LANDTAG STEIERMARK
XVIII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 404/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 13.03.2020, 08:39:54


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Robert Reif (NEOS), LTAbg. Nikolaus Swatek, BSc (NEOS)
Fraktion(en): NEOS
Zuständiger Ausschuss: Bildung, Gesellschaft und Gesundheit
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Dr. Juliane Bogner-Strauß

Betreff:
Vereinheitlichung der Kontrollen der Heimaufsicht in der Steiermark

In der Steiermark liegt die Aufsicht für öffentliche Heime bei der Landesregierung, für private Heime und Pflege­plätze bei den Bezirksverwaltungsbehörden. Die große Mehrheit der Pflegeheime, 184 von 219, werden in der Steiermark privat betrieben.

In seinem Bericht “Pflege in Österreich” hält der Rechnungshof (RH) fest, dass eine Bündelung der Heimaufsicht bei der Landesregierung gegenüber einer Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörden grundsätzlich vorzuziehen ist. Dies, so der RH, würde landesweit eine gezielte Auswahl der überprüften Heime sowie eine Über­sicht über Kriterien, Durchführung und Ergebnisse der Kontrollen erleichtern.

Kritisch beäugt der RH, dass die unterschiedliche Vorgehen der Heimaufsicht in den verschieden Bundesländern hinsichtlich der Prüfkriterien sowie die unterschiedliche Struktur der Aufsichtsbe­richte einen länderübergreifenden Vergleich erschweren. 

Deshalb braucht es in Zukunft ein einheitliches Verständnis zur Qualität in Pflegeheimen für alle wesentliche Bereiche. Von der Fachpflege über die Lebensqualität bis hin zur ärztlichen oder sozialen Betreuung.

Klügere Qualitätskontrollen können nicht nur zu einer besseren Vergleichbarkeit auf Bundesländerebene führen, sie bringen auch echte und spürbare Verbesserungen für Heimbewohner_innen mit sich. Heimbewohner_innen haben genauso einen Anspruch auf die höchstmögliche Lebensqualität wie jede und jeder andere_r auch.  

Wir fordern daher eine sofortige Umsetzung der vom Rechnungshof empfohlenen Bündelungen im Bereich der Aufsicht für Alten - und Pflegeheimen von Bezirksebene auf Landesebene.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag eine Regierungsvorlage vorzulegen, welche die Bündelung der Heimaufsicht bei der Landesregierung vorsieht, um dadurch eine bessere Übersicht über die durch­geführten Kontrollen, die regionale Prüffrequenz sowie die Kriterien und Ergebnisse der Überprüfung zu erzielen.


Unterschrift(en):
LTAbg. Robert Reif (NEOS), LTAbg. Nikolaus Swatek, BSc (NEOS)