EZ/OZ: 715/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 01.09.2020, 22:58:56
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann-Stv. Anton Lang
Beilagen: Landesverfassungsgestz_Repräsentanz_Frauen.docx
Betreff:
Angemessene Repräsentanz von Frauen im Landtag
Das Ende des Ersten Weltkrieges, der Zusammenbruch der Habsburger Monarchie und die Gründung der Ersten Republik führten zu einer grundlegenden Wahlrechtsreform im Jahr 1918. Das allgemeine und gleiche Wahlrecht wurde auch für Frauen eingeführt, das aktive Wahlalter von 24 auf 20 Jahre gesenkt und das passive Wahlrecht, also das Recht gewählt zu werden, mit dem 29. Lebensjahr ermöglicht. Am 16. Februar 1919 wurden die ersten acht weiblichen Abgeordneten in den Nationalrat gewählt.
Hundert Jahre später, am 23. Oktober 2019, wurden in der konstituierenden Sitzung des Nationalrates 72 weibliche Abgeordnete unter den 183 Mitgliedern des Nationalrates angelobt. Zum dritten Mal nach einer Nationalratswahl in Folge stieg damit der Frauenanteil auf im Jahr 2019 nunmehr 39 %. Der Frauenanteil an der Bevölkerung beträgt demgegenüber 50,8% (Stand 01.01.2019).
In der Europäischen Union liegt Österreich beim Frauenanteil im nationalen Parlament auf Platz 7 hinter Spanien, Schweden und Finnland mit je 47 %, Belgien 42 %, Norwegen rund 41 % und Frankreich fast 40 %. Mehrere Staaten der EU haben einen Frauenanteil von 20 % oder weniger im Parlament. Die Schlusslichter sind Zypern mit 17 % und Ungarn mit 12 %. Im Europäischen Parlament liegt der Frauenanteil bei 40 %.
Im Klubfinanzierungsgesetz 1985, BGBl. Nr. 156/1985 in der geltenden Fassung, ist ein (allerdings bescheidener) positiver Anreiz enthalten, den Frauenanteil in den Nationalratsklubs zu erhöhen bzw. hochzuhalten. Die Summe der Fördermittel eines Klubs ist gemäß § 4a (1) „um drei Prozent zu erhöhen, wenn der Anteil der Frauen an den Mitgliedern des Nationalrats, die dem selben Klub angehören, über 40 Prozent liegt.“ Eine analoge Regelung findet sich in § 4 a (2) für Mitglieder des Bundesrates, die derselben Bundesratsfraktion angehören. § 4a in der Fassung des Bundesgesetzblattes BGBl. I Nr. 56/2019 trat mit 1. November 2019 in Kraft.
Dieser erste Schritt eines positiven Anreizsystems sollte zum Anlass genommen werden, auch im Landtag Steiermark die Repräsentanz von Frauen durch Anreize zu erhöhen.
Es besteht ein hoher Handlungsbedarf, denn noch nie im Landtag Steiermark hatten bei der Konstituierung am 17. Dezember 2019 gleich zwei Fraktionen – die FPÖ und die NEOS – einen Frauenanteil von 0%: acht Männer in der FPÖ und zwei Männer bei den NEOS.
Mittlerweile (Stand September 2020) haben nur mehr die NEOS einen Frauenanteil von 0 %, bei der FPÖ sind es mittlerweile 12,5 % (eine Frau von 8 Abgeordneten), bei der SPÖ 41,7 % (5 von 12), bei der ÖVP 44,4 % (8 von 18) und bei der KPÖ (eine Frau und ein Mann) und den Grünen (3 Frauen und 3 Männer) jeweils 50 %.
Insgesamt beträgt der Frauenanteil im Landtag Steiermark derzeit 37,5 % (Stand September 2020).
Das Anreizsystem sollte deutlicher als im Nationalrat sein, zum einen weil das Ungleichgewicht in der Steiermark noch größer ist, zum anderen um einen effektiven Lenkungseffekt zu erzielen.
Wenn der Anteil der Frauen in einem Landtagsklub unter 50 % liegt, soll daher der Betrag der Klubfinanzierung um den auf 50 % fehlenden Prozentanteil des Frauenanteils verringert werden (50 % minus prozentueller Anteil der Frauen in einem Landtagsklub).
Rechenbeispiele (wenn der Frauenanteil in den Landtagsklubs nach den nächsten Landtagswahlen unverändert bliebe):
NEOS: 50 % minus 0 = 50 % Verlust der Klubfinanzierung.
FPÖ: 50 % minus 12,5 % = 37,5 % Verlust
SPÖ: 50 % minus 41,7 % = 8,3 % Verlust
ÖVP: 50 % minus 44,4 % = 5,6 % Verlust
KPÖ und Grüne: 50 % minus 50 % = 0 % Verlust
Sollte der Frauenanteil mehr als 50 % betragen, ist keine Umrechnung in einen „Gewinn“ vorgesehen, da das Ziel in einer ausgewogenen Repräsentanz beider Geschlechter liegt.
Die Änderungen sollen in der nächsten, der 19. Gesetzgebungsperiode in Kraft treten.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
(siehe angeschlossener Gesetzestext)
Unterschrift(en):
LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne)