EZ/OZ: 1300/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 08.04.2021, 15:11:57
Geschäftszahl(en): ABT16-72595/2021-7
Zuständiger Ausschuss: Infrastruktur
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann-Stv. Anton Lang
Betreff:
Abschluss von Finanzierungsvereinbarungen über die mittelfristigen Investitionsprogramme (9.MIP) mit dem BMK sowie den Steiermärkischen Landesbahnen (StLB) und der Cargo Center Graz Betriebs GmbH (CCG) für den Zeitraum 2021-2025; 9.MIP StLB - Kosten des Landes: 14.275.000,00 EUR,
9.MIP CCG - Kosten des Landes: 1.300.000,00 EUR
Ausgangslage:
Gemäß § 4 Abs. 1 Privatbahngesetz (PrivbG) BGBl. Nr. I 39/2004 kann der Bund den nicht von ihm betriebenen Eisenbahnen Finanzierungsbeiträge für die Schieneninfrastruktur im Rahmen von mittelfristigen Investitions- und Erhaltungsprogrammen gewähren. Die Gewährung der Finanzierungsbeiträge des Bundes (BMK) im Rahmen von Mittelfristigen Investitions- und Erhaltungsprogrammen (MIP) beträgt für die förderwürdigen Maßnahmen grundsätzlich 50% und wird in der Regel davon abhängig gemacht, dass andere Gebietskörperschaften oder sonstige Rechtsträger, die am Betrieb der Privatbahn interessiert sind, zusammen mindestens gleich hohe Beträge gewähren wie der Bund.
Die StLB als Konzessionär auf den Eisenbahnstrecken Gleisdorf-Weiz, Peggau-Übelbach, Unzmarkt-Tamsweg, Feldbach-Bad Gleichenberg und der Lokalbahn Mixnitz-St. Erhard AG und die CCG als Konzessionär am Terminal Graz-Süd sind Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) und zählen somit zu den Privatbahnen.
Seit Juli 2010 werden auch am Terminal Graz-Süd die gesamten eisenbahntechnischen und -betrieblichen Aktivitäten auf der Grundlage eines Betriebsführungsvertrages sowie einer kommerziellen Vereinbarung eigenverantwortlich von den StLB vorgenommen. Die StLB sind somit für die Erhaltung und Wartung der Eisenbahninfrastruktur eigenverantwortlich tätig. Es fließt daher ein Großteil des Förderbetrages der CCG an die StLB. Die Infrastrukturanlagen (ca. 17 km Gleis, 51 zum Großteil fernbediente Weichen, usw.) wurden im Jahr 2003 in Betrieb genommen. Aufgrund der Nutzungsdauer steigt der Aufwand im Bereich der Gleiserhaltung stetig an.
Ebenso sind bei den StLB 128 Kilometer an Gleisen mit verschiedenen Traktionsarten und deren dazugehörigen Infrastruktureinrichtungen zu erhalten oder durch neue Anlagen zu ersetzen. Neben den vorausschauenden Instandhaltungsarbeiten werden hier auch nicht vorhersehbare Schäden an der jeweiligen Infrastruktur behoben, um den Eisenbahnbetrieb mit möglichst wenigen betrieblichen Unterbrechungen sicherstellen zu können. Da mit den Mitteln des MIP ein Großteil der Aufwendungen für die Infrastruktur bedeckt wird, sind sie für einen sicheren Eisenbahnbetrieb unverzichtbar.
Zu berücksichtigen ist weiters, dass die meisten Aufträge an steirische Unternehmen vergeben werden, so dass diese Förderung auch eine wichtige regionale Wirkung, (Sicherung von Arbeitsplätzen, Stärkung der regionalen Wirtschaft) hat.
Mit 31.12.2020 endete der Zeitraum der zwischen BMK, Land Steiermark und den beiden EIU (Eisenbahninfrastrukturunternehmen) im Jahre 2015 im Rahmen des 8.MIP abgeschlossenen Verträge. Diesbezüglich förderte der Bund und das Land Steiermark die StLB (inklusive Lokalbahn Mixnitz-St. Erhard AG) mit jeweils insgesamt 14,1 Mio. EUR und die CCG mit jeweils insgesamt 1,20 Mio. EUR. Die diesbezüglichen Mittel wurden vereinbarungsgemäß verwendet und abgerechnet.
