EZ/OZ: 1008/1
Dringliche Anfrage (§ 68 GeoLT)
eingebracht am 11.12.2020, 12:08:41
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Ewald Schalk (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Doris Kampus
Betreff:
Corona-„Hilfspaket“ von SPÖ-Landesrätin Doris Kampus: Für Österreicher bleibt kein Cent, für arbeitslose Fremde wird Geld „verbrennt“?
Die Corona-Krise ist nach wie vor nicht nur eine enorme Herausforderung für das heimische Gesundheitswesen und den Wirtschaftsstandort Steiermark, sondern stellt auch den steirischen Arbeitsmarkt vor eine Herkulesaufgabe. So schnellte die Arbeitslosigkeit massiv in die Höhe, am 1. April 2020 zählte man in der Steiermark zusammen mit Schulungsteilnehmern rund 71.000 Arbeitslose, ein historischer Höchststand. Auch wenn viele Unternehmen Kurzarbeit angemeldet hatten, um Kündigungen zu vermeiden, schlitterten zahlreiche Steirer in die Arbeitslosigkeit und teilweise auch in eine finanzielle Notlage.
Bereits am 17. April 2020 forderte die FPÖ mit Mario Kunasek die sofortige Umsetzung eines umfangreichen Maßnahmenpaketes für den heimischen Arbeitsmarkt, nachdem offensichtlich geworden war, dass das von der schwarz-roten Landesregierung angekündigte Wirtschaftspaket in Höhe von 53 Millionen Euro lediglich ein erster Schritt gewesen sein konnte und zur Bewältigung der Krise nicht annähernd ausreichen würde. Durch einen entsprechenden Antrag der Freiheitlichen (EZ/OZ: 434/1) wurde die Landesregierung aufgefordert, in enger Abstimmung mit dem Arbeitsmarktservice Steiermark (AMS) ein gesondertes Maßnahmenpaket für den steirischen Arbeitsmarkt zu schnüren, das unter anderem die Implementierung von Stiftungen zum Inhalt hatte. Leider wurde der Antrag seitens der Landesregierung umgehend in einem Unterausschuss geparkt und später ohne weitere politische Würdigung mittels eines Berichts der Landesregierung abgehandelt. Darüber hinaus mahnten die Freiheitlichen schon damals die Einrichtung eines sogenannten „Corona-Kabinetts“ ein. Mit einem entsprechenden Lenkungs- und Kontrollgremium im Landtag sollte vermieden werden, dass unter dem Deckmantel der Corona-Krise mit Steuergeld eine schwarz-rote Klientel-Politik betrieben wird.
In der Sondersitzung des Landtags am 5. Mai 2020 wurde seitens der zuständigen Soziallandesrätin Doris Kampus im Zuge einer Dringlichen Anfrage der KPÖ (EZ/OZ: 451/1) auf das erste „Sozialpaket“ des Landes Steiermark vom April 2020 verwiesen. Dieses betraf jedoch zum Großteil nicht durch die Corona-Krise arbeitslos oder in Not geratene Österreicher, sondern vereinfachte etwa den Zugang zur Mindestsicherung und zur Wohnunterstützung, die Mittel für den Kautionsfonds wurden erhöht und es gab mehr Mittel für den Soforthilfefonds von Caritas, Volkshilfe und Vinziwerke. Auch wenn der ein oder andere Corona-bedingte Arbeitslose aufgrund eines geringen Arbeitslosengelds eine Aufstockung auf das Niveau der Mindestsicherung erhält, sofern er denn sein Vermögen bis auf rund 4.600 Euro „aufgebraucht“ hat, so hätte er diese Unterstützung auch ohne dieses „Sozialpaket“ erhalten. De facto hat man mehr Geld für bereits bestehende Maßnahmen verwendet, die zum größten Teil, wie etwa bei der Mindestsicherung, langzeitarbeitslosen Ausländern und Asylberechtigten zugutekommen.
