TOP 13
EZ/OZ 954/2
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Soziales
Betreff:
Steirischer Sozialbericht 2018-2019
zu:
EZ 954/1, Steirischer Sozialbericht 2018-2019 (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Soziales" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 01.12.2020 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Auf Grundlage des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes (SHG) wurde der insgesamt elfte Steirische Sozialbericht für die Jahre 2018-2019 erstellt, der nunmehr dem Landtag vorgelegt wird. Er stellt das umfangreiche Spektrum der Leistungen des Sozialwesens in der Steiermark dar.
Aufgrund der großen Vielfalt im steirischen Sozialwesen kann es sich beim vorliegenden Bericht nicht um eine vollständige Aufzählung aller Aufgaben und Tätigkeiten handeln, sondern nur um ein Aufzeigen der wesentlichen Schwerpunkte, mit dem Ziel, allen Menschen in der Steiermark ein menschenwürdiges Leben sowie die Teilhabe an der Gesellschaft zu sichern.
Eine wichtige Aufgabe des Steirischen Sozialberichtes besteht darin, allen im Sozialwesen tätigen Akteuren ein Nachschlagewerk zur Verfügung zu stellen, das einen Überblick bietet, Entwicklungen und mögliche Wechselwirkungen darstellt.
Wie bereits in der Stellungnahme (Bericht mit der Einl.Zahl 129/5) zum Selbstständigen Antrag mit der Einl.Zahl 129/1 vom 26.03.2020 ausgeführt, wird der Armutsbericht in Form eines Vertiefungskapitel im Kapitel Armutsbekämpfung und Soziale Sicherheit in den umfassenden Sozialbericht eingepflegt.
Des Weiteren betraf die COVID-Pandemie in seiner Ausbreitung nach Österreich zwar nicht den eigentlichen Berichtszeitraum dieses Sozialberichts, bestimmte jedoch den Zeitraum der Berichtserstellung massiv, sodass im vorliegenden Bericht auf die Auswirkungen der Corona-Situation und damit einhergehende sozialpolitische Maßnahmen, welche infolgedessen zur Umsetzung kamen, eingegangen wurde.
Mit der Veröffentlichung dieses Berichtes, der am Sozialserver des Landes Steiermark unter www.soziales.steiermark.at/cms/ziel/5339/DE/ abrufbar sein wird, besteht für Interessierte die Möglichkeit, sich über die Leistungen des steirischen Sozialressorts zu informieren.
Der Steirische Sozialbericht 2018-2019 gliedert sich in folgende Kapitel:
- Allgemeines
- Menschen mit Behinderungen
- Kinder- und Jugendhilfe
- Gewaltschutz
- Armutsbekämpfung und Soziale Sicherheit
- Beihilfen, Sozialhilfe und Mindestsicherung
- Arbeit und Beschäftigung
- Flüchtlingswesen
- Pflege
- Parlamentarische Initiativen
- Übersicht der Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend „Steirischer Sozialbericht 2018-2019“ wird zur Kenntnis genommen.
Der Obmann:
LTAbg. Klaus Zenz