EZ/OZ: 2444/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 12.08.2022, 12:05:19
Geschäftszahl(en): ABT04-19137/2022-166; LAD-112302/2018-311
Zuständiger Ausschuss: Kontrolle
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann-Stv. Anton Lang, Landeshauptmann Mag. Christopher Drexler
Beilagen: Band I Gesamtbudget Bereichsbudgets, Band II Globalbudgets Erläuterungen, Band III Bericht über die Ergebnisse des Wirkungscontrollings, Band IV Detailbudgets Teilhefte, Band V Detailnachweis auf Kontenebene
Betreff:
1. Entwurf des Landesfinanzreferenten zum Rechnungsabschluss 2021; 2. Bericht über die Ergebnisse des Wirkungscontrollings (Wirkungsbericht 2021)
- Rechnungsabschluss 2021
Mit Landtagsbeschluss Nr. 193 vom 15.12.2020 wurde der Entwurf der Landesregierung zum Landesbudget für das Jahr 2021 durch den Landtag Steiermark genehmigt. Nunmehr liegt der Entwurf des Landesfinanzreferenten über den Rechnungsabschluss zum 31.12.2021 vor.
Vorlage an den Landtag Steiermark
Nach Art. 41 Abs. 8 L-VG des Landes-Verfassungsgesetzes 2010 (L-VG) hat die Landesregierung den Entwurf des Rechnungsabschlusses für das abgelaufene Finanzjahr zur Stellungnahme an den Landesrechnungshof zu übermitteln, ein entsprechender Beschluss (GZ: ABT04-19137/2022-92) wurden in der Regierungssitzung am 19.05.2022 gefasst.
Diese Stellungnahme des Landesrechnungshofs – welche gem. Art. 57a L-VG die Beurteilung zum Gegenstand hat, ob der Rechnungsabschlusses im Einklang mit dem Budget sowie den dazu vom Landtag im Budgetbeschluss erteilten Ermächtigungen und sonstigen budgetwirksamen Beschlüssen des Landtages erstellt wurde – liegt nunmehr vor und ist im Entwurf des Rechnungsabschlusses berücksichtigt.
Nach Art. 41 Abs. 8 iVm. Art 57a L-VG hat die Landesregierung nach der Einholung der Stellungnahme des Landesrechnungshofs den Rechnungsabschluss dem Landtag zur Genehmigung vorzulegen.
Weiterleitung an den Rechnungshof
Die Weiterleitung des vorläufigen Rechnungsabschlusses an den Rechnungshof (Bund) gem. Art. 127 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) und § 15 Rechnungshofgesetz (RHG) ist bereits erfolgt.
- Bericht über die Ergebnisse des Wirkungscontrollings (Wirkungsbericht 2021)
Gemäß § 53 Abs. 4 des Steiermärkischen Landeshaushaltsgesetzes 2014 (StLHG) hat die Landesregierung dem Landtag Steiermark jährlich gleichzeitig mit dem Landesrechnungsabschluss einen Bericht über die Ergebnisse des Wirkungscontrollings (Wirkungsbericht – Band III) zu übermitteln.
Der Aufbau des Berichtes folgt der Budgetstruktur zum Stand 31.12.2021 und stellt die Ergebnisse der Wirkungsorientierung auf Globalbudgetebene dar. Die Basis für den vorliegenden Bericht bilden die Angaben zur Wirkungsorientierung im Landesbudget 2021 sowie die von den gemäß Geschäftsverteilung zum 31.12.2021 zuständigen haushaltsleitenden Organen erstellten Meldungen über die Erreichung der festgelegten Wirkungsziele. Das Globalbudget KAGes Personalamt (KAGPA) wurde nicht in den Bericht aufgenommen, da dieses im Landesbudget 2021 keine Angaben zur Wirkungsorientierung enthielt.
In Summe wird damit über 121 Wirkungsziele berichtet. Je Wirkungsziel sind die umgesetzten Maßnahmen zur Erfüllung der gesetzten Ziele beschrieben (Zielverfolgung). Für jeden Indikator sind die gemeldeten Ist-Werte den Soll-Werten gegenübergestellt und sofern erforderlich erläutert (Erläuterungen zur Indikatorenentwicklung). Auf den Quellennachweis wurde verzichtet, da er sich bereits im Landesbudget 2021 findet. Zudem werden die Steuerbarkeit der Ziele und Indikatoren sowie ein Ampelsystem zur Zielerreichung und zur Indikatorenentwicklung dargestellt.
Da für das Jahr 2021 keine Berichte über Interne Evaluierungen von Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben an die ressortübergreifende Wirkungscontrollingstelle übermittelt wurden, enthält der vorliegende Wirkungsbericht keine diesbezüglichen Angaben.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. August 2022.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
1. Die vorliegenden Bände I und II des Landesrechnungsabschlusses 2021 werden samt den für die Durchführung der haushaltsmäßigen Verrechnungen erforderlichen Um- und Nachbuchungen und den dazugehörigen Anlagen genehmigt.
2. Der beiliegende Bericht über die Ergebnisse des Wirkungscontrollings für das Finanzjahr 2021 (Wirkungsbericht 2021 – Band III) sowie die Bände IV und V des Landesrechnungsabschlusses 2021 werden zur Kenntnis genommen.
3. Der Landtag Steiermark bestätigt auf Basis der unter Abschnitt G enthaltenen Feststellung des Landesrechnungshofes zur Risikoaversität des Landes und unter Bezugnahme auf Abschnitt E des vorliegenden Landesrechnungsabschlusses die Einhaltung der Grundsätze gemäß § 2a Bundesfinanzierungsgesetz in der geltenden Fassung.