Angekündigt wurde damals erstmals auch eine „Corona-Stiftung“ im Ausmaß von 20 Millionen Euro und zwar durch Landesrätin Kampus mit folgenden Worten: „Der Herr Landeshauptmann und der Herr Landeshauptmannstellvertreter haben Maßnahmen präsentiert, die jetzt sofort umgesetzt werden und die Corona-Stiftung, das war auch so ein bisschen in einem Halbsatz, 20 Millionen Euro für Maßnahmen, die direkt, direkt zu den Betrieben und vor allem direkt zu den Arbeitnehmern gehen. Das sind nicht nur, ich habe jetzt nicht einmal die genaue Wortwahl, verzeihen Sie mir, irgendwelche Qualifizierungsmaßnahmen. Das sind Maßnahmen, die Tausenden von Steirern dazu verhelfen werden, dass sie bald wieder einen Job haben werden.“ Auch wenn Aussagen von Regierungsmitgliedern oftmals unterschiedlich interpretiert werden können, so lässt die Aussage, dass die Maßnahmen „Steirern dazu verhelfen werden, dass sie bald wieder einen Job haben werden“ eindeutig nur jenen Schluss zu, dass explizit jenen Steirern geholfen werden sollte, die durch die Corona-Krise seit März ihre Anstellung verloren hatten. SPÖ-Landtagsabgeordnete Helga Ahrer sekundierte und bezog sich ebenfalls klar auf jene Menschen, die durch die Corona-Krise ihre Arbeit verloren: „Mit der Schaffung der Corona-Stiftung wird unseren steirischen Arbeitnehmern, die arbeitslos wurden, geholfen.“ FPÖ-Klubobmann Mario Kunasek fasste die Diskussion wie folgt zusammen: „Die Wege aus der Krise suchen wir alle, vielleicht auf unterschiedliche Art und Weise, aber ich glaube, wir werden auch in Zukunft unsere Verantwortung in diesem Haus leben. Frau Landesrätin, danke auch für die ehrliche Beantwortung der heutigen Dringlichen Anfrage.“ (Quelle: https://www.landtag.steiermark.at/cms/dokumente/12762630_155295847/dee81d8a/07_Stenografisches_Protokoll.pdf)
Am 4. Juni 2020 stellte Doris Kampus schließlich die Corona-Stiftung vor. Durch deren Einrichtung sollten bis zu 5.000 Personen neue Jobaussichten eröffnet werden. Die vorgesehenen 40 Millionen Euro sind dabei einer Regionalstiftung, die Klein- und Mittelbetrieben helfen soll, sowie einer Insolvenzstiftung für ehemals Beschäftigte eines insolventen Betriebes zugeordnet. Beschrieben werden die Maßnahmen, die fast ausschließlich und dezidiert auf Personen, deren Arbeitsplatz durch die Corona-Krise bedroht ist oder verloren ging, abzielen, wie folgt: „‚Regionalstiftung‘: Sie hilft Klein- und Mittelbetrieben, wenn sie einen Teil ihrer Arbeitskräfte entlassen müssen und diesen verdienten Kollegen als Schadensminderung die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung mitfinanzieren. Mit Auflagen wird danach sogar die Wiederbeschäftigung im alten Unternehmen möglich. Ziel ist jedenfalls ein neues Dienstverhältnis. Kombiniert wird das Angebot mit einer ‚Insolvenzstiftung‘ für ehemalige Beschäftigte eines insolventen Betriebes, wenn sie Schwierigkeiten haben, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Die offene Insolvenzstiftung ist für Fälle konzipiert, wo das ehemalige Unternehmen nicht mehr als 20 Mitarbeiter hatte. Insolvenzstiftungen sind von Großpleiten bekannt. Bei größeren Unternehmen ist immer zu prüfen, ob besondere Maßnahmen erforderlich sind. […] Beibehalten und als wichtige Ergänzung gesehen werden die erfolgreichen Implacement-Stiftungen ‚Pflege‘ und ‚Klima‘. Diese etablierten Arbeitsmarktinitiativen haben in der Vergangenheit Unternehmen erfolgreich unterstützt, ihr notwendiges Fachpersonal zu erhalten. […] Einen weiteren Schwerpunkt setzen das Sozialressort des Landes und das AMS für Jugendliche, die besonders von der Corona-Pandemie und ihren Folgen betroffen sind. […] Die Zielgruppe sind Personen mit Wohnsitz in der Steiermark, die ihren Arbeitsplatz verloren haben.“ (Quelle: https://www.soziales.steiermark.at/cms/beitrag/12783300/5195/)
