EZ/OZ: 1298/1
Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 08.04.2021, 10:19:30
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Doris Kampus
Frist: 08.06.2021
Betreff:
Rückersatzverfahren im steirischen Asylwesen 2020
In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu massiven Betrugsfällen im steirischen Asylwesen. Dabei wurden in der Regel Leistungen aus dem Titel der Grundversorgung durch die Angabe von falschen Personendaten oder durch die Nichtmeldung eigener Einkünfte zu Unrecht bezogen.
Im Zuge einer Anfrage des Freiheitlichen Landtagsklubs in der XVI. Legislaturperiode (EZ/OZ: 3314/1) wurde bekannt, dass in den Jahren 2012 bis 2014 insgesamt 166.849,70 Euro per Bescheid rückgefordert werden mussten. Davon konnten lediglich 104.842,14 Euro dem Landeshaushalt zugeführt werden. Somit entstand ein finanzieller Schaden für das Land Steiermark in der Höhe von 62.007,56 Euro.
Im Rahmen einer weiteren Anfrage in der XVII. Gesetzgebungsperiode zu dieser Thematik (EZ/OZ: 560/1) konnte festgestellt werden, dass im Jahr 2015 Rückersatzverfahren für eine Gesamtsumme in Höhe von 43.480 Euro eingeleitet bzw. durchgeführt worden waren, refundiert wurden im Jahr 2015 lediglich 34.480,80 Euro. Darüber hinaus wurde ausgeführt, dass sich zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage noch 67 weitere Fälle in Prüfung befanden.
Weiters brachte eine Anfrage der FPÖ (XVII. Gesetzgebungsperiode; EZ/OZ: 2439/2) über die Jahre 2016 und 2017 die Tragweite der Thematik ans Tageslicht. So betrug die Gesamtsumme aller offenen Forderungen aus Rückersatzverfahren aus dem Titel der Grundversorgung mit Stand Juli 2018 rund 203.400 Euro. Im Jahr 2017 mussten für alle zu diesem Zeitpunkt bestehenden uneinbringlichen Forderungen rund 42.000 Euro abgeschrieben werden. Während 2016 und 2017 210.000 Euro im Zuge von Rückersatzverfahren neu eingefordert werden mussten, konnten im selben Zeitraum rund 129.599 Euro wiedererlangt werden. In den besagten zwei Jahren wurde zudem in 138 Fällen ein Verfahren gegen Asylanten eingeleitet. Mit der Überprüfung der Bezugskriterien beziehungsweise mit der Abwicklung der Verfahren waren 2017 bereits rund fünf Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt. Die Kosten dafür legte Landesrätin Kampus leider nicht offen. Legt man jedoch den Überlegungen eine seriöse Kalkulation zugrunde, so ergeben sich jährliche Kosten von rund 250.000 Euro, um von Asylanten heimisches Steuergeld zurückzufordern.
Auch für die Jahre 2018 und 2019 eruierte der Freiheitliche Landtagsklub die Daten und Fakten über eine Anfrage (EZ/OZ: 342/1) ans Sozialressort. Aus der Beantwortung vom 16. April 2020 ging hervor, dass die Summe aller offenen Forderungen aus Rückersatzverfahren bereits 466.003,67 Euro betrug, eine Steigerung um rund 250.000 Euro gegenüber Juli 2018. Seit 2012 mussten insgesamt 46.451,31 Euro als uneinbringlich abgeschrieben werden. Alleine in den Jahren 2018 und 2019 wurden 809.737,51 Euro zu Unrecht ausbezahlt, eingetrieben wurden demgegenüber nur 487.431,54 Euro, was eine Differenz von 322.305,97 Euro ergibt. In nur zwei Jahren (2018 und 2019) wurden in 893 Fällen Verfahren gegen Asylanten eingeleitet, was eine massive Steigerung gegenüber 2016 und 2017 bedeutet. In diesen beiden Jahren waren es lediglich 138 Verfahren, obwohl die Anzahl der Asylwerber viel höher war. Dies dürfte auf den sozialromantischen Zugang der SPÖ-Asyl-Landesrätin zurückzuführen sein, der erst durch die von der FPÖ beauftragten Landesrechnungshofberichte etwas revidiert wurde. Trotz 893 Rückersatzverfahren kam es nur in einem einzigen Fall zu einer Bestrafung (eine Verwaltungsstrafe von 200 Euro).
