EZ/OZ: 1806/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 19.11.2021, 09:32:32
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Bildung, Gesellschaft und Gesundheit
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Dr. Juliane Bogner-Strauß
Betreff:
Zugang zu Tageszentren für ältere Menschen erleichtern
Aufgrund der demographischen Entwicklung und der damit verbundenen steigenden Nachfrage nach geeigneten Betreuungsmöglichkeiten für ältere Menschen wurde in der Steiermark 2008 das Modell „Tagesbetreuung für Seniorinnen und Senioren“ entwickelt, das den Betrieb sogenannter Tagesbetreuungszentren vorsieht. Mit Beschluss vom 14.06.2018 legte die Steiermärkische Landesregierung den Qualitätsstandard „Tagesbetreuung für ältere Menschen“ fest, in dem unter anderem Zielsetzung und Zielgruppe der Tagespflegezentren definiert und die Finanzierungsmodalitäten für die Betreiberorganisationen vorgeschrieben werden.
Dezidiertes Ziel der Tageszentren „ist es einerseits, Kontakte aufrechtzuerhalten, damit ältere Menschen weiterhin – oder wieder – am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können, und andererseits die körperlichen geistigen Fähigkeiten zu erhalten und zu fördern bzw. eine Verschlechterung zu verlangsamen. Die Tagesbetreuung für ältere Menschen ist auch ein wesentliches Angebot zur Entlastung pflegender An- und Zugehöriger.“ Diesem Ziel durchaus entsprechend unterliegen die Tageszentren der „Prämisse, die Betreuung in den Vordergrund zu stellen. Pflegeleistungen beschränken sich nur auf jene Tätigkeiten, die im Verlauf des Tages in der Tagesbetreuung notwendig sind“ (Seite 22 des Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 14.06.2018, Qualitätsstandard „Tagesbetreuung für ältere Menschen“). Damit ist klargestellt, dass es sich bei Tagesbetreuungszentren keineswegs um eine Parallelstruktur zu den Pflegeheimen handeln soll, sondern diese den Pflegeheimen vielmehr vorgelagert sind. Schließlich ist unbestritten, dass ein funktionierendes Präventionssystem dazu führt, eine intensive Pflege und damit einen Aufenthalt im Pflegeheim bestenfalls zu verhindern oder dies zumindest deutlich nach hinten zu verschieben (Pichlbauer, Das österreichische Pflegesystem: Ein europäischer Sonderfall, Bertelsmann Stiftung, März 2018). Dementsprechend ist es auch durchwegs nachvollziehbar, dass die Tagesbetreuungszentren nicht für Menschen geeignet sind, wenn deren „Pflege- und Betreuungsaufwand so hoch ist, dass keine adäquate Leistungserbringung möglich ist“ (Seite 23).
Konterkariert wird diese auf Prävention ausgerichtete Zielsetzung jedoch dadurch, dass die Zielgruppe auf jene älteren Menschen beschränkt ist, deren Gesundheitszustand bereits derart schlecht ist, dass sie zumindest in Pflegestufe 1 nach dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG) eingestuft sind oder zumindest bald eingestuft werden. Damit kommt diese ausdrücklich präventive Betreuungsform nur Menschen zugute, die „auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung“ mindestens sechs Monate lang einen „ständige[n] Betreuungs- und Hilfsbedarf (Pflegebedarf)“ im Ausmaß von zumindest 65 Stunden pro Monat vorweisen (§ 4 BPGG). Obwohl also in den Tageszentren Pflegeleistungen dem Beschluss der Landesregierung zufolge (nachvollziehbarer Weise) „nur in einem begründeten Ausnahmefall und nicht als Grundleistung in der Tagesbetreuung durchgeführt“ werden darf, können diese absurder Weise nur von Menschen mit einem nachgewiesenen Pflegebedarf von zumindest 65 Stunden pro Monat aufgesucht werden.
Um diese – dem präventiven Grundgedanken der Tageszentren grundlegend widersprechende – Fehlsteuerung zu beheben und das volle Potential dieser überaus sinnvollen Betreuungsstruktur für sowohl die steirische Bevölkerung als auch das steirische Pflegesystem auszuschöpfen, bedarf es einer grundlegenden Überarbeitung der Zielgruppendefinition.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, die Zielgruppe für die Tagesbetreuung für ältere Menschen im Sinne des Beschlusses der Steiermärkischen Landesregierung vom 14.06.2018 zu überarbeiten und insbesondere den Zugang zu den Tageszentren nicht auf Menschen, die Pflegegeld beziehen, zu beschränken.
Unterschrift(en):
LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne)