TOP 15
EZ/OZ 1059/5
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Bildung, Gesellschaft und Gesundheit
Betreff:
Erhöhung der Beiträge zum Personalaufwand von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
zu:
EZ 1059/1, Erhöhung der Beiträge zum Personalaufwand von Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))
Der Ausschuss "Bildung, Gesellschaft und Gesundheit" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 13.04.2021 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit Beschluss des Ausschusses für Bildung, Gesellschaft und Gesundheit vom 09.02.2021 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht, eine Stellungnahme zum Antrag, Einl.Zahl 1059/1, " Erhöhung der Beiträge zum Personalaufwand von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen“, abzugeben.
Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:
"Das Land Steiermark unterstützt die Träger von Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen u.a. durch die Gewährung von Beiträgen zum Personalaufwand. Dabei handelt es sich um gesetzliche Pflichtleistungen, auf die der Träger einen Rechtsanspruch hat, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Personalförderungsbeiträge werden jährlich valorisiert, um die Anhebung der Gehälter und damit die höheren Personalkosten der Träger zu berücksichtigen. Darüber hinaus forciert das Land Steiermark den Ausbau des Kinderbetreuungsangebots in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen für die Schaffung neuer Gruppen. Das bedeutet, dass nicht nur Landesgelder für die Baumaßnahmen selbst aufzubringen sind, sondern auch zusätzliche Personalförderungsbeiträge für den laufenden Betrieb der neu geschaffenen Gruppen anfallen. Schon das bringt eine enorme laufende Kostensteigerung mit sich. Im Jahr 2021 sind für die in Betrieb befindlichen Gruppen gesetzliche Personalförderungsbeiträge in der Höhe von rund € 83 Mio. zu leisten.
Der gegenständliche Antrag enthält weder konkrete Angaben in Bezug auf die Höhe der geforderten Anhebung der Personalförderungsbeiträge noch einen Bedeckungsvorschlag. Bereits eine geringfügige Anhebung der Fördersätze würde aufgrund der über 2.200 Gruppen einen enormen finanziellen Mehraufwand für das Land Steiermark bedeuten.
Beispielsweise würde eine Anhebung um nur 10% im Jahr 2021 einen Mehraufwand von € 8,3 Mio. ergeben. In den Folgejahren würde sich der Zusatzaufwand, der sich ausschließlich aus der Anhebung der Fördersätze ergäbe, weiter erhöhen, da auch die wiederum neu geschaffenen Gruppen sowie die jährliche Valorisierung zu berücksichtigen sind. Für den einzelnen Träger allerdings bedeutet eine 10%ige Anhebung nur einen geringfügig höheren Beitrag.
Für eine eingruppige Krippe würde dies beispielsweise ausgehend vom derzeitigen monatlichen Förderungsbeitrag in der Höhe von € 3.749,47 eine Anhebung um € 374,95 bedeuten.
Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden, dass eine Anhebung der Personalförderung des Landes keineswegs eine automatische Verbesserung der Rahmenbedingungen des Personals in den Kinderbildungs- und ‑betreuungseinrichtungen bedeuten würde, sondern in erster Linie den Gemeinden zugutekäme. Einerseits weil sie als Träger der Einrichtungen eine höhere Förderung erhielten sowie andererseits die Zuzahlungen der Gemeinden zu privaten Einrichtungen im Gemeindegebiet in gleicher Höhe reduziert werden würden. Damit wäre nur eine Verschiebung der Kostentragung durch die öffentliche Hand von den Gemeinden zum Land gegeben bzw. faktisch eine Gemeindeförderung geschaffen. Und selbst wenn Gemeinden im Einzelfall nicht so reagieren würden, würde der Zuwachs dem Dienstgeber zufallen und würde auch in diesem Fall nicht generell eine Verwendung für Verbesserungen erwarten lassen.
In Bezug auf die Rahmenbedingungen in der Elementarpädagogik wird festgehalten, dass die Entlohnung des Personals nach den Bestimmungen der jeweils anzuwendenden Mindestlohntarife ohnehin schon als Voraussetzung für die Gewährung der Personalförderung gesetzlich normiert ist. Da es sich dabei um eine wesentliche Schutzfunktion für das Personal handelt, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass der Träger bei Nichteinhaltung der gehaltsrechtlichen Bestimmungen nicht nur die Personalförderung verliert, sondern auch die Pflichtjahr- und Sozialstaffel-Beitragsersätze.
Überdies gibt es in der Steiermark schon jetzt sehr gute Rahmenbedingungen, die in anderen Bundesländern nicht vorzufinden sind. Neben einer vergleichsweise großzügigen Vorbereitungszeit von 10 Stunden, wobei 5 Stunden zu Hause geleistet werden können, gibt es seit Beginn des Kinderbetreuungsjahres 2020/21 auch eine LeiterInnenfreistellung. Davon profitieren sowohl das Personal als auch die Kinder."
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Ausschusses für Bildung, Gesellschaft und Gesundheit zum Antrag, Einl.Zahl 1059/1, "Erhöhung der Beiträge zum Personalaufwand von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen“, der Abgeordneten der KPÖ wird zur Kenntnis genommen.
Die Obfrau:
LTAbg. Barbara Riener