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EZ/OZ 2039/5
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Bildung, Gesellschaft und Gesundheit
Betreff:
Long- & Post Covid Ambulanzen
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Dr. Juliane Bogner-Strauß
zu:
EZ 2039/1, Dringend notwendige Long- & Post Covid Ambulanzen sicherstellen, statt weitere Einschnitte in der Gesundheitsversorgung (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))
Der Ausschuss "Bildung, Gesellschaft und Gesundheit" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 21.06.2022 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit Beschluss des Ausschusses für Bildung, Gesellschaft und Gesundheit vom 08.03.2022 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht, eine Stellungnahme zum Antrag, Einl.Zahl 2039/1, betreffend "Dringend notwendige Long- & Post Covid Ambulanzen sicherstellen, statt weitere Einschnitte in der Gesundheitsversorgung" abzugeben.
Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:
"Zutreffend ist, dass der Standort Hörgas (als Teil des LKH Graz II) seit Mitte des Jahres 2020 für die stationäre Versorgung von (Post-)COVID-19 Patient*innen genutzt wurde.
In den beiden großen Infektionsphasen November und Dezember 2020 und Herbst 2021 wurden dort vornehmlich Patient*innen versorgt, bei welchen nach einem stationären Aufenthalt keine Sauerstoffgabe mehr notwendig war, die Symptome abgeklungen oder nur mehr schwach ausgeprägt waren oder auf ein negatives PCR-Testergebnis gewartet werden musste. Dies diente der Entlastung der zu diesem Zeitpunkt sehr beanspruchten Abteilungen im Raum Graz, die in die Versorgung von COVID-Patient*innen eingebunden waren.
In den Phasen abseits der großen „Herbstwellen“ wurden Patient*innen mit einer Long-/Post-COVID-Symptomatik im Sinne einer Nutzung bestehender Ressourcen versorgt, wobei diese Art der Diagnose erst ab dem Frühjahr 2021 codiert werden konnte und daher systematische Datenerfassungen fehlen. Grundsätzlich kann jedoch gesagt werden, dass nie alle zur Verfügung stehenden Betten mit Long COVID-Patient*innen belegt waren.
Insgesamt wurden im Zeitraum von 18.03.2020 bis zum 31.03.2022 390 Patient*innen mit einer durchschnittlichen Verweildauer von etwa drei Wochen (19 Tage) am Standort Hörgas behandelt, dies entspricht einem durchschnittlichen Tagesbelag von rund 13 Patient*innen.
Bei rund 100 Patient*innen wurde die Diagnose Long-COVID codiert. Diese Patient*innen wiesen eine etwas längere Belagsdauer von durchschnittlich drei bis vier Wochen auf. Grundsätzlich hatten viele der behandelten Patient*innen zusätzliche Grunderkrankungen bzw. Risikofaktoren, wie arterielle Hypertonie, Adipositas, Diabetes mellitus oder Asthma bronchiale.
Hinsichtlich der Behandlung von Long-/Post-COVID-Patient*innen ist auszuführen, dass es noch keine ursächliche Therapie von Long- oder Post-COVID gibt. Derzeit erfolgt die Behandlung deshalb symptomorientiert. Da meist mehrere Organsysteme betroffen sind, werden häufig auch mehrere medizinische Fachdisziplinen in die Behandlung eingebunden, vor allem die Allgemeinmedizin, Pädiatrie und Lungenheilkunde, Neurologie, Psychosomatik, Psychiatrie sowie Psychotherapie. Behandlungskonzepte und Netzwerke (niedergelassene Ärzt*innen, Fachambulanzen und stationäre Versorgung in Spitälern bzw. Klinken) sind im Aufbau bzw. geeignete Strukturen noch zu entwickeln. Der Rehabilitation kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Seitens der Pensionsversicherungsanstalt wird dazu auf bestehende Reha-Einrichtungen verwiesen, wie z.B. auf die Klinik in Judendorf-Straßengel; auch in Privatkliniken bestehen Angebote.
In diesem Sinne wird die Zuständigkeit für die stationäre Versorgung von Long-COVID-Patient*innen in erster Linie im Rehabilitationsbereich gesehen. Den Akutkrankenanstalten kommt hier nur eine untergeordnete Rolle zu, die in erster Linie im Bereich der Diagnostik oder bei komplexen Therapierverfahren liegt.
Nach Evaluierung des Behandlungsangebotes hinsichtlich der am Standort Hörgas vorhandenen Infrastruktur sowie des dort eingesetzten medizinischen Fachpersonals steht diese Versorgungsmöglichkeit, die immer nur als vorübergehende Möglichkeit im Rahmen der Pandemiebewältigung angedacht war, seit 31.03.2022 nicht mehr zur Verfügung. Zwar nahmen die Coronainfektionen zu, dennoch konnten die Spitalsfälle wegen oder in Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung (stationär und intensiv) im Rahmen des KAGes-COVID-Versorgungskonzeptes noch ausreichend versorgt werden. Zusätzlich hat sich das Erkrankungsgeschehen geändert, da die COVID-Erkrankung bei nahezu der Hälfte der Patient*innen nicht ursächlich für den Spitalsaufenthalt ist, sondern eine Nebendiagnose darstellt.
Im April 2022 wurde daher das seinerzeit mit Juli 2019 (entsprechend RSG-St 2025, V 1.2) etablierte Facharzt-Zentrum (FAZ), welches aufgrund der Nutzung des Standortes für die COVID-Versorgung vorübergehend ab März 2020 stillgelegt wurde, wieder in Betrieb genommen. Dieses FAZ ist strukturell als dislozierte Terminambulanz mit definierten Betriebszeiten und definiertem medizinischen Leistungsangebot der Abteilung für Innere Medizin des LKH Graz II, Standort West eingerichtet und wird insbesondere einen diabetologischen Schwerpunkt sowie eine gastroenterologische Ambulanz vorhalten.
Im LKH Graz II, Standort Enzenbach wird aktuell eine Long-COVID-Ambulanz betrieben und es werden Betten für die Betreuung von Long-COVID-Patient*innen mit spezifischen Fragestellungen vorgehalten.
Für alle zu diesen Themen in der KAGes beschäftigten Mitarbeiter*innen ist die Beschäftigung sichergestellt."
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Ausschusses für Bildung, Gesellschaft und Gesundheit zum Antrag, Einl.Zahl 2039/1, betreffend "Dringend notwendige Long- & Post Covid Ambulanzen sicherstellen, statt weitere Einschnitte in der Gesundheitsversorgung", der Abgeordneten der Grünen wird zur Kenntnis genommen.
Die Obfrau:
LTAbg. Barbara Riener