TOP 34
EZ/OZ 973/5
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Bildung, Gesellschaft und Gesundheit
Betreff:
Überprüfung islamischer Religionslehrer in der Steiermark und stärkere Kontrolle des islamischen Religionsunterrichts
zu:
EZ 973/1, Überprüfung islamischer Religionslehrer in der Steiermark und stärkere Kontrolle des islamischen Religionsunterrichts (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))
Der Ausschuss "Bildung, Gesellschaft und Gesundheit" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 16.03.2021 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit Beschluss des Ausschusses für Bildung, Gesellschaft und Gesundheit vom 01.12.2020 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht, eine Stellungnahme zum Antrag, Einl.Zahl 973/1, betreffend "Überprüfung islamischer Religionslehrer in der Steiermark und stärkere Kontrolle des islamischen Religionsunterrichts" abzugeben.
Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:
"Die Landesregierung wird aufgefordert,
1. an die Bundesregierung heranzutreten und diese aufzufordern, in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden und der Bildungsdirektion Steiermark umgehend entsprechende Überprüfungen sämtlicher islamischer Religionslehrer, die an steirischen Schulen unterrichten, zu veranlassen und
2. im eigenen Wirkungsbereich den islamischen Religionsunterricht durch die entsprechenden Stellen der Bildungsdirektion stärker zu kontrollieren sowie die dafür notwendigen Personalressourcen bereitzustellen.
Ad 1) Entsprechende Überprüfungen der islamischen Religionslehrerinnen und -lehrer werden bereits laufend vom Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung in Kooperation mit der Bildungsdirektion für Steiermark durchgeführt.
Ad 2) Gemäß § 7c des Religionsunterrichtsgesetzes werden von den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften für die unmittelbare Beaufsichtigung des Religionsunterrichtes (§ 2 Abs. 1) Fachinspektorinnen und Fachinspektoren für den Religionsunterricht bestellt.
In der Bildungsdirektion für Steiermark werden zwei Fachinspektoren (je ein Inspektor für die Pflichtschulen und ein Inspektor für die höheren Schulen) zur Beaufsichtigung des islamischen Religionsunterrichts eingesetzt.
Es sind aber auch die Schulleitungen und die Schulqualitätsmanagerinnen und Schulqualitätsmanager
in den steirischen Bildungsregionen angewiesen, den Religionsunterricht zu hospitieren und zu beaufsichtigen. Dies erfolgt vor allem in den Bereichen der Unterrichtsorganisation und der Überprüfung der Sprachkenntnisse.
Die Bildungsdirektion für Steiermark kann aber festhalten, dass islamische Religionslehrerinnen und -lehrer sich in den interreligiösen Dialog einbringen und diesen in Projekten auch aktiv mitgestalten.
Etwaigen dienstlichen Verfehlungen (zum Beispiel: verspäteter Unterrichtsbeginn) wird von der Schulaufsicht und den Personalabteilungen konsequent nachgegangen. Dabei kann festgestellt werden, dass es bei den islamischen Religionslehrerinnen und -lehrern keine Unterschiede zu Religionslehrerinnen und Religionslehrern anderer Kirchen und Religionsgemeinschaften gibt. Auch bei diesen Gruppen sind wie auch bei literarischen Lehrerinnen und Lehrern dienstliche Verfehlungen feststellbar"
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Ausschusses für Bildung, Gesellschaft und Gesundheit zum Antrag, Einl.Zahl 973/1, "Überprüfung islamischer Religionslehrer in der Steiermark und stärkere Kontrolle des islamischen Religionsunterrichts", der Abgeordneten der FPÖ wird zur Kentnnis genommen.
Die Obfrau:
LTAbg. Barbara Riener