LANDTAG STEIERMARK
XVIII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 23

EZ/OZ 237/6

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Finanzen

Betreff:
Steuern für Diesel-FahrerInnen?

 

zu:
EZ 237/1, Keine Belastung durch höhere Steuern für Diesel-Fahrer (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))

 

Der Ausschuss "Finanzen" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 04.05.2021 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Der Antrag EZ 237/1 der Abgeordneten der FPÖ wurde vom Unterausschuss Forderungen an die Bundesregierung an die zuständige Ministerin, Frau Leonore Gewessler, BA mit der Bitte um Stellungnahme dazu übermittelt.

Dazu ist folgende Stellungnahme eingegangen, die vom Unterausschuss 7. April 2021 zur Kenntnis genommen wurde.

Wir befinden uns in herausfordernden Zeiten und stehen gleichzeitig an einem historischen Wendepunkt. Die COVID19-Pandemie mit ihren gesundheitlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen hinterlässt an uns allen Spuren, gleichzeitig wirken die verheerenden Schäden durch die Veränderung unseres Klimas langfristig und mittelbar.

Österreich hat im Regierungsprogramm dem Thema Klimaschutz einen sehr hohen Stellen wert eingeräumt und sich für die nächsten Jahre einen sehr klaren Arbeitsauftrag auferlegt: das Ziel der Erreichung von Klimaneutralität bis 2040. Zur Bekämpfung der Klimakrise wurde in einem Gesamtpaket an Klimamaßnahmen als ein wesentlicher Wirkungsbereich die Umsetzung einer ökosozialen Steuerreform vereinbart. Auf soziale Verträglichkeit, regionale Unterschiede und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Österreich soll dabei selbstverständlich geachtet werden. Die Herstellung von Kostenwahrheit bei den C02-Emissionen im Gleichklang mit den aktuellen europäischen Initiativen im Rahmen des European Green Deal soll die Dekarbonisierung unterstützen und gezielt Investitionen in klimafreundliche Technologien fördern.

Gemäß Klimaschutzbericht des Umweltbundesamtes sind im Sektor Verkehr nach einer Phase sinkender THG-Emissionen von 2005 bis 2012 die Verkehrsemissionen im Jahr 2018 bereits zum 4. MaI in Folge gestiegen. Grund für diese Entwicklung ist der erneut gestiegene fossile Kraftstoffabsatz, der neben den steigenden Fahrleistungen im Inland auch durch den vermehrten Kraftstoffexport, bedingt durch günstige Kraftstoffpreise in Österreich, verursacht wird.

Im EU-Vergleich befindet sich Österreich bei den Steuersätzen für Kraftstoffe im unteren Drittel, die Steuersätze liegen speziell in den Ländern mit vergleichbar hoher Wirtschaftsleistung meist deutlich über dem Niveau von Österreich. Der Steuersatz für Dieselkraftstoff mit Biokraftstoffbeimischung ist um 8,5 Cent pro Liter niedriger als für Benzin, was zusätzlich zu einem verstärkten Absatz von Diesel speziell im Güterverkehr in Österreich beiträgt.

Unsere erfolgreichen Initiativen für saubere Mobilität müssen durch die Lenkungswirkung eines effektiven C02-Preises begleitet werden. Basierend auf zahlreichen europäischen Beispielen äußern Ökonominnen und Ökonomen die klare Empfehlung, die Bemessungsgrundlage der Besteuerung stärker auf den C02-Gehalt eines Energieträgers abzustellen. Dies trägt zur Kostenwahrheit der Nutzung von fossilen Energieträgern maßgeblich bei und schafft einen ökonomischen Anreiz zur Verbrauchsreduktion bei diesen bei gleichzeitigem Anreiz für die Nutzung sauberer Energieträger. Diese Maßnahme führt v.a. auch zu einer Effizienzsteigerung der eingesetzten Fahrzeugflotte durch den Einsatz effizienterer bzw. alternativ betriebener Fahrzeuge sowie zu einer Verlagerung von Transportleistung auf effizientere Verkehrsträger.

Im Rahmen des Regierungsübereinkommens 2020-24 wurde der Prozess für die Implementierung einer ökosozialen Steuerreform in Österreich festgelegt. Neben konkreten Maßnahmen zur Ökologisierung im Verkehrsbereich wurde auch beschlossen, in einem zweiten Schritt klimaschädliche Emissionen wirksam zu bepreisen und Kostenwahrheit bei C02-Emissionen schrittweise herzustellen. In einer dafür eingesetzten „Task Force Ökosoziale Steuerreform“ sollen entsprechende Maßnahmen erarbeitet werden. Die Maßnahmen zur Bepreisung klimaschädlicher Emissionen sollen derart auszugestalten werden, sodass sie für Private und dieWirtschaft unter Berücksichtigung vorhandener Umstiegsmöglichkeiten, sektoraler Auswirkungen, regionaler Unterschiede der Lebensverhältnisse und sozialer Abfederung aufkommensneutral wirken werden.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Finanzaussschusses zum Antrag der Abgeordneten der FPÖ, EZ 237/1 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Der Obmann:
LTAbg. Johannes Schwarz