EZ/OZ: 552/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 29.05.2020, 10:40:25
Geschäftszahl(en): LAD-85789/2019-31
Zuständiger Ausschuss: Verfassung
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer
Beilagen: Anhang 1, Anhang 2
Betreff:
Beschluss Nr. 822 des Landtages Steiermark vom 19.11.2002 betreffend Information des Landtages über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz am 15.05.2020 in Linz
Der Landtag Steiermark hat am 19.11.2002 folgenden Beschluss gefasst:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz zu berichten.
Aufgrund dieses Beschlusses berichtet die Steiermärkische Landesregierung über die bei der Landeshauptleutekonferenz am 15. Mai 2020 gefassten Beschlüsse wie folgt:
COVID-19-Pandemie; Erklärung der Landeshauptleute und Stellungnahme der Landeshauptleute zum Kunst- und Kulturland Österreich
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz beschließt die als Anhang 1 angeschlossene Erklärung der Landeshauptleute aus Anlass der COVID-19-Pandemie sowie die als Anhang 2 angeschlossene Stellungnahme der Landeshauptleute zum Kunst- und Kulturland Österreich.
Personalmanagement LandeslehrerInnen
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz bekräftigt folgenden Beschluss der Landesfinanzreferentenkonferenz:
Die Landesfinanzreferentenkonferenz ersucht den Bund (Herrn Bundeskanzler und Herrn Bundesminister für Finanzen) um ehestmögliche Darlegung der Zusammensetzung der Stammsatzpreise inklusive Lizenzkosten für den Betrieb und die Weiterentwicklung des vom Bund bereitgestellten und betriebenen IT-Verfahrens für das Personalmanagement-LandeslehrerInnen (PM-LL), dessen sich die Länder aufgrund des Bildungsreformgesetzes 2017 verpflichtend zu bedienen haben.
Die Landesfinanzreferentenkonferenz ersucht den Bund, daran anschließend in Verhandlungen gemeinsam mit allen Ländern über die landesseitig entstehenden Mehraufwendungen und die Höhe der vom Bund in Rechnung zu stellenden Kostenanteile (Stammsätze) ehestmöglich einzutreten.
Rechtliches Vorgehen gegen Hass im Netz
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz bekräftigt ihren Beschluss vom 16. Mai 2019 sowie das Schreiben des Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz vom 4. März 2020 an die Bundesministerin für Justiz, dem zufolge eine Einbindung von Vertreterinnen und Vertretern der Länder bei der Entwicklung von Maßnahmen gegen „Hass im Netz“ für eine abgestimmte und wirkungsvolle Vorgehensweise in diesem bedeutenden und vielfach wahrnehmbaren Themenbereich zweckmäßig und zielführend wäre.
Vollzugsprobleme bei Betriebsschließungen gemäß § 56a Glücksspielgesetz
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz bekräftigt ihren Beschluss vom 23. November 2018 und ersucht den Bund, das Glücksspielgesetz und damit korrespondierende Rechtsnormen in der Form zu novellieren, dass basierend auf den Erfahrungen der Praxis ein effizienter und effektiver Vollzug, insbesondere die wirksame Durchsetzung von Betriebsschließungen nach § 56a Glücksspielgesetz bei Vorliegen illegalen Glücksspiels, durch die Behörden der allgemeinen staatlichen Verwaltung ermöglicht wird. Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass die Androhung der Schließung gegenüber einem bekannten (Unter-)Vermieter jedenfalls auch gegenüber dem tatsächlichen Betreiber wirkt oder dass eine vorgängige Androhung der Betriebsschließung überhaupt entfällt. Ebenso sollte die Verhinderung von Probespielen, zB durch Fernlöschungen seitens der Betreiber, gesetzlich verhindert werden.
Partnerschaftliche Weiterentwicklung und österreichweites Forcieren des E-Government-Bausteins eZustellung
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz bekräftigt den Beschluss der Landesamtsdirektorenkonferenz vom 4. Oktober 2019, VSt-6377/13, und ersucht FBM SCHRAMBÖCK, dass das BMDW gemeinsam mit dem BMJ und den Ländern, vor dem Hintergrund des durch die COVID-19-Krise verursachten eingeschränkten persönlichen Behördenverkehrs, die Funktionalitäten der eZustellung ausbaut und die akkordierten Länderanforderungen weiterhin umsetzt. Daher sollte das BMDW auch so rasch wie möglich über flächendeckende Lösungen nachdenken, den Anmeldeprozess für die Handysignatur unter Aspekten einer gesicherten Kommunikationsmöglichkeit mit den Behörden zu vereinfachen. Wenn diese Punkte möglichst rasch umgesetzt werden, kann wohl die Akzeptanz und der Einsatz der eZustellung bei den Kundinnen und Kunden gesteigert werden.
Die Bundesländer möchten die eZustellung nochmals intensiv bewerben, um möglichst viele Kundinnen und Kunden zu motivieren, „MeinPostkorb“ zu aktivieren. Die Landeshauptleutekonferenz ersucht daher FBM SCHRAMBÖCK und FBM ZADIĆ, gemeinsam eine Marketing-Strategie für die eZustellung zu entwickeln.
Steuerliche Begünstigung für Kooperationen zwischen Gemeinden
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz bekräftigt ihren Beschluss vom 8. November 2019 und ersucht die Bundesregierung – im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH und des VwGH – auch zur erforderlichen Ankurbelung der Wirtschaft im Gefolge der COVID-19-Krise eine Regelung zu erlassen, dass Kooperationen zwischen Gebietskörperschaften, insbesondere Gemeindekooperationen grundsätzlich keinen Betrieb gewerblicher Art begründen. In den Körperschaftssteuerrichtlinien und Umsatzsteuerrichtlinien des BMF sind diese Regelungen zu präzisieren.
Reformbedarf im Verwaltungsstraf- und im Ausländerbeschäftigungsrecht
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz stellt das dringende Ersuchen an die Bundesregierung, die Rechtslage in den Bereichen Ausländerbeschäftigung (nunmehr Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz) und Verwaltungsstrafrecht (§ 22 Verwaltungsstrafgesetz) im Lichte des Urteils des EuGH vom 12. September 2019 in der Rechtssache C-64/18 ua., Maksimovic ua., zu bereinigen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die „Reform des Kumulationsprinzips im Verwaltungsstrafrecht“ im Regierungsprogramm angekündigt wurde.
Wasserkraftanlagen, Wasserbenutzung; Vertragsverletzungsverfahren
Beschluss:
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Die Landeshauptleutekonferenz dankt dem Bund für die im Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2018/4185 bereits unternommen Schritte.
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Die Landeshauptleutekonferenz unterstreicht die Bedeutung, die die Nutzung der Wasserkraft für die Landes-Stromerzeugungsgesellschaften hat, und ersucht den Bund, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um eine Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens Nr. 2018/4185 durch die Europäische Kommission zu erreichen.
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Die Landeshauptleutekonferenz ersucht den Bund, die Länder über den Stand des Vertragsverletzungsverfahrens, alle unternommenen Schritte und die Erfolgsaussichten im Hinblick auf eine Einstellung zu informieren.
Erhöhung der Notstandshilfe
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz spricht sich dafür aus, die durch die temporäre und rückwirkende Erhöhung der Notstandshilfe erforderliche Rückabwicklung in analoger Anwendung des § 67 Arbeitslosenversicherungsgesetz vorzunehmen.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. Mai 2020.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 822 des Landtages Steiermark vom 19.11.2002 betreffend die Information über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz vom 15.05.2020 wird zur Kenntnis genommen.