LANDTAG STEIERMARK
XVIII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 247/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 28.01.2020, 12:14:46


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Bildung, Gesellschaft und Gesundheit
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Dr. Juliane Bogner-Strauß

Betreff:
Tagessätze für Demenz-Tagesbetreuung evaluieren und anpassen

Im Bedarfs- und Entwicklungsplan für pflegebedürftige Personen Steiermark 2025, wird als Planungsgrundsatz und Leitmotiv das Prinzip „mobil vor stationär“ genannt, entsprechend dem Wunsch der meisten pflegebedürftigen Personen, so lange wie möglich in der gewohnten Umgebung bleiben zu können. 

Von der steirischen ÖVP hieß es demgemäß auch vor der Landtagswahl 2019, der Grundsatz ‚mobil vor stationär‘ sei für die ÖVP in der Pflege die Handlungsmaxime. Denn zuhause gepflegt zu werden, entspreche dem Wunsch des überwiegenden Teils der Steirerinnen und Steirer und sei nicht zuletzt aus sozialer und familiärer Sicht vorteilhaft (https://steiermark.orf.at/magazin/stories/3019059/).

Besonders im Falle von Demenz stehen die pflegenden Angehörigen vor großen Problemen. Etwas Erleichterung bieten die Tagesbetreuungen für Menschen mit Demenz/Alzheimer. Durch diese Einrichtungen sind die Angehörigen zumindest tagsüber entlastet. Doch auch nach der Tagesbetreuung bleiben immer noch genügend Pflegeaufgaben bei den Angehörigen.

Nun wurden die Tagsätze für die Tagesbetreuung verändert. Für Menschen mit wenig Einkommen hat sich die Situation dadurch fraglos verbessert. Allerdings wurden die Tagsätze in den hohen Einkommensstufen derart angehoben, dass die Tagesbetreuung tatsächlich nicht mehr leistbar ist. Ein Wechsel in ein Pflegeheim ist damit häufig leider unvermeidlich.

In konkreten Zahlen dargestellt:

Eine Person, mit einem Einkommen unter 900 Euro, die durchschnittlich 21 Ganztage im Demenz-Tageszentrum verbringt, hat eine Eigenleistung von 253,41 Euro zu leisten, nach Abzug der Förderung (60 % Land, 40 % Stadt Graz). Ihr bleiben im Monat 646,59 Euro zum Leben, für Miete, Betriebskosten etc.

Eine Person mit einem Einkommen von 2.401 Euro hat für dieselbe Tagesbetreuung 2.353,05 Euro an Eigenleistung zu bezahlen. Ihr bleiben im Monat gerade noch 47,95 Euro zum Leben, für Miete, Betriebskosten etc. Es liegt auf der Hand, dass unter diesen Umständen der Verbleib im eigenen Zuhause unmöglich und das Pflegeheim die einzige Alternative ist.

Selbstverständlich soll es Ziel des Landes sein, die Kosten für die Tagespflege sozial anzupassen und demgemäß zu staffeln. Doch das Ziel, die Pflege möglichst mobil und eben nicht stationär zu ermöglichen, darf nicht aus den Augen verloren werden. Ein gewisser existenzsichernder Grundbetrag sollte den Betroffenen jedenfalls verbleiben.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die Gestaltung der Tarife für Demenz/Alzheimer-Tageszentren zu evaluieren und entsprechend dem Grundsatz "mobil vor stationär" so zu gestalten, dass allen Betroffenen ein existenzsichernder Grundbetrag verbleibt.

 


Unterschrift(en):
LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)