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EZ/OZ 1231/2
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Kontrolle
Betreff:
Maßnahmenbericht an den Kontrollausschuss des Landtages Steiermark gemäß Art. 52 Abs. 4 L-VG zum Bericht des Landesrechnungshofes betreffend „Referat Natur- und allgemeiner Umweltschutz“ (Einl.Zahl 655/2, Beschluss Nr. 142)
zu:
EZ 1231/1, Maßnahmenbericht an den Kontrollausschuss des Landtages Steiermark gemäß Art. 52 Abs. 4 L-VG zum Bericht des Landesrechnungshofes betreffend „Referat Natur- und allgemeiner Umweltschutz“ (Einl.Zahl 655/2, Beschluss Nr. 142) (Maßnahmenbericht (Art 52 Abs. 4 L-VG))
Der Ausschuss "Kontrolle" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 13.04.2021 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit Landtagsbeschluss Nr. 142 vom 22.09.2020 wurde der Bericht des Landesrechnungshofes betreffend „Referat Natur- und allgemeiner Umweltschutz“ zur Kenntnis genommen. Gemäß Art. 52 Abs. 4 Landes-Verfassungsgesetz 2010 hat die Landesregierung spätestens 6 Monate nach Behandlung des Berichtes, für den Fall, dass der Bericht des Landesrechnungshofes Beanstandungen oder Verbesserungsvorschläge enthält, dem Kontrollausschuss im Landtag zu berichten.
Zu den nachstehenden Empfehlungen wird wie folgt Stellung genommen:
Empfehlungen 1 & 2
Die Abteilung 13 arbeitet derzeit, zeitlich durch die Corona-Situation leider etwas verzögert (nicht immer einfache, jedoch erforderliche persönliche Abstimmung), an der Implementierung eines umfassenden Risikomanagement-Systems, in dem, wie bereits berichtet, auch die Personalsituation berücksichtigt sein wird. Noch im März 2021 werden weitere Abstimmungstermine abgehalten, um das Risikomanagementsystem noch im 1. Halbjahr 2021 zu implementieren und binnen Jahresfrist einer internen Evaluierung zu unterziehen.
Das interne Kontrollsystem (IKS) ist bereits seit mehreren Jahren im Einsatz, wird dabei in regelmäßigen Abständen im Rahmen der jährlichen Auswertung evaluiert und fließt bei der Implementierung des Risikomanagementsystems selbstverständlich mit ein.
Die personelle Ausstattung ist ebenso wesentliches Thema im aktuell in Umsetzung befindlichen internen Organisationsentwicklungsprozess des Referats Natur- und allgemeiner Umweltschutz.
Empfehlung 3
MOG werden in der Abteilung regelmäßig durchgeführt. Durch Corona besteht jedoch ein kleiner Rückstand, da man großteils von Online-MOG Abstand nahm.
Empfehlung 4
Die Vorwürfe wurden lückenlos aufgeklärt und der Regierung in einem entsprechenden Regierungssitzungsstück (ABT13-9663/2020-108) berichtet. Eines der Ergebnisse dieser Überprüfungen ist die Durchführung eines Organisationsentwicklungsprozesses innerhalb der Berg- & Naturwacht. Das Ziel solch einer Reform wird u. a. sein, die Struktur der Körperschaft zu professionalisieren und adäquate Management-, Informations-, Aufsichts- und Kontrollmechanismen zu etablieren. Die Einleitung eines solchen Entwicklungsprozesses wurde bereits begonnen. Im Rahmen dieses Prozesses erarbeitete Neuerungen sollen letztendlich im Zuge einer Novellierung des Steiermärkischen Berg- und Naturwachtgesetzes auch legistisch umgesetzt werden.
Empfehlung 5
Seit Bekanntwerden der Vorwürfe nehmen VertreterInnen des Referates Natur- und allgemeiner Umweltschutz an den Sitzungen des Vorstandes der Berg- und Naturwacht teil.
Empfehlung 6
Die Stelle des Landesnaturschutzbeauftragen wurde ausgeschrieben und im Zuge eines Hearings wurde der beste Kandidat ausgewählt. Dieser wird demnächst seinen Dienst antreten.
Empfehlung 7
Keine weitere Aktualisierung, die Stellungnahme zum Bericht des Landesrechnungshofs ist weiterhin gültig.
Empfehlung 8
Bereits im Bericht des LRH wurde auf die von unserer Seite getroffenen Maßnahmen eingegangen. Auf Basis der Ergebnisse der in der ersten Jahreshälfte 2021 stattfindenden MitarbeiterInnenbefragung 2021 und der Erkenntnisse des CAF (ebenfalls erste Jahreshälfte 2021) können weitere konkrete Maßnahmen abgeleitet werden.
Empfehlung 9
Wie in der Stellungnahme zum Bericht angeführt, erfolgen regelmäßige Abstimmungen mit der Abteilung 1, zuletzt im jährlich stattfindenden Organisationsentwicklungsgespräch mit dem zugeteilten Organisationsberater der Abteilung 1, Hrn. Ludwig Jachek, der Leitung der Abteilung 13, Fr. Mag. Birgit Konecny und der Leitung der Stabsstelle Organisation und Recht, Hrn. Mag. Michael Reimelt.
Empfehlung 10
Keine weitere Aktualisierung, die Stellungnahme zum Bericht des Landesrechnungshofs ist weiterhin gültig.
Empfehlungen 11 & 14
Die Überarbeitung der Naturschutzstrategie ist ein wesentliches Teilprojekt des aktuell in Umsetzung befindlichen internen Organisationsentwicklungsprozesses des Referats Natur- und allgemeiner Umweltschutz. Der Abschluss des Projekts erfolgt im Jahr 2021.
Empfehlung 12
Der Organisationsentwicklungsprozess im Referat Natur- und allgemeiner Umweltschutz wurde Ende September 2020 begonnen und soll bis Ende 2021 abgeschlossen werden. Bereits 2020 wurden von nun an jährlich stattfindende Fördergespräche mit allen größeren FörderungsnehmerInnen des Referates etabliert. Im Zuge dieser Gespräche werden strategische Vorgaben seitens des Referates sowie Erfahrungen und Wahrnehmungen des letzten und laufenden Jahres unter Mitbetrachtung aller laufenden gemeinsamen Projekte und Vorhaben thematisiert. Zudem wurde auch der Austausch mit anderen Stakeholdern wie etwa der Landwirtschaftskammer Steiermark und mit NGOs ausgebaut. Durch die Etablierung des Landesnaturschutzbeauftragten wird eine weitere Verbesserung der Kommunikation mit Stakeholdern und PartnerInnen des Naturschutzes, auch über eine verstärkte Einholung von Rückmeldungen der Bezirksnaturschutzbeauftragten und EuropaschutzgebietsbetreuerInnen erfolgen.
Ergänzend sei auch angeführt, dass im Rahmen des ÖPUL-Vertragsnaturschutzes für die neue Programmperiode eine von uns beauftragte Erhebung bzw. Befragung bei den betroffenen LandwirtInnen durchgeführt werden wird.
Empfehlung 13
Geeignete Alternativen zum Vertragsnaturschutz sind in der Praxis eher unrealistisch, da für die Erhaltung der Arten im Grünland keine wirklichen Alternativen zum Vertragsnaturschutz existieren.
In Folge der neuen ÖPUL Periode wird eine verbesserte Abstimmung der unterschiedlichen Vertragsnaturschutzinstrumente angestrebt. Ziel soll eine Vergrößerung des ÖPUL Anteils sein.
Empfehlung 15
Die Empfehlung des LRH wurde zum Anlass genommen, die bestehenden Datenbanken regelmäßig zu evaluieren und mit der zuständigen Abteilung 1 abzustimmen. Der regelmäßige bzw. jährliche Abstimmungsprozess wurde im 1. Quartal 2021 wieder eingeleitet.
Empfehlung 16
Nach Abschluss des Organisationsentwicklungsprozesses im Referat Natur- und allgemeiner Umweltschutz gilt es, die Erstellung einer Prozesslandkarte für die ABT13 neuerlich zu prüfen.
Empfehlungen 17 & 18
Keine weitere Aktualisierung, die Stellungnahme zum Bericht des Landesrechnungshofs ist weiterhin gültig.
