EZ/OZ: 1276/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 31.03.2021, 11:39:20
Zu:
165/12 Novellierungen des Stmk. Raumordnungs- und des Stmk. Baugesetzes
(Bericht (§ 36 GeoLT))
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Ewald Schalk (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Wirtschaft und Wissenschaft
Regierungsmitglied(er): Landesrätin MMag. Barbara Eibinger-Miedl, Landesrätin Mag. Ursula Lackner, Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer, Landeshauptmann-Stv. Anton Lang
Betreff:
Wirtschaftswachstum durch Ansiedelung von Handel und Gewerbe in Ortskernen
Die Zersiedelung und Abwanderung aus ländlicheren Gebieten sind zwei Problemfelder, welche die steirische Politik nunmehr seit Jahren beschäftigen. Dezentrale Baulandausweisungen verbunden mit zunehmenden Leerständen in Zentrumslagen in den Gemeinden führen dazu, dass Ortskerne immer weiter aussterben und dementsprechend zu unattraktiven Standorten verkommen – ein treibender Faktor im Hinblick auf die Landflucht. Gerade in Anbetracht der coronabedingten Wirtschafts- und Arbeitsmarktkrise ist es daher höchst an der Zeit, dieser Entwicklung mit einem entsprechenden Weitblick zu begegnen und raumordnungsrechtlich endlich eine Reform auf den Weg zu bringen, um Gemeindezentren wieder zu stärken und gleichzeitig Wirtschaftsbetrieben in Form einer geförderten Standortpolitik eine Unterstützung zukommen zu lassen.
Eine zukunftsweisende Raumplanung sollte aus dem Kern heraus erfolgen und Ortszentren sowie Siedlungsschwerpunkte weiterentwickeln. In den Kommunen ist zentrumsbezogen Bauland auszuweisen, das für den Geschoßwohnbau heranzuziehen ist. Im Umfeld sind Geschäfts- und Gewerbeflächen anzubieten. Der Praxis, durch die Errichtung dezentraler Einkaufs- und Fachmarktzentren, Ortskerne immer weiter ausbluten zu lassen, muss durch entsprechende Vorgaben in der Raumplanung Einhalt geboten werden. Sämtliche Baulandkategorien, vor allem jene für Handel und Gewerbe, sind dahingehend zu überarbeiten, dass in den Zentren Kerngebiete ausgewiesen werden, die eine höhere Nutzungsvielfalt und Funktionsüberlagerungen zulassen. Zu denken ist hier an die Errichtung generationenübergreifender Projekte. Während man im Erdgeschoss Handel- und Gewerbebetrieben einen attraktiven Standort bietet, könnten in den Obergeschoßen sowohl Wohnungen als auch Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Alten- und Pflegeheime realisiert werden.
Bevor ein derartiges Projekt verwirklicht wird, gilt es, den tatsächlichen Bedarf zu erheben, welche Infrastruktur in der Region entsprechend ihrer Bevölkerungsstruktur und der zu erwartenden Entwicklung benötigt wird. Hier kommt der überörtlichen Abstimmung bei der Raumplanung entscheidende Bedeutung zu. Es darf nicht nur darum gehen, Flächen zuzuordnen, sondern vielmehr muss der vorhandene Raum gestaltet werden. Ein Fokus sollte dabei auch darauf gerichtet werden, leerstehende Immobilien wieder einer Nutzung zuzuführen. Eine nachhaltige Ortskernbelebung führt nicht über den Neubau, sondern geschieht im Wege der Assanierung und umfassenden Sanierung.
In weiterer Folge muss Handels- und Gewerbebetrieben durch die Bereitstellung von Erleichterungen und Anreizen die Ansiedelung in solchen zentralen Lagen ermöglicht werden. Zu denken ist hier an Mietzuschüsse, Kommunalsteuererleichterungen und ähnliche Förderungen. Einhergehend mit der Nähe zu Wohnungen und anderen Einrichtungen kann auf diese Art ein Fundament für ein wirtschaftliches Wachstum und eine Stärkung des ländlichen Raums gelegt werden. Regionale Betriebe sollten hier eine bevorzugte Behandlung erfahren, um die Treffsicherheit der Stärkung der steirischen Wirtschaft zu gewährleisten.
In der Beantwortung einer Dringlichen Anfrage der FPÖ zum Thema „Rekordarbeitslosigkeit und drohende Pleitewelle – wo bleibt das Maßnahmenpaket der Landesregierung?“ (EZ/OZ: 1108/1) in der Landtagssitzung am 2. Februar 2021 hob Wirtschaftslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl die Relevanz der Stärkung der Ortskerne und der regionalen Wirtschaft hervor. Das Regierungsmitglied kündigte in diesem Zusammenhang ein ressortübergreifendes Programm zum Thema der Ortskernbelebung an. In ihrem Ressortbereich sollen dazu eine verbesserte Nahversorgerförderung sowie weitere Initiativen im Bereich der Digitalisierung von Klein- und Mittelbetrieben umgesetzt werden. Der vorliegende Antrag sollte in der Erarbeitung des Programmes jedenfalls eine entsprechende Berücksichtigung und Umsetzung finden.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, Vorgaben und Förderungsmodelle für steirische Gemeinden zu erarbeiten und dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen, mit deren Hilfe
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in Ortskernen eine verstärkte Ausweisung von Flächenwidmungen, die eine höhere Nutzungsvielfalt zulassen, forciert wird und
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überlagernde Nutzungen (z.B.: Handel, Wohnen, Kinderbetreuung, Altenpflege etc.) in Zentrumslagen je nach regionalem Bedarf umgesetzt werden sowie
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durch die Bereitstellung von Erleichterungen und Anreizen eine Ansiedelung von regionalen Handels- und Gewerbebetrieben in diesen Zentren gefördert wird.
Unterschrift(en):
LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Ewald Schalk (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)