TOP 12
EZ/OZ 447/2
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Finanzen
Betreff:
Steirische Breitband- und Digitalinfrastrukturgesellschaft m.b.H (sbidi) Ausbau der Breitbandversorgung in der Steiermark Übernahme einer Haftung in der Höhe von EUR 50,0 Mio. für einen Kontokorrentkreditrahmen - Reassumierung des Beschlusses vom 14.04.2020
zu:
EZ 447/1, Steirische Breitband- und Digitalinfrastrukturgesellschaft m.b.H (sbidi) Ausbau der Breitbandversorgung in der Steiermark Übernahme einer Haftung in der Höhe von EUR 50,0 Mio. für einen Kontokorrentkreditrahmen - Reassumierung des Beschlusses vom 14.04.2020 (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Finanzen" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 28.04.2020 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit Umlaufbeschluss vom 14.04.2020 (ABT04-40247/2019-20) hat die Steiermärkische Landesregierung die Regierungsvorlage zur Haftungsübernahme des Landes Steiermark für die Steirische Breitband- und Digitalinfrastrukturgesellschaft m.b.H. (sbidi) für einen Kontokorrentkredit bis 31.12.2024 für das Projekt „Ausbau der Breitbandversorgung in der Steiermark“ im Umfang von EUR 27,0 Mio. beschlossen. Nunmehr hat die sbidi im Wege über die Abteilung 12 Wirtschaft und Tourismus einen Antrag auf Ausstellung einer Haftungserklärung durch das Land Steiermark in der Höhe von EUR 50,0 Mio. eingebracht. Dadurch könnte das Gesamtinvestitionsvolumen von ca. EUR 76,0 Mio. auf ca. EUR 134,8 Mio. gesteigert werden. Im Wesentlichen wurde diese Maßnahme dahingehend begründet, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt dringend Investitionsimpulse für die Wirtschaft notwendig sind und die gegenständlichen Bauvorhaben in erster Linie durch steirische Auftragnehmer umgesetzt werden könnten.
Mit Regierungssitzungsbeschluss vom 23.04.2020 wurde daher der Umlaufbeschluss vom 14.04.2020 über eine Haftungsübernahme des Landes in der Höhe von EUR 27,0 Mio. reassümiert und die gegenständliche Regierungsvorlage über eine Haftungsübernahme des Landes in der Höhe von EUR 50,0 Mio. beschlossen.
Gesellschaft und Unternehmenszweck
Im Jahre 2018 wurde die sbidi gegründet, das Land Steiermark ist Alleineigentümer dieser Gesellschaft. Die Landesregierung hat am 24.05.2018 beschlossen, dass dieser für einen Zeitraum von 5 Jahren ein jährlicher Betrag von EUR 4 Mio. zur Verfügung gestellt wird. Die Gesellschaft hat im März 2019 ihre operative Tätigkeit aufgenommen und hat damit begonnen, ihre Aufgaben entsprechend des Regierungssitzungsbeschlusses vom 24. Mai 2018, insbesondere des Ausbaus der Breitbandinfrastruktur in „weißen Flecken“ in Verbindung mit der besseren Ausschöpfung der Breitbandmilliarde (Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft;FFG), zu erfüllen.
Um den im Zuge des Ausbaus der „weißen Flecken“ entstehenden Finanzierungsbedarf zu decken, ist es ein zentrales Ziel die Mittel aus der Breitbandmilliarde des BMVIT (Förderprogramme Access, Access-ELER, etc.) besser auszunützen. Darüber hinaus werden Eigenmittel des Landes Steiermark für die sbidi und der Gemeinden mit Unterstützung durch Bedarfszuweisungen in Anspruch genommen. Die sbidi entwickelt seit der Gründung laufend eine Vielzahl an Projekten, welche bei der FFG eingereicht und unter Auflagen genehmigt werden. Ein Großteil der Finanzierung der Projekte erfolgt daher durch die Förderungen der FFG (65%) sowie der Gemeinden (17,5%), welche jedoch größtenteils erst mit Fertigstellung und Abrechnung des Bauvorhabens überwiesen werden.
Haftungsrahmen in der Höhe von EUR 50,0 Mio.
Mit den bereits erhaltenen Projektzusagen und den aktuellen Einreichungen können lt. sbidi und der Abteilung 12 EUR 134,8 Mio. an Investitionsvolumen für konkrete Projeke im Bauprogramm vorgesehen werden. Diese Investition ist größtenteils vorzufinanzieren, da die Fördermittel der FFG erst nach Fertigstellung ausgezahlt werden. Dies macht es erforderlich, dass nunmehr statt der ursprünglich beantragten Haftungserklärung von EUR 27,0 Mio. eine Haftungserklärung in der Höhe von EUR 50,0 übernommen wird. Um diese Projekte im Rahmen der Breitbandmilliarde. umsetzen zu können, sind weitere Eigenmittel des Landes Steiermark in der Höhe von EUR 10,0 Mio. erforderlich. Ein diesbezüglicher Beschluss der Landesregierung über eine Erhöhung der Eigenmittel des Landes Steiermark und Bereitstellung von Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel erfolgte zeitgleich.
Kontokorrentkreditrahmen
Durch die Vielzahl der Projekte und häufig entstehenden Veränderungen beim Zeit- und Kostenplan sind Darlehen wenig praktikabel. Daher wurde ein revolvierend ausnutzbarer Kontokorrentkredit gewählt, der zur Finanzierung aller Projekte der sbidi über eine Laufzeit von 5 Jahren dienen soll. Die Abdeckung des Kontorahmens ist durch Fördermittel der Gemeinden und der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) gewährleistet, der Mittelrückfluss resultiert demnach nicht aus der operativen Geschäftsentwicklung der sbidi, sondern aus dem Mittelzufluss aus den Förderverträgen. Im Wege eines Ausschreibungsverfahrens wurden unter Beachtung der Vorgaben Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit Finanzierungsangebote von mehreren Bankinstituten innerhalb und außerhalb der Steiermark eingeholt.
Um die eintreffenden Angebote vergleichbar zu machen wurde ein revolvierend ausnützbarer Kontokorrentkredit in Höhe von EUR 50,0 Mio. als Rahmenbedingung vorgegeben. Unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien ging die Unicredit gegenwärtig als Bestbieter hervor. Im Rahmen eines eventuellen Nachbesserungsverfahren könnten weitere Optimierungspotenziale gehoben werden, wobei das gegenwärtige Bestanbot als maximale Obergrenze (Höchstgrenze) festgelegt werden soll. Seitens der Abteilung 4 wurden die vorliegenden verbindlichen Vertragsentwürfe geprüft.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Haftungsübernahme des Landes Steiermark für die Steirische Breitband- und Digitalinfrastrukturgesellschaft m.b.H. (sbidi) für einen Kontokorrentkredit bis 31.12.2024 gegenüber dem Bestbieter für das Projekt „Ausbau der Breitbandversorgung in der Steiermark“ im Umfang von höchstens EUR 50,0 Mio. wird genehmigt.
Der Obmann:
LTAbg. Johannes Schwarz