EZ/OZ 1798/3
Landtagsbeschluss Nr. 484
25. Landtagssitzung, XVIII. Gesetzgebungsperiode,
Dienstag, 14.12.2021
Die folgende Änderung der Bedeckungs- und Ermächtigungsregeln im Budget 2021 wird genehmigt:
Die bestehende Formulierung in Abschnitt F. Ziffer 3 wird ersetzt durch:
„Die Steiermärkische Landesregierung wird ermächtigt, Mittelumschichtungen aus dem Globalbudget Finanzen zu anderen Globalbudgets bis höchstens 3,5 % der Gesamtauszahlungen des Finanzierungsbudgets, wobei davon Zwischenbedeckungen gem. Punkt 1 nicht umfasst sind, vorzunehmen. Bis Jahresende nicht verbrauchte Mittelumschichtungen sind unverzüglich an das Globalbudget Finanzen rückzuführen. Vorsorgen in Form von Rücklagen für Folgejahre (zB aufgrund von Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, Schäden aufgrund von Katastrophenereignissen) sind gem. § 46 Abs. 4 StLHG 2014 im Zuge der Erstellung des Rechnungsabschlusses aus dem Ergebnishaushalt im Globalbudget Finanzen zu treffen.“
Der Beschluss wurde mehrheitlich (mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ) angenommen.
Die Übereinstimmung der Beschlussausfertigung mit der amtlichen Verhandlungsschrift wird bestätigt.
Landtagsbeschluss Nr. 484
Übermittlung zur gefälligen Kenntnisnahme an:
- Landeshauptmann-Stv. Anton Lang
- Landesamtsdirektion
Graz, am 14.12.2021