Auch wenn die Einsicht spät kam, waren die Maßnahmen im Bereich des Arbeitsmarkts doch zu begrüßen. Die Freiheitlichen wiesen seit März 2020 unzählige Male darauf hin, dass die sogenannten „Hilfspakete“ von ÖVP und SPÖ bei weitem nicht ausreichen werden, die enormen Verwerfungen am steirischen Arbeitsmarkt abzumildern. Umso erfreulicher war die teilweise direkte Übernahme freiheitlicher Forderungen wie etwa die Einrichtung einer Insolvenzstiftung. Die FPÖ stellte jedoch auch umgehend klar, dass abgewartet werden müsse, ob die Mittel auch tatsächlich bei jenen Personen ankommen, die eine finanzielle Unterstützung benötigen. Vor allem steirische Landsleute mit einer guten Ausbildung, die jahrelang in das System einzahlten und unverschuldet arbeitslos wurden, müssten zum Zuge kommen. Man warnte davor, die 40 Millionen Euro zu nutzen, um eine Ausbildungsoffensive für Menschen zu starten, die erst kürzlich zuwanderten oder ohnehin bereits vor der Krise arbeitslos waren. So waren am 1. März 2020 26 Prozent aller arbeitslos gemeldeten Personen Ausländer, unter den Langzeitarbeitslosen waren es immerhin 9,5 Prozent.
In der Landtagssitzung am 9. Juni 2020 verwies Doris Kampus einmal mehr auf die Corona-Stiftung und hob hervor, dass es um Menschen gehe, die kürzlich ihre Arbeit verloren: „Ein ganz ein wesentliches Thema, wo 5.000 Menschen hoffentlich in Bälde wieder einen Job haben werden.“ (Quelle: https://www.landtag.steiermark.at/cms/dokumente/12762630_155295847/b7044386/08_Stenografisches_Protokoll.pdf)
Am 9. Juli 2020 wurde im Landtag über den Bericht der Landesregierung mit dem Titel „Maßnahmen des Sozialressorts im Zusammenhang mit der Corona-Krise“ (EZ/OZ: 562/2) debattiert. Der Bericht enthielt eine Zusammenfassung der Maßnahmen der letzten Monate. Einmal mehr warnte FPÖ-Klubobmann Mario Kunasek davor, die vom Sozialressort aufgestellten Mittel für ohnehin bereits vor der Corona-Krise arbeitslose Fremde aus aller Herren Länder zu verschwenden: „Und Sie haben heute etwas Richtiges gesagt aus meiner Sicht, nämlich im letzten Tagesordnungspunkt, wenn von der Schuldfrage gesprochen wird, und ich glaube, wenn man hier von Schuldfrage spricht, kann man eines außer Streit stellen, es gibt zumindest jene, die unschuldig jetzt im Zuge der Corona-Krise, aufgrund der wirtschaftlichen Situation, auch zum Handkuss gekommen sind. Und genau dort möchten wir Freiheitliche auch unseren Fokus sehen, auch den Fokus der Hilfestellungen und Hilfeleistungen sehen, weil es genau jene Menschen sind, die davor im Arbeits- und Erwerbsleben waren und dann eben unverschuldet in Arbeitslosigkeit geraten sind. Hier fehlt uns auch dieser klare Fokus, ich sage das so in aller Deutlichkeit, wir verstehen auch nicht die Schwerpunktsetzung hinein in die Mindestsicherung. […] Das heißt aus unserer Sicht, jene Leistungsträger in den Mittelpunkt stellen, die unverschuldet jetzt eben auch in Arbeitslosigkeit geraten sind, Maßnahmen zu setzen, die treffsicher sind, genau jene Leistungsträger auch zu unterstützen. […] Frau Landesrätin, Sie haben mit der Freiheitlichen Partei sicherlich einen Unterstützer, wenn es darum geht, die Leistungen in den Mittelpunkt zu stellen, jene, die es wirklich brauchen, entsprechend zu unterstützen. Sie haben aber bei uns keine Unterstützung, wenn es darum geht, die soziale Hängematte auch in der Steiermark auszubreiten.“
