LANDTAG STEIERMARK
XVIII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 597/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 18.06.2020, 13:52:24


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Klimaschutz
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Ursula Lackner

Betreff:
ELER-Finanzierung

Das österreichische Programm für ländliche Entwicklung (LE), das zur Hälfte aus EU-Geldern (ELER-Fond) finanziert wird, setzt seit vielen Jahren wichtige Impulse zur Stärkung/Aufwertung der ruralen Wirtschafts-, Erholungs- und Lebensräume. Die Fördergelder fließen unter anderem in Projekte und Maßnahmen zum angewandten Natur- & Artenschutz, welche primär auf eine nachhaltige und flächendeckende Sicherung der heimischen Biodiversität abzielen. Die Förderwerber (z.B. Bewirtschafterinnen, Betriebe, NGOs, Vereine, Nationalparkverwaltungen) erhalten beispielsweise finanzielle Unterstützungen beim Ankauf und Schutz ökologisch wertvoller Flächen, der Ausarbeitung von Naturschutz- und Managementplänen sowie der Durchführung relevanter Grundlagenstudien und bewusstseinsbildender Maßnahmen.

In der aktuell laufenden Programmperiode (LE 14-20), mit einem Gesamtfördervolumen von 1,1 Milliarden Euro, haben bereits zahlreiche Aktivitäten zur ökologischen Aufwertung großer Landschaftsteile beitragen. Abseits davon wurden aber auch strukturelle Defizite bei der Förderabwicklung evident, welche schnellstmöglich behoben werden müssen, um eine effiziente und erfolgreiche Weiterführung der Naturschutzmaßnahmen im LE 21-27 zu gewährleisten.

Als eines der Hauptprobleme ist zu nennen, dass die Projektwerber, vielfach ehrenamtliche Vereine und Organisationen, phasenweise die Naturschutzaufgaben des Landes übernehmen, indem sie Eigenressourcen und finanzielle Vorleistungen (bei mehreren oder mehrjährigen Projekten teilweise in Millionenhöhe) aufwenden, um eine richtlinienkonforme Förderabwicklung zu ermöglichen. Die langen, oft mehrjährigen Zeiträume zwischen Projekteinreichung und Bewilligung bzw. zwischen Abrechnung und finanzieller Zuwendung, können die Förderwerber teilweise an den Rand der Existenzfähigkeit drängen.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die Förderabwicklung im Programm für ländliche Entwicklung (LE) dahingehend zu reformieren, dass die Zeitspanne zwischen Einreichung und Genehmigung eines Projektes massiv verkürzt wird (max. 3 Monate) und dem Fördernehmer ab dem Zeitpunkt der Genehmigung ein zinsenloser Fond/Kredit in Höhe von 25% des Projektvolumens auf Landes- bzw. Bundesebene zur Zwischenfinanzierung bereitgestellt wird.


Unterschrift(en):
LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne)