EZ/OZ: 681/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 05.08.2020, 07:19:40
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Nikolaus Swatek, BSc (NEOS), LTAbg. Robert Reif (NEOS)
Fraktion(en): NEOS
Zuständiger Ausschuss: Europa
Regierungsmitglied(er): Landesrat Mag. Christopher Drexler
Betreff:
Evaluierung der Partnerregionen in Staaten mit Menschenrechtsverletzungen
Die Steiermark ist ein Exportland. Es ist deshalb richtig und vorausschauend Außenbeziehungen in Form von bilateralen Partnerschaften mit Regionen aus Ländern der ganzen Welt zu unterhalten. Allerdings gilt es in all diesen Partnerschaften, ein Augenmerk auf die Wahrung der Menschenrechte zu werfen.
Leider gibt es unter den 14 Ländern, mit denen das Land Steiermark teils mehrere bilaterale Partnerschaften mit einzelnen Regionen unterhält, auch einige Länder, deren Menschenrechtsbilanz verhalten ausfällt. Neben Ländern wie Aserbaidschan, Georgien und Kasachstan, fallen vor allem China und Russland ins Auge (https://www.europa.steiermark.at/cms/list/3082096/DE/?typ=10&c=75499586&limit=J).
In China unterhält das Land Steiermark gleich mit drei Regionen und Städten bilaterale Partnerschaften. Dass die Menschenrechte für den chinesischen Staat einen geringen Stellenwert haben, als in der Steiermark ist hinlänglich bekannt. Dennoch erschrecken zum Beispiel Berichte aus Xinjiang. Dort führt die chinesische Regierung seit Jahrzehnten eine Kampagne gegen die ethnische Minderheit der Uiguren. So deckte erst im Juni ein Bericht der Associated Press auf, dass das kommunistische Regime systematisch uigurische Frauen zwangssterilisiert sowie zu Abtreibungen und zur Benutzung von Verhütungsmitteln zwingt, um die uigurische Geburtenrate zu senken (https://apnews.com/269b3de1af34e17c1941a514f78d764c).
Auch in ihrer Reaktion auf die Demokratieprotesten in Hongkong hat die kommunistische Zentralregierung in Peking in der jüngeren Vergangenheit gezeigt, wie gering sie grundlegende Menschenrechte wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit wertschätzt (https://www.nytimes.com/2020/05/27/world/asia/why-are-hong-kong-protesters.html).
Schlussendlich mag die Volksrepublik China die Existenz von LGBTIQ-Menschen zwar tolerieren, dennoch bleibt die LGBTIQ-Community in vielen Aspekten des Lebens weitverbreiteter Diskriminierung ausgesetzt (https://outrightinternational.org/content/china-legal-position-and-status-lesbian-gay-bisexual-and-transgender-people-people%E2%80%99s).
In Russland wiederum werden aktiv Schritte gegen die Akzeptanz von LGBT-Menschen gesetzt. So wurde erst kürzlich ein Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe in die Verfassung geschrieben (https://www.nbcnews.com/feature/nbc-out/russian-voters-back-referendum-banning-same-sex-marriage-n1232802). Schon vor Jahren beschloss das russische Parlament ein, inzwischen vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufgehobenes, diskriminierendes Gesetz gegen "homosexuellen Propaganda" (https://www.theguardian.com/world/2017/jun/20/russian-gay-propaganda-law-discriminatory-echr-european-court-human-rights).
Mit der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verpflichteten sich die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen die Menschenrechte zu fördern. Weil Menschenrechte einzigartig in ihrer Universalität und ihrer Unantastbarkeit sind, hat jede gute partnerschaftliche Beziehung auf ihre Gewährleistung zu pochen.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert,
- alle bilaterale Partnerschaften auf die Menschenrechtslage in dem jeweiligen Land zu prüfen,
- an alle Gemeinden heranzutreten es dem Land gleichzutun und ihre eigenen Partnerschaften unter dem Aspekt der Gewährung der Menschenrechte einer Überprüfung zu unterziehen.
Unterschrift(en):
LTAbg. Nikolaus Swatek, BSc (NEOS), LTAbg. Robert Reif (NEOS)