Landesrätin Doris Kampus legte dar, dass man mit den Maßnahmen die betroffenen Personen rasch wieder in Arbeit bringen wolle: „Und wir waren mit der Corona-Stiftung Steiermark die Ersten, die Ersten, die sofort diesen Schulterschluss gemacht haben und gesagt haben, wir wollen, dass die Menschen möglichst rasch wieder in einen Job kommen.“ (Quelle: https://www.landtag.steiermark.at/cms/dokumente/12762630_155295847/039fd132/09_Stenografisches_Protokoll.pdf)
Zuletzt führte das SPÖ-Regierungsmitglied in der Landtagssitzung am 22. September 2020 aus, dass man bereits 1.000 der 5.000 vorgesehenen Stiftungsplätze besetzt habe: „Wissen Sie was, die ersten 5.000, die ersten 1.000 Plätze von diesen 5.000, die ersten 1.000 Menschen sind schon in einer Beschäftigung, in der Pflegestiftung, in der Klimastiftung, in der Frauenstiftung. Sie wissen es vielleicht nicht, aber es ist so wichtig hier, es noch einmal zu sagen, für Sie im Hohen Haus, aber vor allem für die Steirer, wenn jemand nicht gewartet hat, dann war es die Steiermärkische Landesregierung. Wir haben sofort getan, wir waren die Ersten.“ (Quelle: https://www.landtag.steiermark.at/cms/dokumente/12762630_155295847/2b0575db/10_Stenografisches_Protokoll.pdf)
Um die vollmundigen Versprechen der Landesregierung und vor allem der für das Sozialressort zuständigen Landesrätin Doris Kampus auch auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und um den aktuellen Stand der Hilfspakete abzuklären, stellte die FPÖ am 13. Oktober eine Anfrage zur Corona-Stiftung (EZ/OZ: 842/1). Obwohl man von Anfang an bei der Bekanntgabe der Hilfspakete davor gewarnt hatte, dass diese nicht langzeitarbeitslosen Ausländern respektive Fremden aus aller Herren Länder, die bereits vor der Corona-Krise arbeitslos waren, zugutekommen dürfen, bewahrheiteten sich mit der Anfragebeantwortung am 4. Dezember 2020 einmal mehr die freiheitlichen Befürchtungen. Darüber hinaus verfiel das Regierungsmitglied in die bereits aus der vergangenen Legislaturperiode sattsam bekannten Muster und verweigerte in nahezu allen Bereichen Antworten. Diese Vorgehensweise reiht sich nahtlos ein in die lange Liste an Verstößen gegen das verfassungsrechtlich normierte Interpellationsrecht. Ein lapidarer Verweis in der Anfragebeantwortung auf einen in „regelmäßigen Abständen zu veröffentlichenden Arbeitsförderungsbericht“ ist angesichts der Abstände von bis zu eineinhalb Jahren völlig unzulässig und ein Schlag ins Gesicht der Anfragesteller.
Zumindest wurde ersichtlich, dass von den erwähnten 40 Millionen Euro erst rund 9,84 Millionen Euro zur Verfügung gestellt wurden, darunter auch 2,5 Millionen Euro für „niederschwellige Beschäftigung“ für Menschen mit geringer Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere arbeitsmarktferne Personen und Bezieher der Mindestsicherung im Alter von 18 bis 64 Jahren. Inwiefern diese arbeitsmarktfernen Personen und Mindestsicherungsbezieher durch die Corona-Krise arbeitslos wurden, dürfte Doris Kampus wohl nicht wirklich erklären können.
Auf weitere Fragen wie etwa nach dem Geschlecht der Teilnehmer der Maßnahmen, den Alterskategorien, der Staatsbürgerschaft und dem Aufenthaltsstatus sowie auf die Frage, wie viele Personen schon vor dem 1. März 2020 arbeitslos waren respektive als langzeitarbeitslos galten und welche Staatsbürgerschaft diese Personen haben, wurde kurzerhand die Antwort verweigert. Lediglich die Anzahl der Personen, die bislang in den verschiedenen Teilbereichen unterkamen, wurde seitens der Landesregierung genannt. Gemäß dieser Auflistung müssten bereits rund 2.600 von 5.000 Personen unterstützt worden sein – und dies mit lediglich 9,84 Millionen Euro.
