LANDTAG STEIERMARK
XVIII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 741/1

Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT)

eingebracht am 11.09.2020, 09:39:45


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Doris Kampus
Frist: 11.11.2020

Betreff:
Pendlerbeihilfe 2018, Lehrlingsbeihilfe 2019 und Heizkostenzuschuss 2019/2020

Die Pendlerbeihilfe des Landes Steiermark ist eine – je nach Jahresbruttoeinkommen und Entfernung zum Arbeitsort gestaffelte – direkt ausbezahlte Förderung, die zu zwei Dritteln vom Land Steiermark und zu einem Drittel von der Arbeiterkammer Steiermark finanziert wird. Während es im Jahr 2012 noch 10.192 Bezieher gab, die eine durchschnittliche Förderung von rund 127,79 Euro erhielten, sank deren Zahl im Jahr 2017 auf 7.159 Bezieher, die durchschnittlich 125,95 Euro bekamen. Die insgesamt ausbezahlten Mittel verringerten sich von 1,3 Millionen auf 903.683 Euro. (Quelle: XVII. Gesetzgebungsperiode: Schriftliche Anfragebeantwortung, EZ/OZ: 3316/2)

Gerade für einkommensschwache Personen ist die Pendlerbeihilfe als direkt ausbezahlte Förderung ein wichtiger Beitrag, um die jährlich steigenden Fahrtkosten, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich, ausgleichen zu können. Im Gegensatz zur Pendlerpauschale des Bundes handelt es sich hier um keine steuerliche Erleichterung, sondern um einen direkt ausbezahlten Geldbetrag. Angesichts geringer Einkommen ist es oftmals gar nicht möglich, die Pendlerpauschale in vollem Ausmaß auszunutzen. Insofern kann die Pendlerbeihilfe des Landes Steiermark diesen Nachteil bis zu einem gewissen Grad ausgleichen. Die hohe Zahl der steirischen Auspendler und damit einhergehend ein entsprechend großer Kreis an Bezugsberechtigten, die täglich auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, zeigen die Dringlichkeit einer Ausweitung der Pendlerbeihilfe auf.

Für Erziehungsberechtigte von Lehrlingen beziehungsweise von Personen, die in lehrähnlichen Ausbildungs- oder Dienstverhältnissen stehen, sowie für Lehrlinge ab dem 18. Lebensjahr, sofern sie einen eigenen Haushalt führen, hat das Land Steiermark einen Zuschuss zum Lebensunterhalt in Form der Lehrlingsbeihilfe eingeführt. Die Höhe der Förderung beträgt zwischen 70 und 700 Euro pro Jahr und Bezieher, wobei bis 2017 das jährliche Familieneinkommen 24.800 Euro beziehungsweise die Nettolehrlingsentschädigung 850 Euro monatlich nicht übersteigen durfte. Mit 1. Jänner 2018 wurden diese Beträge auf 26.500 beziehungsweise 900 Euro angehoben.

Laut einer Anfragebeantwortung durch Landesrätin Doris Kampus wurden im Jahr 2018 durchschnittlich 430,37 Euro an lediglich 321 Bezieher ausbezahlt. Bei einem Lehrlingsstand von 15.603 Personen im Jahr 2018 erhielten somit bloß zwei Prozent eine finanzielle Unterstützung. Da offenkundig nur ein Bruchteil aller Lehrlinge beziehungsweise Erziehungsberechtigten eine Förderung bezog, muss die soziale Treffsicherheit der Beihilfe kritisch hinterfragt werden. Zudem war seit dem Jahr 2010 ein stetiger Rückgang der Bezieher festzustellen, denn von damals 820 Personen blieben 2018 nur noch 321 übrig. Auch der Durchschnittsbezug sank von 402,92 Euro im Jahr 2014 auf 382,49 Euro. Die höchstmögliche Beihilfe erhielten gar nur mehr 51 Lehrlinge. (Quelle: XVII. Gesetzgebungsperiode: Schriftliche Anfragebeantwortung, EZ/OZ: 3316/2)