Empfehlung 19
Eine allfällige Anpassung der Verwaltungsstruktur ist erst in der neuen Programmperiode sinnvoll. Die derzeitige Programmperiode wurde um 2 Jahre verlängert und läuft bis Ende 2023. Eine Prüfung einer anderen, schlankeren Verwaltungsstruktur für den Programmvollzug wird in diesem Zeitraum erfolgen.
Empfehlung 20
Ein erster Schritt hierzu wurde seitens der ABT13 gemacht, indem, zur Unterstützung der Programmabwicklung, seit Oktober 2020 eine Aufstockung der Personalressourcen um ein VZÄ stattgefunden hat, die über die „technische Hilfe“ des ELER-Programms von der EU kofinanziert wird.
Empfehlung 21
Im Rahmen des internen Organisationsentwicklungsprozesses des Referats Natur- und allg. Umweltschutz (METANA), Teilprojekt Fördermanagement, soll für die neue Programmperiode ab 2023 die Abwicklung der LEADER-Naturschutz-Projekte neu organisiert werden.
Seitens der Abteilung 13 wäre vorgesehen, dass die administrative Abwicklung der LEADER-Naturschutz-Projekte zur ABT17 zurückgeht und die Abteilung 13 lediglich die fachliche Beurteilung und Begleitung sowie die Bereitstellung des Landesmittelanteils leistet. Dies würde den Vorteil bringen, dass die Einheitlichkeit der Abwicklung aller LEADER-Projekte gewährleistet wäre.
Eine diesbezügliche Abstimmung mit der Abteilung 17 hat am 19.02.2021 stattgefunden. Grundsätzlich besteht seitens der Abteilung 17 die Bereitschaft die formelle Abwicklung der Naturschutz-LEADER-Projekte für die Abteilung 13 zu übernehmen, wenn die hierfür benötigten Personalressourcen seitens der Abteilung 13 finanziert werden. Die Voraussetzung hierfür wäre aber natürlich, dass das neue Programm das Thema Naturschutz überhaupt weiter als einen Schwerpunkt setzt.
Seitens der Abteilung 13 soll, im Rahmen der Aufgabenkritik innerhalb des Referates Natur- und allgemeiner Umweltschutz, in Abstimmung mit der Politik festgelegt werden, ob zukünftig die Durchführung von Naturschutz-LEADER-Projekten weiterhin einen Schwerpunkt bilden soll und ob die hierfür benötigten finanziellen Mittel für die Finanzierung der Abwicklung über die A17 aufgebracht werden können.
Nach Klärung der offenen Punkte soll ein weiteres Abstimmungsgespräch mit der ABT17 stattfinden.
Empfehlung 22
Dieser Punkt wird im Rahmen des internen Organisationsentwicklungsprojektes des Referats Natur- und allg. Umweltschutz (METANA), Teilprojekt Fördermanagement bearbeitet.
Mit einem Ergebnis der Teilprojektgruppe ist bis Sommer 2021 zu rechnen.
Empfehlung 23
Die technische Hilfe wurde inzwischen etabliert. Die Biber- und Fischotterberatung wird über ELER Projekte abgewickelt. Ein weiteres Projekt zum Management der Invasiven Arten ist in Vorbereitung.
Empfehlung 24
Auf Basis strategischer Grundsätze, der Naturschutzstrategie werden die daraus abgeleiteten Schwerpunkte in den nun jährlich stattfindenden Fördergesprächen mit den FörderpartnerInnen erarbeitet und thematisiert.
Empfehlung 25
Im Zuge des Organisationsentwicklungsprozesses wird diese Empfehlung mitbearbeitet, um eine Umsetzung unter den gegebenen personellen und strukturellen Rahmenbedingungen sicherzustellen.
Empfehlung 26
Im Rahmen des Reorganisationsprojektes METANA, Teilprojekt Fördermanagement, wird bis Sommer 2021 eine Abstimmung mit der programmverantwortlichen Stelle (ABT10) stattfinden und wird, in weiterer Folge, im Rahmen der Einflussmöglichkeiten der Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung, darauf hingewirkt, dass in der neuen Programmperiode auch elektronische Belege von der AMA anerkannt werden.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Maßnahmenbericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Bericht des Landesrechnungshofes betreffend Referat Natur- und allgemeiner Umweltschutz (Einl.Zahl 655/2, Beschluss Nr. 142) wird zur Kenntnis genommen.
Der Obmann:
LTAbg. Mario Kunasek