Mit dieser Vorgehensweise der Soziallandesrätin ist es vollkommen unmöglich, die Treffsicherheit der Maßnahmen zu analysieren. Doch dahinter dürfte ohnehin Kalkül stehen, wenn man sich die „Zielgruppen“ der unterschiedlichen Maßnahmen genauer ansieht. Wer hier kein massives Hilfsprogramm für unqualifizierte und langzeitarbeitslose Fremde aus aller Herren Länder erkennt, dürfte die Welt wohl dauerhaft durch die sozialromantische Brille betrachten.
So wird etwa die „Zielgruppenstiftung für Frauen“ (Zielgruppe: Beim AMS vorgemerkte arbeitslose Frauen mit Wohnsitz Steiermark) kaum auf in der Corona-Krise arbeitslos gewordene Personen abzielen, würden diese doch gemeinhin nicht als Berufseinsteiger gelten. Das „Beschäftigungsprojekt Assistenzpersonal im Sozial- und Pflegebereich“ (Zielgruppe: Arbeitslose Personen über 50 Jahre und Personen, die schon über ein Jahr arbeitslos sind) hat gleich überhaupt Langzeitarbeitslose als Zielgruppe. Die Zielgruppe für das „Steirische Jugendcollege“ sind ausgrenzungsgefährdete, bildungsbenachteiligte Jugendliche von 18 bis 25 Jahren. Dass damit eindeutig bildungsferne und unqualifizierte Fremde aus aller Herren Länder gemeint sind und darüber hinaus auch Erwachsene bis 25 Jahre hier teilnehmen sollen, ist ein Schlag ins Gesicht für die heimische, arbeitssuchende Jugend, die, weil sie Schulen besucht hat und Deutschkenntnisse besitzt, leider nicht als „ausgrenzungsgefährdet“ gilt und trotzdem von SPÖ-Landesrätin Doris Kampus ausgegrenzt wird. Auch bei der „Erweiterung der steirischen Produktionsschule“ sollen sozial benachteiligte, ausgrenzungsgefährdete Jugendliche von 15 bis 25 Jahren in den Genuss der Förderung kommen. Teilweise handelt es sich um Personen, deren größte „Leistung“ es war, über zumeist illegale Migration ins Land zu strömen. Nicht zuletzt sticht die Maßnahme „NIEBE – Niederschwellige Beschäftigung in den steirischen Regionen“ hervor. Hier werden vor allem beim AMS vorgemerkte, arbeitsmarktferne Personen von 18 bis 64 Jahren, insbesondere Bezieher der Bedarfsorientierten Mindestsicherung und Langzeitarbeitslose mit Wohnsitz Steiermark als Zielgruppe definiert.
Schließlich belegen die Antworten zu den letzten beiden Fragen in der Anfrage die soeben angeführten Befürchtungen:
Frage der FPÖ: „Werden Sie sicherstellen, dass langzeitarbeitslosen Drittstaatsangehörigen respektive Asylberechtigten keine Aufnahme in die Corona-Stiftung beziehungsweise die Produktionsschulen gewährt wird? Wenn nein, warum nicht?"
Doris Kampus: „Auf Basis der geltenden EU-Richtlinien und der landes- und bundesgesetzlichen Verpflichtungen werden alle arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Aktivitäten des Ressorts im Sinne einer aktiven Gleichbehandlungspolitik ausgerichtet."
Mehr Beweise braucht es nicht, um festzuhalten, dass mit den Corona-Millionen des Sozialressorts zu einem großen Teil bildungsferne, langzeitarbeitslose Fremde subventioniert werden.
Kein Steirer und insbesondere die FPÖ hätten etwas dagegen, wenn es um Menschen mit Behinderung ginge, die in diesen schwierigen Zeiten weitere Unterstützung benötigen. Doch diese Gruppe unter Umständen in einen Topf mit langzeitarbeitslosen Mindestsicherungsbeziehern zu werfen, im Zuge einer Anfrage keine Zahlen, Daten und Fakten zu den unterstützten Personen zu liefern und schlussendlich der heimischen Öffentlichkeit zu suggerieren, man würde die durch die Corona-Krise arbeitslos gewordenen Steirer unterstützen, ist selbst für eine hartgesottene Sozialistin ein starkes Stück. In Wahrheit wird eiskalt auf dem Rücken der joblosen Landsleute Klientelpolitik betrieben und Personengruppen, die ohnehin eine üppige staatliche Förderung erhalten, das Geld geradezu nachgeworfen.
Die eingangs erwähnte Lage am Arbeitsmarkt hat sich gegenwärtig nur wenig geändert, auch wenn die Rekordzahlen des Aprils nicht mehr erreicht wurden. Am 1. Dezember 2020 gab es mit Schulungsteilnehmern 50.324 Arbeitslose, darunter befanden sich 14.455 Ausländer (28,72 Prozent). Unter diesen 14.455 Fremden befanden sich wiederum 6.142 Drittstaatsangehörige (42,49 Prozent) beziehungsweise 2.691 Asylberechtigte (18,61 Prozent aller Ausländer). 2.117 Ausländer galten als langzeitarbeitslos, darunter 908 Drittstaatsangehörige beziehungsweise 333 Asylberechtigte. Im Hinblick auf die Einwohnerzahl beträgt der Ausländeranteil in der Steiermark rund 11,5 Prozent (Quelle: https://wibis-steiermark.at/bevoelkerung/struktur/einwohner-nach-nationalitaet). Daraus lässt sich ableiten, dass Nichtösterreicher als Beschäftigte einerseits mit 17 Prozent überproportional am Arbeitsmarkt vertreten sind, andererseits belasten Massen von Ausländern, nämlich 28,72 Prozent, als Arbeitslose das heimische Sozialsystem. Diese klassische Doppelbelastung wurde durch die völlig undifferenzierte Massenzuwanderung der letzten Jahrzehnte verursacht, wo Personen ohne jegliche Qualifizierung und ohne Deutschkenntnisse ins Land strömten. Diese schon vor der Corona-Krise bestehende Belastung schlägt jetzt umso mehr durch und obwohl SPÖ und ÖVP dafür verantwortlich sind, haben beide Parteien bislang wenig bis nichts aus diesem fatalen Irrweg gelernt, vielmehr werden genau diese Personengruppen nun auch noch mit „Corona-Hilfspaketen“ gefördert.
Besonders deutlich wird dies, wenn man sich die vollunterstützten Mindestsicherungsbezieher ansieht, die im April 2020 beim AMS als arbeitslos gemeldet waren. 1.947 Personen erhielten 917 Euro pro Monat. Von diesen Vollunterstützten waren 636 Österreicher (32,67 Prozent) und 1.311 Ausländer (67,33 Prozent). Von den Ausländern waren 1.162 Personen Drittstaatsangehörige und Asylberechtigte (59,68 Prozent der Gesamtzahl).
ÖVP und SPÖ sind mit der derzeitigen Situation am Arbeitsmarkt heillos überfordert. Anstatt umfassende Hilfspakete für arbeitslos gewordene Landsleute zu schnüren, werden Millionen für Fremde aus aller Herren Länder fahrlässig vergeudet. Es braucht nun endlich eine Fokussierung aller Sozialleistungen und der Arbeitsmarktkapazitäten auf die heimische Bevölkerung. Denn in den letzten Jahren kamen nicht nur zahlreiche sicherheitspolitische Gefährder ins Land, sondern auch tausende Sozialstaatsgefährder. Diese sollten schnellstmöglich aufgefordert werden, die Heimreise anzutreten – aber solange sie seitens des SPÖ-Sozialressorts üppig subventioniert werden, wird die FPÖ über sämtliche Zahlen, Daten und Fakten Auskunft begehren. Die Steirer haben ein Recht darauf zu erfahren, an welche Personen die Landesregierung ihre Steuergelder vergibt.