Für die Ausbezahlung des Heizkostenzuschusses, der ausschließlich Geringverdienern zugutekommen soll, standen dem Land Steiermark für den Antragszeitraum 2018/2019 finanzielle Mittel in der Höhe von etwa 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Unabhängig von der Heizungsart beträgt der Zuschuss einheitlich 120 Euro pro Haushalt. Neben bestimmten Einschränkungen hinsichtlich des Verdienstes wird die Meldung des Hauptwohnsitzes in der Steiermark vorausgesetzt. Allerdings kann man bereits vier Wochen nach ebenjener Meldung einen Antrag auf Heizkostenzuschuss stellen. Aus freiheitlicher Sicht werden dadurch kürzlich zugezogene Personen, vor allem Nichtösterreicher, mit langjährigen Steirern ohne Not gleichgestellt. Die Richtlinien zum Heizkostenzuschuss 2018/2019 beinhalteten darüber hinaus, dass Asylwerber von einer Antragstellung ausgeschlossen sind. In der Vergangenheit gab es hierzu jedoch anderslautende Vorgaben seitens des Landes. So machten im Jahr 2015 gleich 416 Asylwerber davon Gebrauch. Diese Möglichkeit muss dauerhaft ausgeschlossen bleiben. (Quelle: XVII. Gesetzgebungsperiode: Schriftliche Anfragebeantwortung, EZ/OZ: 3316/2)

Zudem ist der befristete Antragszeitraum von lediglich drei Monaten nicht zweckmäßig. Da sich das Land Steiermark nicht als Einkäufer von Öl oder anderem Heizmaterial betätigt, sondern nur einen finanziellen Beitrag ausschüttet, erschließt sich die Sinnhaftigkeit dieser Einschränkung nicht. Es ist zu vermuten, dass hier das Sozialressort in Kombination mit den unverhältnismäßig niedrig angesetzten Zuverdienstgrenzen die Zahl der Antragsteller bewusst niedrig hält. Angesichts alljährlich steigender Heizkosten und der zusätzlichen Belastung durch erhöhte Ausgaben für die Lebenserhaltung muss die Treffsicherheit der Förderung, auch auf ihre Familienfreundlichkeit hin, hinterfragt werden.


Es wird daher folgende

Schriftliche Anfrage

gestellt:

