EZ/OZ 423/6
Landtagsbeschluss Nr. 42
6. Landtagssitzung, XVIII. Gesetzgebungsperiode,
Dienstag, 07.04.2020
I. Landesgesetz, mit dem die Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 und das Statut der Landeshauptstadt Graz 1967 geändert wird (COVID19 – Steiermärkisches Gemeinderechtsänderungsgesetz)
Das beiliegende Gesetz wurde zum Beschluss erhoben.
Der Beschluss - hinsichtlich Artikel 1 § 56a und Artikel 2 § 51a – wurde mehrheitlich (mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und GRÜNE) angenommen.
Der Beschluss - hinsichtlich der restlichen Bestimmungen – wurde einstimmig angenommen.
II. Dieser Gesetzesbeschluss wird gemäß Art. 72 Abs. 3 L-VG für dringlich erklärt.
Der Antrag auf Dringlicherklärung wurde einstimmig angenommen.
Die Übereinstimmung der Beschlussausfertigung mit der amtlichen Verhandlungsschrift wird bestätigt.
Landtagsbeschluss Nr. 42
Übermittlung zur weiteren Veranlassung an:
- Abteilung 3 Verfassung und Inneres FA Verfassungsdienst
- Abteilung 3 - Landesgesetzblatt
Übermittlung zur gefälligen Kenntnisnahme an:
- Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer
- Landesamtsdirektion
Graz, am 07.04.2020