Vereinbarung zwischen Bund und Land:
Das BMK hat nunmehr für beide EIU für die nächsten fünf Jahre (2021 – 2025) ein 9.MIP in Aussicht gestellt. Die Projektvolumina wurden seitens des BMK an die erforderlichen Aufwände in diesem Zeitraum angepasst. Die Gesamtsummen der nunmehr im Rahmen des 9.MIP vorliegenden förderungswürdigen Maßnahmen betragen
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bei der StLB insgesamt 30.550.000,00 EUR
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bei der CCG insgesamt 2.600.000,00 EUR
Voraussetzung für die 50%ige Förderung durch das BMK ist, dass das Land Steiermark bzw. im Fall der Murtalbahn gemeinsam mit dem Land Salzburg, wie in den bisherigen Verträgen im Rahmen der Privatbahnfinanzierung, ebenfalls 50 % dieses Betrages bereitstellt.
Mit diesen Mitteln werden primär dringend notwendige Erhaltungsarbeiten im Infrastrukturbereich vorgenommen. U.a. sind folgende Arbeiten und Projekte vorgesehen:
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Erhaltung von Gleisen mit maschineller Durcharbeitung (Gleisstopf- und Richtarbeiten) Erhaltung von Weichen mit Tausch der beweglichen Teile, Erhaltungsarbeiten an der Sicherungsanlage und dem Verschubstellwerk, sowie Anpassungen an geänderte Gleisführungen.
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Errichtung neuer Stellwerke
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Sicherungsmaßnahmen an Eisenbahnkreuzungen
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Tausch technischer Großgeräte
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Darüber hinaus sind auch verschiedene Erneuerungen und Erweiterungen an den Hochbauten-, Lager- und Verkehrsflächen sowie Sicherheits- und Leiteinrichtungen erforderlich.
Entsprechend der vorgesehenen Umsetzungszeiträume der Maßnahmen beträgt der Landesbeitrag für die gegenständlichen Maßnahmen im Rahmen des 9.MIP
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bei der StLB insgesamt 14.275.000,00 EUR
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bei der CCG insgesamt 1.300.000,00 EUR
die bis einschließlich 2025 in jährlichen Raten von jeweils
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2.855.000,00 EUR an die StLB
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260.000,00 EUR an die CCG
zu leisten sind.
Die maximalen Beitragsleistungen des Landes für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2025 betragen demnach rund 15.575.000,00 EUR.
Für die Beiträge des Landes in den Jahren 2021 bis 2024 in der Höhe von bis zu 12.460.000,00 EUR wurde innerhalb des genehmigten Budgets bzw. innerhalb des genehmigten Finanzrahmens (LT‑Beschluss Nr. 160 vom 13.10.2020) Vorsorge getroffen.
Für die Zahlungen des Landes im Jahre 2025 sind die erforderlichen Mittel in der Höhe von insgesamt bis zu 3.115.000,00 EUR im folgenden Finanzrahmen unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Fiskalregeln gemäß Österreichischem Stabilitätspakt 2012 im Globalbudget „Verkehr“ zu berücksichtigen.
Die Beitragsleistung des Landes für die Maßnahmen der CCG ist als Förderung im Sinne der Rahmenrichtlinie des Landes Steiermark qualifiziert und wird im Fördercontrolling erfasst. Für die Ausgestaltung der Verträge ist jedoch der Bund bzw. das BMK verantwortlich. Dem entsprechend weichen dessen österreichweit gültigen Musterverträge grundsätzlich von jenen der Steiermark ab. Soweit es seitens des Bundes bzw. dem BMK möglich war, wurden jedoch entsprechende Vertragspunkte bzw. Formulierungen übernommen.
Der Abschluss der erforderlichen Finanzierungs- bzw. Fördervereinbarungen ist als Vorhaben gemäß § 47 Landeshaushaltsgesetz zu werten. Das Einvernehmen mit dem Landesfinanzreferenten wurde hergestellt.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 08. April 2021.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Für die Zahlungen des Landes in den Jahren 2021 bis 2024 in der Höhe von 12.460.000,00 EUR wurde innerhalb des genehmigten Budgets bzw. des genehmigten Finanzrahmens (LT‑Beschluss Nr. 160 vom 13.10.2020) Vorsorge getroffen.
Für die Zahlungen des Landes im Jahre 2025 sind die erforderlichen Mittel in der Höhe von 3.115.000,00 EUR im folgenden Finanzrahmen unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Fiskalregeln gemäß Österreichischem Stabilitätspakt 2012 im Globalbudget „Verkehr“ zu berücksichtigen.