EZ/OZ: 2295/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 02.06.2022, 14:42:49
Geschäftszahl(en): ABT09-3647/2013-175
Zuständiger Ausschuss: Europa
Regierungsmitglied(er): Landesrat Mag. Christopher Drexler
Beilagen: Kulturförderungsbericht 2021
Betreff:
Kulturförderungsbericht 2021
Mit 1. Jänner 2017 trat die Novellierung des Gesetzes vom 24. Mai 2005 über die Förderung der Kultur und der Kunst in der Steiermark (Steiermärkisches Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005) in Kraft. Das Steiermärkische Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005 i.d.g.F. normiert in § 14, dass die Landesregierung dem Landtag Steiermark jährlich bis Ende September des Folgejahres einen Kulturbericht vorzulegen hat. Alle Maßnahmen der steirischen Kultur- und Kunstförderung sind darin in ihrer Gesamtheit und in ihrem Zusammenhang darzustellen. Ausdiesem Grund wird nunmehr der Kulturförderungsbericht für das Jahr 2021 vorgelegt.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 02. Juni 2022.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der beiliegende Bericht über die Förderungen im Kulturbereich für das Jahr 2021 wird gemäß § 14 des Steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetzes 2005 i.d.g.F. zur Kenntnis genommen.