Es wird daher folgende
Dringliche Anfrage
gestellt:
- Warum sprachen Sie mehrmals davon, die von der Corona-Krise arbeitslos gewordenen Steirer zu unterstützen, während Ihre Maßnahmen tatsächlich zu einem großen Teil langzeitarbeitslosen Mindestsicherungsbeziehern aus Drittstaaten und Asylberechtigten zugutekommen?
- Wie viele Personen wurden – angesichts der 5.000 vorgesehenen – bis dato durch die Corona-Stiftung unterstützt oder deckt sich deren Anzahl mit der in der Anfragebeantwortung (EZ/OZ: 832/2) genannten Zahl von 2.609 Personen?
- Wie viele dieser Personen fanden nach Inanspruchnahme von Maßnahmen beziehungsweise nach deren Abschluss eine Anstellung?
- Warum wurden erst 9,8 der vorgesehenen 40 Millionen Euro verwendet?
- Welche Summe wurde bis dato jeweils für Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, für Ausländer sowie für Drittstaatsangehörige und für Asylberechtigte aufgewendet?
- Wie viele der in der Anfragebeantwortung (EZ/OZ: 832/2) genannten 2.609 Personen sind Ausländer, wie viele Drittstaatsangehörige und wie viele Asylberechtigte?
- Wie viele der in der Anfragebeantwortung (EZ/OZ: 832/2) genannten 2.609 Personen waren bereits vor dem 1. März 2020 arbeitslos beziehungsweise auf Lehrstellensuche?
- Wie viele dieser bereits vor dem 1. März 2020 arbeitslosen Personen oder Lehrstellensuchenden sind Ausländer, wie viele Drittstaatsangehörige und wie viele Asylberechtigte?
- Wie viele der in der Anfragebeantwortung (EZ/OZ: 832/2) genannten 2.609 Personen galten vor Inanspruchnahme der Maßnahmen als langzeitarbeitslos?
- Wie viele dieser langzeitarbeitslosen Personen sind Ausländer, wie viele Drittstaatsangehörige und wie viele Asylberechtigte?
- Wie viele Personen verließen die Corona-Stiftung beziehungsweise entzogen sich den Maßnahmen, bevor die Mindestverweildauer oder der dafür vorgesehene Abschluss erreicht wurde?
- Wie viele dieser Abbrecher sind Ausländer, wie viele Drittstaatsangehörige und wie viele Asylberechtigte?
- Gaben Sie die in der Anfragebeantwortung (EZ/OZ: 832/2) genannten Maßnahmen, Zielgruppen und Ausbildungsziele vor?
- Wenn ja, warum suggerieren Sie dann, es würde für die von der Corona-Krise betroffenen Steirer Hilfspakete geben, obwohl Sie lediglich die Mittel für ohnehin bereits üppig unterstützte Gruppen erhöhten?
- Wenn nein, warum stellt das Land dann 20 Millionen Euro zur Verfügung, macht hierzu jedoch keinerlei Vorgaben?
- Gibt es – wie in der Landtagssitzung am 22. September 2020 angesprochen – derzeit Überlegungen, weitere Stiftungen einzurichten?
- Wenn ja, wie sehen diese Überlegungen konkret aus, vor allem in finanzieller Hinsicht?
- Wenn nein, warum nicht und welche anderen respektive weiteren Hilfestellungen gibt es seitens des Landes, beispielsweise für ehemalige voestalpine-Mitarbeiter?
- Werden die zusätzlich ausgeschütteten Mittel für Mindestsicherungsbezieher auch den Gesamtaufwendungen für die Mindestsicherung zugerechnet?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wie viele Mindestsicherungsbezieher gibt es aktuell in der Steiermark, aufgeschlüsselt auf Österreicher, Ausländer, Drittstaatsangehörige und Asylberechtigte?
- Wie viele vollunterstützte Mindestsicherungsbezieher gibt es aktuell in der Steiermark, aufgeschlüsselt auf Österreicher, Ausländer, Drittstaatsangehörige und Asylberechtigte?
Unterschrift(en):
LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Ewald Schalk (FPÖ)