EZ/OZ: 607/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 18.06.2020, 15:32:22
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Nikolaus Swatek, BSc (NEOS), LTAbg. Robert Reif (NEOS)
Fraktion(en): NEOS
Zuständiger Ausschuss: Verfassung
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer
Betreff:
Rückzahlung von Corona-Strafen ohne Rechtsgrundlage
Während der Corona-Krise wurden die Bürger_innen in zahlreichen Pressekonferenzen, Interviews der Regierungsmitglieder und in den Medien darüber informiert, dass das Verlassen des Hauses nur in Ausnahmefällen erlaubt sei, und zwar um zur Arbeit zu gelangen, um die Grundbedürfnisse abzudecken, anderen Personen zu helfen, die darauf angewiesen sind oder für einen kurzen Spaziergang. Außerdem wurde der Eindruck erweckt, dass auch Treffen im privaten Rahmen verboten waren.
Heute wissen wir, dass etwa Privatbesuche, entgegen den Informationen welche die Bürger_innen durch die Medien erhielten, nie verboten waren. Trotzdem kam es wegen Missachtungen der Covid-19-Maßnahmen zu Anzeigen und Organstrafmandaten. Offensichtlich verhängten unsere Behörden Strafen nach medial kommunizierten Informationen und nicht auf Grundlage von Gesetzen. Laut Beantwortung der Dringlichen Anfrage (EZ/OZ: 532/3) gab es im maßgeblichen Zeitraum 3842 Anzeigen, allein wegen Privatbesuchen wurden 26 Personen bestraft, obwohl diese nie gegen geltende Gesetze verstoßen haben. Damit wurde der Boden der Rechtsstaatlichkeit in Österreich verlassen. Leidtragende dieser Misere sind besonders jene Steirer_innen, die eine unrechtmäßige Strafe erhielten und diese im Vertrauen auf unseren Rechtsstaat und den Gesetzlichkeitsgrundsatz bezahlt haben. Der weitere Rechtsweg ist für sie damit ausgeschlossen und somit gibt es keine Chance mehr, das Geld für bereits bezahlte Strafen zurück zubekommen.
Nach der Entscheidung des Landesverwaltungsgericht Niederösterreich, in welchem darüber erkannt wurde, dass es auch während des strengen Lockdowns keine Beschränkungen auf einen bestimmten Zweck, die eigene Wohnung zu verlassen, gab, hat das Land Niederösterreich angekündigt für die zu Unrecht verhängt Strafen seiner Bürger_innen aufzukommen. Das Land Steiermark muss dem Beispiel des Land Niederösterreich folgen, sich bei den Steier_innen entschuldigen und jene Strafen, die von den Behörden ohne gesetzliche Grundlage ausgestellt wurden, ersetzen. Auch in Wien gab es ein ähnliches Urteil des dortigen Verwaltungsgerichts.
Landeshauptmann Schützenhöfer hat betreffend einer Rückzahlung der rechtswidrigen Strafen durch das Land ausweichend geantwortet: Man warte auf eine bundesweite Regelung, eine Anweisung des Gesundheitsministeriums oder ein höchstgerichtliches Urteil dazu ab (https://www.kleinezeitung.at/steiermark/5824536/CoronaSuender_Sager-des-Landeshauptmannes-empoert-die-Neos). Da weder die Bundesregierung, noch das Gesundheitsministerium plant, derartige Anweisungen zu erteilen oder entsprechende Regelungen zu treffen (https://www.krone.at/2174938) und ein höchstgerichtliches Urteil in diesen Fällen gar nicht möglich ist, da bei beiden verwaltungsgerichtlichen Entscheiden keine ordentliche Revision zulässig ist, steigt die Notwendigkeit, dass das Land von sich aus tätig wird.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung soll die Bürger_innen für jene Strafen entschädigen, die entgegen den gesetzlichen Bestimmungen für das Betreten des öffentlichen Raums ohne bestimmten Zweck oder aber für den Aufenthalt in privaten Räumen verhängt worden sind.
Unterschrift(en):
LTAbg. Nikolaus Swatek, BSc (NEOS), LTAbg. Robert Reif (NEOS)