Einmal mehr konnte oder wollte Doris Kampus die Staatsbürgerschaft der Betroffenen nicht nennen, denn „eine statistische Aufbereitung von Forderungen nach Staatsbürgerschaft wird nicht automationsunterstützt geführt“. Trotz des digitalen Zeitalters herrscht im SPÖ-Ressort offenbar nach wie vor eine digitale Steinzeit. Der Missbrauch von Steuergeldern im Bereich der Grundversorgung erzeugte zudem einen hohen Verwaltungsaufwand. Mit der Überprüfung der Bezugskriterien respektive mit der Abwicklung der Verfahren waren 2019 bereits fünfeinhalb Mitarbeiter beschäftigt, wodurch zusammen mit dem Dienstgeberbeitrag Kosten in der Höhe von rund 275.000 Euro entstanden sein dürften. Auch zu potentiellen Nebenverdiensten (Lehrlingsentschädigung, Erntehelfer, Prostitution usw.) der grundversorgten Asylwerber wurden keine Angaben gemacht: „Die Art des Einkommens, solange es den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, ist in der Abwicklung etwaiger Fälle nicht verfahrensrelevant. Jegliches Einkommen führt zu Einschränkungen oder Verlust der Grundversorgung.“ Somit wird ersichtlich, dass die Einkommen dem Sozialressort sehr wohl vorliegen müssen, da sie ja zu Rückforderungen führen. Trotzdem wird das parlamentarische Kontrollrecht missachtet und die Daten werden der FPÖ vorenthalten.
Die Tatsache, dass die unkontrollierte Massenmigration unter dem Deckmantel des Asylrechts in den vergangenen Jahren einen enormen Anstieg von vermeintlichen Flüchtlingen in der Steiermark mit sich brachte, hatte zweifelsohne unmittelbare Auswirkungen auf gesetzeswidrig bezogene Grundversorgungsmittel. Wie sich der konkrete Sachverhalt im Bereich der zu Unrecht bezogenen Grundversorgungsleistungen im Jahr 2020 darstellte und welche Maßnahmen das fachlich zuständige Regierungsmitglied setzte, entzieht sich der Kenntnis der Fragesteller und bedarf einer Klarstellung.
Es wird daher folgende
Schriftliche Anfrage
gestellt:
- Wie hoch ist derzeit die Summe aller offenen Forderungen gegenüber Personen, welche zu Unrecht Finanzmittel aus dem Titel der Grundversorgung bezogen haben?
- Gegenüber wie vielen Personen bestehen aktuell diese Forderungen und wie viele davon sind Afghanen, Syrer, Russen und Marokkaner?
- Wie viele neue Verfahren wurden im Jahr 2020 gestartet und wie viele Verfahren sind aktuell insgesamt offen?
- Wie hoch war im Jahr 2020 die Summe jener Finanzmittel, welche als uneinbringlich abgeschrieben wurde?
- Wie hoch ist die Summe jener Finanzmittel, welche zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung seit 1. Jänner 2012 als uneinbringlich abgeschrieben wurde?
- Wie hoch war im Jahr 2020 die Summe der zu Unrecht ausgeschütteten Finanzmittel aus dem Titel der Grundversorgung?
- Wie viel der zu Unrecht ausbezahlten Grundversorgungsmittel konnten im Jahr 2020 erfolgreich rückgefordert werden?
- Wie viele Fälle eines unrechtmäßigen Bezuges von Mitteln aus dem Titel der Grundversorgung sind Ihrem Ressort für das Jahr 2020 bekannt geworden?
- In wie vielen Fällen übermittelten Ihr Ressort beziehungsweise die zuständigen Behörden im Rahmen des Vollzugs und der Kontrolle der Grundversorgung im Jahr 2020 Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft respektive an Verwaltungsstrafbehörden und aus welchem Grund respektive aufgrund welchen Verdachts passierte dies (z.B. Urkundenfälschung, Meldepflichtsverletzungen, falsche Angabe des Vermögens, Nichtmeldung eigener Einkünfte usw.)?
- Welche Staatsbürgerschaft hatten die Personen, die im Jahr 2020 von diesen Sachverhaltsdarstellungen betroffen waren?
- Wie stellen sich die Ergebnisse der Fälle dar, die infolge einer Sachverhaltsdarstellung abgehandelt wurden?
- Wenn Ihnen die Ergebnisse nicht bekannt sind, warum nicht?
- Wenn Ihnen die Ergebnisse nicht bekannt sind, werden Sie diese im Rahmen der Amtshilfe in Erfahrung bringen?
- Wie stellte sich der Fall des Irakers konkret dar, der im Jahr 2018 von einer Sachverhaltsdarstellung betroffen war (konkrete Vorwürfe, Inhalt der Sachverhaltsdarstellung und Ausgang des (gerichtlichen) Verfahrens)?
- Wie viele Fälle von möglichem Betrug beim Bezug von Mitteln aus dem Titel der Grundversorgung befinden sich derzeit in Prüfung?
- Wie stellen sich die Ergebnisse der Fälle dar, die im Jahr 2020 im Wege von Strafverfahren abgehandelt wurden?
