LANDTAG STEIERMARK
XVIII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 10

EZ/OZ 224/6

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Bildung, Gesellschaft und Gesundheit

Betreff:
Wertschätzung und Arbeitsbedingungen von Kinderbetreuern/innen und Elementarpädagogen/innen

 

zu:
EZ 224/1, Mehr Wertschätzung und bessere Arbeitsbedingungen für unsere KinderbetreuerInnen und ElementarpädagogInnen! (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))

 

Der Ausschuss "Bildung, Gesellschaft und Gesundheit" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 26.05.2020 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Mit Beschluss des Ausschusses für Bildung, Gesellschaft und Gesundheit vom 04.02.2020 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht eine Stellungnahme zum Antrag, Einl.Zahl 224/1, betreffend "Mehr Wertschätzung und bessere Arbeitsbedingungen für unsere KinderbetreuerInnen und ElementarpädagogInnen!" abzugeben.

Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:

"Die Verbesserung des Betreuungsschlüssels durch den Einsatz einer/eines zusätzlichen Kinderbetreuerin/Kinderbetreuers für jede Kindergartengruppe würde Folgendes bedeuten:

Im Kinderbetreuungsjahr 2019/20 sind 1.460 Kindergartengruppen in Betrieb. Der Einsatz einer zusätzlichen teilzeitbeschäftigten Person des pädagogischen Hilfspersonals mit 30 Wochenstunden würde für den Träger durchschnittliche jährliche Personalkosten in der Höhe von rund € 25.400,-- verursachen. Demgemäß entstünden alleine für alle Träger jährlich zusätzliche Personalkosten in der Höhe von rund € 37 Mio. Diese Zusatzkosten würden im Ergebnis wiederum € 19 Mio. Mehrkosten für das Land an Personalförderung und Sozialstaffel-Beitragsersätzen auf Grund höherer Elternbeiträge, 12 Mio. für die Träger und rund € 6 Mio. für die Eltern bedeuten.

Obwohl beim Einsatz einer zusätzlichen Person aus dem pädagogischen Hilfspersonal pro Gruppe keine zusätzlichen Baukosten und geringere Personalmehrkosten als bei der Senkung der Gruppengrößen entstehen, ergeben sich für das Land auch bei dieser Variante hohe Mehrkosten.

Zur Forderung nach einer Novelle des Steiermärkischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes dahingehend, dass das Personal je Kindergartengruppe um eine weitere Person des pädagogischen Hilfspersonals erhöht wird, kann daher zusammenfassend festgehalten werden, dass die damit verbundenen enormen Mehrkosten für das Land aus der Personalförderung und den Sozialstaffel-Beitragsersätzen ohne entsprechende Unterstützung durch den Bund nicht finanzierbar sind. Den privaten Trägern und den Eltern sind die sich aus dem Einsatz einer zusätzlichen Person aus dem pädagogischen Hilfspersonal pro Gruppe ergebenden Mehrkosten nicht zumutbar.

Da die Aufstockung jeder Kindergartengruppe um eine weitere Person des pädagogischen Hilfspersonals also ohne weitere maßgebliche Kostenbeteiligung des Bundes weder für das Land noch für die Städte bzw. Gemeinden finanzierbar ist, erscheint auch die Aufnahme von diesbezüglichen Verhandlungen mit dem Gemeinde- und Städtebund über den Ausbau und die Finanzierung einer zukunftsorientierten Kinderbildung und -betreuung in der Steiermark nicht zweckmäßig."

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Bildung, Gesellschaft und Gesundheit zum Antrag, Einl.Zahl 224/1, "Mehr Wertschätzung und bessere Arbeitsbedingungen für unsere KinderbetreuerInnen und ElementarpädagogInnen!", der Abgeordneten der Grünen wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Obfrau:
LTAbg. Barbara Riener