EZ 416/1, Bericht der Landes-Gleichbehandlungsbeauftragten und der Gleichbehandlungskommission gemäß § 42 Abs. 1 Z. 8 i.V. m. § 47 L-GBG (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Verfassung" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 28.04.2020 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Angeschlossener Bericht der Landes-Gleichbehandlungsbeauftragen und der Gleichbehandlungskommission über ihre Tätigkeit wurde der Steiermärkischen Landesregierung vorgelegt.
Gemäß § 47 Abs. 3 Landes-Gleichbehandlungsgesetz ist auch dem Landtag in dreijährigen Abständen ein umfassender Bericht über den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern und der Frauenförderung sowie der Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung im Landes- und Gemeindedienst vorzulegen.
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend den Bericht der Landes-Gleichbehandlungsbeauftragten und der Gleichbehandlungskommission gem. § 47 Abs. 3 Landes-Gleichbehandlungsgesetz wird zur Kenntnis genommen.
LTAbg. Lukas Schnitzer