- Die konkreten Daten zu den Fragen 17 bis 30 sind seitens der Asylwerber anzugeben und liegen dem Sozialressort somit vor, weshalb eine Beantwortung gemäß dem Interpellationsrecht geboten ist: Wie viele grundversorgte Personen bezogen im Jahr 2020 ein Einkommen über dem Freibetrag von 110 Euro oder verfügten anderweitig über eigene Mittel?
- Wie viele dieser Personen waren minderjährig?
- Wie viele dieser Personen waren unbegleitete minderjährige Fremde?
- Wie viele dieser Personen erhielten Einkommen in Form einer Lehrlingsentschädigung?
- Wie viele dieser Personen verfügten über eigene Mittel, welche sie nicht aus einem Einkommen durch Arbeit erwirtschaftet haben?
- Bei wie vielen dieser Personen hat sich erst im Nachhinein herausgestellt, dass sie über eigene Mittel verfügen?
- Bei wie vielen Asylwerbern wurde im Jahr 2020 die Lehrlingsentschädigung herangezogen, um Leistungen aus der Grundversorgung zu begleichen?
- Wie viele grundversorgte Personen standen im Jahr 2020 beziehungsweise stehen aktuell in der Steiermark in einem Lehrverhältnis?
- Wie viele Asylwerber respektive andere grundversorgte Personen hatten im Jahr 2020 keinen Anspruch auf Grundversorgung, weil sie Einkommen aufgrund von Prostitution erwirtschafteten?
- Welcher Betrag wurde von Asylwerbern respektive anderen grundversorgten Personen, die im Jahr 2020 Einkommen aufgrund von Prostitution bezogen haben, zurückgefordert?
- Welcher Betrag wurde von den in Frage 25 genannten Personen im Jahr 2020 tatsächlich zurückbezahlt?
- Welcher Betrag wurde bei den in Frage 25 genannten Personen in den Jahren 2019 und 2020 wegen Uneinbringlichkeit abgeschrieben?
- Wie hoch sind die Forderungen gegenüber den in Frage 25 genannten Personen, die noch ausständig sind?
- Wie viele Asylwerber respektive andere grundversorgte Personen hatten keinen Anspruch auf Grundversorgung, weil sie im Jahr 2020 Einkommen aufgrund einer Tätigkeit als Erntehelfer oder Saisonarbeiter erwirtschafteten?
- Gab es gegenüber Quartiergebern (Vertragspartnern) im Jahr 2020 Rückforderungen?
- Wenn ja, wie hoch waren diese und aus welchen Gründen wurden diese schlagend?
- Wurden Quartiergeber (Vertragspartner) im Jahr 2020 angezeigt?
- Wenn ja, aus welchen Gründen?
- Wie hoch ist die Summe aller offenen Forderungen, die zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung gegenüber Quartiergebern (Vertragspartnern) bestehen?
- Wie hoch ist die Summe jener finanziellen Forderungen, die gegenüber Quartiergebern (Vertragspartnern) seit 2012 bestanden, aber abgeschrieben werden mussten?
- Wurden Ihrem Ressort in den Jahren 2018, 2019 und 2020 Personen bekannt, die sich in der steirischen Grundversorgung befanden und sich als unbegleitete minderjährige Fremde ausgaben, sich aber nachträglich als Erwachsene herausstellten?
- Wenn ja, wie viele, aufgeschlüsselt auf die Jahre 2018, 2019 und 2020?
- Wenn ja, wie wurden diese Fälle, vor allem hinsichtlich der Rückforderung von Grundversorgungsleistungen, abgehandelt?
- Bestehen gegenüber diesen Personen aktuell Rückforderungen und wenn ja, auf welche Höhe belaufen sie sich?
- Wie lange dauerte im Jahr 2020 durchschnittlich ein sogenanntes Rückersatzverfahren?
- Welche Kosten im Bereich der Verwaltung (gemäß Leistungsabrechnung innerhalb des Ressorts) entstanden durch die Rückersatzverfahren im Jahr 2020?
- Wie viele Mitarbeiter Ihres Ressorts waren im Jahr 2020 an Rückersatzverfahren beteiligt bzw. wie viele Arbeitsstunden haben diese insgesamt dafür aufgewandt?
- Welche Personalkosten (gemäß Leistungsabrechnung innerhalb des Ressorts) ergaben sich dadurch im Jahr 2020?
- Werden Sie sich für die Implementierung von Fingerabdruckscannern einsetzen, um die Identität eines Asylwerbers im Zuge der Anwesenheitskontrolle in Quartieren einwandfrei festzustellen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wie hoch waren im Jahr 2020 die finanziellen Mittel, die vom Land Steiermark direkt, von Fördernehmern oder landesnahen Vereinen für die rechtliche Vertretung von Asylwerbern (z.B. im Asylverfahren) verwendet wurden?
Unterschrift(en):
LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ)