, breit aufgestellten und partizipativen Entwicklungsprozesses. Aus Sicht der Grünen stellt das Vorarlberger Modell der ineinander verschränkten Unterstützungssysteme für Schüler*innen einen verfolgenswerten Ansatz dar, um die psychosoziale Betreuung von Kindern und Jugendlichen zu stärken und benachteiligten Schüler*innen eine gleichwertige Teilhabe an Bildung zu ermöglichen.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert,
1. aufgrund der Erfahrungen aus der Corona-Krise eine Anpassung der aktuellen Strukturplanung hinsichtlich des psychosozialen Hilfsangebots für Kinder und Jugendliche vorzunehmen und darin klare Planungsaussagen zur psychosozialen Versorgung zu treffen, sowie
2. das Vorarlberger Modell der ineinander verschränkten und aufeinander angepassten Unterstützungssysteme Schulpsychologie, Schulsozialarbeit und Beratungslehrer*innen auf seine Umsetzung in der Steiermark zu prüfen und dem Landtag darüber Bericht zu erstatten.
Unterschrift(en):
LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne)