EZ/OZ: 1370/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 05.05.2021, 10:58:04
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Robert Reif (NEOS), LTAbg. Nikolaus Swatek, BSc (NEOS)
Fraktion(en): NEOS
Zuständiger Ausschuss: Landwirtschaft
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Simone Schmiedtbauer
Betreff:
Bäuerliche Direktvermarkter_innen stärken
Die bäuerliche Direktvermarktung, zu der Verkauf ab Hof, Automaten oder 24-Stunden-Selbstbedienungsläden zählen, hat in der Steiermark über die letzten Jahre hinweg stark zugenommen. Die Steirer_innen schätzen die Regionalität und hohe Qualität der Produkte, während die Landwirt_innen sich damit ein wichtiges zusätzliches Wirtschaftsstandbein schaffen. Insbesondere während der Corona-Pandemie sind Nachfrage und Angebot stark gestiegen. So hat sich die Zahl der bäuerlichen Selbstbedienungsläden seit 2020 in der Steiermark von 40 auf 150 beinahe vervierfacht (Kleine Zeitung 22.04.2021) und die Zahl der steirischen Lebensmittel-Automaten gar auf 300 versechsfacht. Mit zunehmendem Erfolg haben die Landwirt_innen in ganz Österreich allerdings auch mit neuer Konkurrenz von etablierten Supermarktketten und mit starren gesetzlichen Strukturen zu kämpfen (REWE Group 15.04.2021; Kleine Zeitung 27.04.2021).
So wird immer mehr Direktvermarkter_innen "unlauterer Wettbewerb" durch die Verletzung des Öffnungszeitengesetzes des Bundes vorgeworfen (ORF.at 30.06.2020). Zwar gibt es Ausnahmen für Landwirt_innen, die ausschließlich eigene Produkte unter eigenem Namen verkaufen, bei Zusammenschlüssen mehrerer Landwirt_innen zählen Selbstbedienungsläden jedoch schnell als Gewerbe – und fallen damit auch unter das Öffnungszeitengesetz. Diese Rechtsunsicherheit für bäuerliche Direktvermarkter_innen gehört beseitigt.
Dass der Konsum regionaler und hochwertiger Produkte zunimmt, ist zu begrüßen. Die Konsument_innen haben Gewissheit über Herkunft und Qualität, die steirischen Landwirt_innen bekommen eine wichtige zusätzliche Einkommensquelle und verkürzte Weg- und Transportzeiten leisten ihren Beitrag zum Klimaschutz. Insbesondere in ländlicheren Regionen hilft die bäuerliche Direktvermarktung dabei, die Nahversorgung angesichts absiedelnder Lebensmittelketten zu sichern. Selbstverständlich hat die Ausübung jeglicher Verkaufstätigkeit in Übereinstimmung mit den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. Dass bäuerliche Selbstbedienungsläden, welche ohne jegliches Personal auskommen und lediglich Produkte eigener Erzeugung oder Produkte anderer regionaler Landwirt_innen anbieten, begrenzte Öffnungszeiten haben müssen, ist jedoch absurd.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, rechtliche Rahmenbedingungen dahingehend zu adaptieren, dass innovative bäuerliche Direktvermarktungsinitiativen, wie insbesondere die der 24-Stunden-Selbstbedienungsläden, ermöglicht werden und die Nahversorgung von regionalen Produkten weiterhin sichergestellt bleibt.
Unterschrift(en):
LTAbg. Robert Reif (NEOS), LTAbg. Nikolaus Swatek, BSc (NEOS)