EZ/OZ: 322/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 17.02.2020, 13:02:40
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Doris Kampus
Betreff:
Drohender Wohnungsverlust für BezieherInnen der BMS im Falle eines Krankenhausaufenthalts
Am 20. August 2019 haben die Abgeordneten der Grünen den Antrag Drohender Wohnungsverlust für BezieherInnen der BMS im Falle eines Krankenhausaufenthalts eingebracht. Dieser Antrag wurde zu Verhandlungen in den Unterausschuss Soziales verwiesen, eine Verhandlung fand aber bis zu den Landtagswahlen am 24. November 2019 nicht mehr statt. Daher wird der Antrag wieder eingebracht.
In § 10 Abs. 4 Zif. 1 des Steiermärkischen Mindestsicherungsgesetzes ist vorgesehen, dass bei einem zwei Wochen übersteigenden Aufenthalt in einer Krankenanstalt oder einer vergleichbaren stationären Einrichtung die Mindestsicherung auf 37,5% der gewährten Höhe gekürzt werden muss. Ab dem 15. Tag in der Krankenanstalt tritt die Kürzung der Mindestsicherung auf 37,5% in Kraft. Es gibt hier keinen Ermessensspielraum der Behörde, sodass unabhängig von der Höhe der Miete diese Kürzung vorgenommen werden muss.
Diese gesetzliche Bestimmung sorgt bei längeren Krankenhausaufenthalten für Probleme. Durch die Kürzung kann zuweilen nicht die volle Höhe der Miete entrichtet werden, und es droht die Kündigung wegen einer ausstehenden Miete oder es entstehen Schulden, die nicht getilgt werden können. Damit kommen im Falle einer längeren Erkrankung auch noch Ängste und Sorgen hinzu, die eine Genesung belasten. In der Klinik-Sozialarbeit und in der Sprengelsozialarbeit sind solche Fälle bekannt, doch trotz diverser Bemühungen können die Behörden keine höhere Mindestsicherung als die 37,5% gewähren.
Es braucht hier mehr Flexibilität. Die tatsächliche Miethöhe muss trotz Kürzung der Mindestsicherung abgedeckt werden können.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Novelle zu § 10 Abs. 4 Zif. 1 des Steiermärkischen Mindestsicherungsgesetzes im Landtag einzubringen, wonach auch bei einem zwei Wochen übersteigenden Aufenthalt in einer Krankenanstalt oder einer vergleichbaren stationären Einrichtung die Mindestsicherung nur in einem Ausmaß gekürzt wird, das die Begleichung der monatlichen Fixkosten im Einzelfall sicherstellt.
Unterschrift(en):
LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne)