TOP 32
EZ/OZ 721/4
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Bildung, Gesellschaft und Gesundheit
Betreff:
Impfbusse für die Steiermark
zu:
EZ 721/1, Impfbusse für die Steiermark (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))
Der Ausschuss "Bildung, Gesellschaft und Gesundheit" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 16.03.2021 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Der Ausschuss für „Bildung, Gesellschaft und Gesundheit“ hat in seiner Sitzung am 15. September 2020 den Antrag der KPÖ mit der EZ 721/1 „Impfbusse in der Steiermark“ dem Unterausschuss „Gesundheit“ zugewiesen. Dieser hat in den Sitzungen am 7. Oktober 2020 und am 24. Februar 2021 u. a. über den gegenständlichen Antrag weitergehende Beratungen durchgeführt und es gab eine ausführliche Erläuterung vonseiten des Referates Sanitätsdirektion - Gesundheitswesen, über die nun im vorliegenden Abänderungsantrag berichtet wird:
In der Steiermark ist man seit Jahrzehnten bemüht, allen Bürgerinnen/Bürgern einen niederschwelligen Zugang zu Impfungen zu ermöglichen. Dies erfolgt ganzjährig einerseits im niedergelassenen ärztlichen Bereich als auch durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst sowie in Form von Schulimpfprogrammen und saisonalen Impfkampagnen. Im öffentlichen Gesundheitsdienst werden diese Impfungen und Beratungen durch die Amtsärztinnen/Amtsärzte des Landes bzw. der Stadt Graz wahrgenommen, welche Impfungen in den Schulen des jeweiligen Bezirkes durchführen und in allen öffentlichen Gesundheitsämtern (Bezirkshauptmannschaften, Reisemedizinische Impf- und Beratungsstelle des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung und im Magistrat Graz) anbieten. Somit ist eine flächendeckende Versorgung gewährleistet.
Zusätzlich verfügt jeder Betrieb, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gemäß dem ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz) über einen Arbeitsmediziner/Betriebsarzt, der im Rahmen seiner Vorsorgetätigkeit auch Impfungen anbieten kann.
Eine fahrende Impfstelle würde das Angebot nicht verbessern und zu keiner Entlastung der Gesundheitsämter führen, sondern einen zusätzlichen organisatorischen, personellen und finanziellen Aufwand bedeuten.
Ein regulärer Impfablauf ist in einer fahrenden Impfstelle aus mehreren Gründen nicht einfach durchführbar. Es ist erforderlich, Personaldaten aufzunehmen, die Datenverarbeitung elektronisch durchzuführen, die Anamnese zu erheben sowie eine Impfberatung durchzuführen. Aufgrund der räumlichen Einschränkung in einem Bus kann der Datenschutz bei diesen Anforderungen nicht gewährleistet werden. Nach der Impfung ist auch die Nachsorge (Wartezeit nach der Impfung von 30 Minuten) zu berücksichtigen und es müssen alle Voraussetzungen für ein Notfallmanagement gegeben sein. Je nach Saison kann auch ein An- und Auskleiden erforderlich sein. Eine Intimsphäre kann aus Platzgründen ebenfalls nicht gewahrt werden. Es gilt auch zu bedenken, dass allfällige Wartezeiten vor der Impfung bei jeder Witterung im Freien verbracht werden müssen.
Darüber hinaus ist das Impfstoffmanagement mit der Notwendigkeit der Einhaltung der Kühlkette gerade in Zusammenhang mit Impfungen gegen das Corona-Virus zu berücksichtigen.
In der Vergangenheit wurde in einem anderen Bundesland eine fahrende Impfstelle installiert und es hat sich gezeigt, dass dieses Angebot seitens der Bevölkerung sehr schlecht angenommen und das gesetzte Ziel nicht annähernd erreicht wurde. Trotz intensiver Bewerbung dieses Angebots griff die Zielgruppe auf das bewährte Impfangebot (fixe Standorte, definierte Impfzeiten) zurück.
Bedingt durch die Corona-Pandemie müssen auch die Mindestanforderungen hinsichtlich Abstandsregeln und Hygienevorgaben eingehalten werden. Das ist in einem Bus nicht umsetzbar. Ungeordnete Menschenansammlungen sind unbedingt zu vermeiden, daher ist ein risikominimierter Ablauf nur im stationären Setting durchführbar.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Ausschusses für Bildung, Gesellschaft und Gesundheit zum Antrag, EZ 721/1, "Impfbusse für die Steiermark" der Abgeordneten der KPÖ wird zur Kenntnis genommen.
Die Obfrau:
LTAbg. Barbara Riener