EZ/OZ 964/3
Landtagsbeschluss Nr. 196
13. Landtagssitzung, XVIII. Gesetzgebungsperiode,
Dienstag, 15.12.2020
I. Gesetz vom [...] mit dem das Steiermärkische Gemeindebediensteten-Ruhebezugsleistungsgesetz 1985 geändert wird
Das beiliegende Gesetz wurde zum Beschluss erhoben.
Der Beschluss – hinsichtlich des Gesetzes – wurde mehrheitlich (mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ, Grüne und NEOS) angenommen.
II. Dieser Gesetzesbeschluss wird gemäß Art. 72 Abs. 3 L-VG für dringlich erklärt.
Der Antrag auf Dringlicherklärung wurde mit Zweidrittelmehrheit (mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ, Grüne und NEOS) angenommen.
Die Übereinstimmung der Beschlussausfertigung mit der amtlichen Verhandlungsschrift wird bestätigt.
Landtagsbeschluss Nr. 196
Übermittlung zur weiteren Veranlassung an:
- Abteilung 3 Verfassung und Inneres FA Verfassungsdienst
- Abteilung 3 - Landesgesetzblatt
Übermittlung zur gefälligen Kenntnisnahme an:
- Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer
- Landesamtsdirektion
Graz, am 15.12.2020