LANDTAG STEIERMARK
XVIII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 21

EZ/OZ 1901/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Soziales

Betreff:
Maßnahmen gegen Vereinsamung

 

Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Doris Kampus
zu:
EZ 1901/1, Vereinsamung durch Etablierung einer zentralen Landesstelle effizienter bekämpfen (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))

 

Der Ausschuss "Soziales" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 03.05.2022 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Mit Beschluss des Ausschusses für Soziales vom 08.02.2022 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht eine Stellungnahme zum Antrag, Einl.Zahl 1901/1, abzugeben.

Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:

Vereinsamung ist auf vielfältige gesellschaftliche und demografische Entwicklungen zurückzuführen und kein individuelles Schicksal, sondern ein strukturelles Problem, das die gesamte Gesellschaft vor Herausforderungen stellt. So vielfältig die Auslöser von Vereinsamung sind, so unterschiedlich können sich die Auswirkungen und Folgen der Einsamtkeit auf den/die Einzelne/n darstellen. Die Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und die damit verbundene soziale Isolation in den letzten zwei Jahren, haben das Einsamkeitsempfinden vieler Menschen sicherlich verstärkt.

Es muss jedoch, wie bereits in der Anfragebeantwortung EZ/OZ: 386/2 ausgeführt wurde, wiederum festgehalten werden, dass das Sozialressort nur in seinem Zuständigkeitsbereich tätig werden und nicht das gesamtgesellschaftliche Spektrum von Vereinsamung bzw. Einsamkeit oder deren Vermeidung und Bekämpfung bearbeiten kann. Das Sozialressort ist sich der Bedeutung von Maßnahmen, die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen und den sozialen Zusammenhalt fördern, bewusst, und schafft und fördert im Rahmen seines Zuständigkeitsbereichs seit jeher entsprechende Angebote und Maßnahmen in Form von vielfältigen Sozialleistungen, Projekten und sozialen Einrichtungen, um die Partizipation und gesellschaftliche Einbindung insbesondere von sozial benachteiligten und ausgrenzungsgefährdeten Menschen in der Steiermark bestmöglich zu unterstützen.

In jedem Tätigkeitsfeld des Sozialressorts finden sich daher sehr konkrete Maßnahmen, die unter anderem auch der Vereinsamung vorbeugen und dieser entgegenwirken sollen und können. Hierbei kann beispielsweise auf die Förderung von SeniorInnen-Organisationen und der SeniorInnen-Urlaubsaktion, die Unterstützung von ehrenamtlichem Nachbarschafts- und Kommunalengagement im Kontext der Menschenrechte, das Segment des Sozialen Arbeitsmarktes und der Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekte, die Beteiligung an psychosozialer Infrastruktur in der Steiermark, existenz- und teilhabesichernde Maßnahmen in der Armutsbekämpfung, betreute Obdachloseneinrichtungen, die Beratung und Betreuung im Kontext der Sozialunterstützung sowie die Teilhabe von Menschen mit Behinderung hingewiesen werden. Des Weiteren wurde bereits im Jahr 2020 eine Studie zur Untersuchung der Lebenssituation der älteren Generation in Auftrag gegeben, welche unter anderem das Thema Einsamkeit in den Fokus rückt. Dieses SeniorInnenbarometer, welches die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf SeniorInnen in der Steiermark untersucht, soll im Jahr 2022 mit einer ergänzenden Erhebung abgeschlossen und veröffentlicht werden.

Angesichts der auf bestimmte gesellschaftliche Teilbereiche eingeschränkten Zuständigkeit des Sozialressorts können Maßnahmen und Tätigkeiten grundsätzlich nur auf den eigenen Wirkungsbereich fokussiert sein. Um der Problematik umfassend und nachhaltig zu begegnen, braucht es über unterschiedliche Zuständigkeiten und Politikfelder hinweg gemeinsame Strategien und Maßnahmen auf gesamtgesellschaftlicher Ebene sowohl des Bundes als auch der Länder.

Das Sozialressort ist bei der Bearbeitung von Schwerpunkten und Maßnahmen im gegebenen Zuständigkeitsbereich, wie bereits in der Vergangenheit, in guter Zusammenarbeit mit den anderen Regierungsmitgliedern und Verwaltungseinheiten und wird diese Kooperation fortführen. Daher ist die Notwendigkeit zur Einrichtung einer „zentralen Landesstelle zur strategieschen Koordinierung und Steuerung von Maßnahmen der jeweiligen Regierungsressorts zur Bekämpfung von Vereinsamung“ derzeit nicht gegeben.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Soziales zum Antrag der Abgeordneten der FPÖ, EZ 1901/1 betreffend "Vereinsamung durch Etablierung einer zentralen Landesstelle effizienter bekämpfen" wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Der Obmann:
LTAbg. Klaus Zenz