EZ/OZ: 1624/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 02.09.2021, 11:18:28
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann-Stv. Anton Lang, Landesrätin Mag. Ursula Lackner
Betreff:
Erfassung von Umwidmungsgewinnen
Eineinhalb Quadratmeter Grünland werden pro Sekunde (!) in Österreich in Bauland umgewidmet. Pro Tag ergibt das 130.000 Quadratmeter, also 13 Hektar! Der Zielwert liegt bei 2,5 Hektar, davon ist Österreich allerdings weit entfernt.
Die Umwidmung von landwirtschaftlichen Flächen in Bauland führt einerseits zum Verlust wertvoller Flächen in Österreich, andererseits aber auch zu jährlichen Widmungsgewinnen (v.a. der Landwirtschaft und der Kirche) in Milliardenhöhe. Wird Grünland in Bauland umgewidmet, steigt der Wert eines Grundstücks im Durchschnitt um das 26-Fache.
Diesen Gewinnen stehen keinerlei Leistungen der GrundeigentümerInnen gegenüber: Der Gewinn entsteht ausschließlich durch den erhöhten Bedarf der Gesellschaft an Bauland bzw. durch Maßnahmen der öffentlichen Hand, wie dem Bau von Verkehrswegen. Aufgebracht werden müssen diese Summen schließlich diejenigen, die den Wohnraum benötigen, also meist junge Familien.
Eine Landes-Umwidmungsabgabe ist durchaus vom Abgabenerfindungsrecht des Landes gedeckt (vgl. ÖStZ 2012/133, 71, https://www.plus.ac.at/wp-content/uploads/2021/02/1763169.pdf ). Sie sollte 80 % des Umwidmungsgewinnes abschöpfen und die erzielten Mittel sollen zweckgebunden für die Schaffung von sozialen oder kommunalen Wohnbau und öffentliche Infrastruktur verwendet werden. Ausnahmen von der Abgabenpflicht könnten für Gemeinden oder gemeinnützige Wohnbaugenossenschaften vorgesehen werden.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage zur Einführung einer zwischen Gemeinden und Land geteilten Umwidmungsabgabe, deren Ertrag zweckgebunden für die Schaffung von sozialem und kommunalem Wohnbau sowie öffentliche Infrastruktur verwendet wird, auszuarbeiten und diese Vorlage dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen.
Unterschrift(en):
LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)