  1. Waren die zur Verfügung stehenden Finanzmittel für die Pendlerbeihilfe 2018 grundsätzlich gedeckelt?
  2. Wenn ja, in welcher Höhe?
  3. Werden Sie sich für eine Erhöhung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel für die Pendlerbeihilfe einsetzen, da im Jahr 2017 nur 820.000 Euro zur Verfügung standen, aber 900.000 Euro ausbezahlt wurden?
  4. Wenn nein, warum nicht?
  5. Wie hoch waren die finanziellen Mittel, die im Jahr 2018 für die Pendlerbeihilfe tatsächlich aufgewandt wurden?
  6. Wie hoch war im Jahr 2018 der durchschnittliche Auszahlungsbetrag?
  7. Wie viele Personen erhielten im Jahr 2018 die Pendlerbeihilfe?
  8. Wie viele Personen erhielten im Jahr 2018 jeweils den Höchstbetrag?
  9. Wie viele Personen erhielten im Jahr 2018 die Pendlerbeihilfe, da sie Schulungsmaßnahmen beim AMS absolvierten und bei der Antragstellung eine Bestätigung vorweisen mussten?
  10. Welche Staatsbürgerschaft bzw. welchen rechtlichen Aufenthaltsstatus hatten die Bezieher der Pendlerbeihilfe im Jahr 2018?
  11. Wenn dies noch immer nicht erfasst wird, werden Sie dies ändern?
  12. Wenn nein, warum verzichten Sie auf die Möglichkeit, den Hintergrund der Bezieher zu analysieren, um treffsicher Maßnahmen setzen zu können?
  13. Werden Sie sich für eine Koppelung des Erhalts der Pendlerbeihilfe an die österreichische Staatsbürgerschaft einsetzen, um Nichtösterreicher von dieser freiwilligen Sozialleistung auszuschließen?
  14. Wenn nein, warum nicht?
  15. Fand eine Anpassung der Bemessungsgrundlage für das Jahr 2018 statt?
  16. Wenn ja, wie gestaltete sich die Anpassung der Bemessungsgrundlage für das Anspruchsjahr 2018 konkret?
  17. Ist geplant, diese laufend zu adaptieren?
  18. Wenn nein, warum nicht?
  19. Gibt es Pläne für eine deutliche Erhöhung der Einkommensobergrenzen bei Haushalten mit Kindern?
  20. Falls ja, wie stellen sich Ihre Pläne konkret dar?
  21. Wenn nein, warum nicht?
  22. Waren die zur Verfügung stehenden Finanzmittel für die Lehrlingsbeihilfe 2019 grundsätzlich gedeckelt?
  23. Wenn ja, in welcher Höhe?
  24. Werden Sie sich für eine Erhöhung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel für die Lehrlingsbeihilfe einsetzen?
  25. Wenn nein, warum nicht?
  26. Wie hoch waren die finanziellen Mittel, die im Jahr 2019 für die Lehrlingsbeihilfe tatsächlich aufgewandt wurden?
  27. Wie viele Personen bezogen im Jahr 2019 die Lehrlingsbeihilfe, aufgeschlüsselt nach Geschlecht und unterteilt in Österreicher und Nichtösterreicher?
  28. Wie hoch war im Jahr 2019 der durchschnittliche Auszahlungsbetrag?
  29. Wie viele Personen erhielten im Jahr 2019 jeweils den Höchstbetrag?
  30. Welche Staatsbürgerschaft bzw. welchen rechtlichen Aufenthaltsstatus hatten die Bezieher der Lehrlingsbeihilfe im Jahr 2019?
  31. Wenn dies noch immer nicht erfasst wird, werden Sie dies ändern?
  32. Wenn nein, warum verzichten Sie auf die Möglichkeit, den Hintergrund der Bezieher zu analysieren, um treffsicher Maßnahmen setzen zu können?
  33. Werden Sie sich für eine Koppelung des Erhalts der Lehrlingsbeihilfe an die österreichische Staatsbürgerschaft einsetzen, um Nichtösterreicher von dieser freiwilligen Sozialleistung auszuschließen?
  34. Wenn nein, warum nicht?
  35. Fand eine Anpassung der Bemessungsgrundlage für das Jahr 2019 statt?
  36. Wenn ja, wie gestaltete sich die Anpassung der Bemessungsgrundlage für das Anspruchsjahr 2019 konkret?
  37. Ist geplant, diese laufend zu adaptieren?
  38. Wenn nein, warum nicht?
  39. Gibt es Pläne für eine deutliche Erhöhung der Einkommensobergrenzen bei Haushalten mit Kindern?
  40. Falls ja, wie stellen sich Ihre Pläne konkret dar?
  41. Wenn nein, warum nicht?
  42. Waren die zur Verfügung stehenden Finanzmittel für den Heizkostenzuschuss 2019/2020 grundsätzlich gedeckelt?
  43. Wenn ja, in welcher Höhe?
  44. Wurden die Finanzmittel für den Heizkostenzuschuss nachträglich erhöht?
  45. Wenn ja, warum und um welchen Betrag?
  46. Wenn ja, werden Sie sich zukünftig für eine grundsätzliche Erhöhung der budgetären Mittel einsetzen?
  47. Wie hoch waren die finanziellen Mittel, die für den Heizkostenzuschuss 2019/2020 tatsächlich aufgewandt wurden?
  48. Wie viele Haushalte haben 2019/2020 einen Heizkostenzuschuss bezogen, aufgeschlüsselt nach Bezirken und der gesamten Steiermark sowie bei den Antragstellern unterteilt in die Kategorien: Österreicher, Nichtösterreicher, Drittstaatsangehörige sowie Asylwerber (Bitte um Aufschlüsselung wie in Schriftl. Anfragebeantwortung in der XVII. Gesetzgebungsperiode, EZ/OZ: 3316/2)?
  49. Gab es Auszahlungen an Asylwerber oder wurden die Richtlinien eingehalten?
  50. Wenn es Auszahlungen gab, an wie viele Asylwerber fand eine solche im Antragsjahr 2019/2020 statt?
  51. Warum war nur ein vierwöchiger Hauptwohnsitz in der Steiermark notwendig, um den Heizkostenzuschuss zu beantragen beziehungsweise sehen Sie einen kurzfristigen Wohnortwechsel nicht als Möglichkeit des Fördermissbrauchs an?
  52. Ist hier eine Änderung geplant?
  53. Wenn nein, warum werden bzw. wollen Sie diesem Aspekt des Sozialtourismus nicht begegnen, indem Sie einen länger bestehenden Hauptwohnsitz in der Steiermark determinieren?
  54. Werden Sie sich für eine Koppelung des Erhalts des Heizkostenzuschusses an die österreichische Staatsbürgerschaft einsetzen, um Nichtösterreicher von dieser freiwilligen Sozialleistung auszuschließen?
  55. Wenn nein, warum nicht?
  56. Fand eine Anpassung der Bemessungsgrundlage für das Antragsjahr 2019/2020 statt?
  57. Wenn ja, wie gestaltete sich die Anpassung der Bemessungsgrundlage für das Antragsjahr 2019/2020 konkret?
  58. Ist geplant, diese laufend zu adaptieren?
  59. Wenn nein, warum nicht?
  60. Gibt es Pläne für eine deutliche Erhöhung der Einkommensobergrenzen bei Haushalten mit Kindern?
  61. Falls ja, wie stellen sich Ihre Pläne konkret dar?
  62. Wenn nein, warum nicht?

Unterschrift(en):
LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)