EZ/OZ: 775/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 24.09.2020, 13:29:18
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Wirtschaft und Wissenschaft
Regierungsmitglied(er): Landesrätin MMag. Barbara Eibinger-Miedl, Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer, Landeshauptmann-Stv. Anton Lang
Betreff:
Weitergabe von Aufträgen an Subunternehmen regulieren
Die Weitergabe von Aufträgen des Landes durch die Auftragnehmer an Sub- oder Subsubunternehmer ist gesetzlich nicht beschränkt. Vor allem bei Bauprojekten ergibt sich dadurch die Problematik intransparenter Subunternehmerketten. Solche Subunternehmerketten sind nach wie vor einer der Schlüsselfaktoren für die Umgehung von Sicherheits-, Gesundheits- und Sozialstandards sowie für Lohndumping auf öffentlichen Baustellen. Auch die Gewerkschaft Bau-Holz kritisiert die mangelnde Beschränkung von „endlosen Subunternehmerketten“, die Sozialbetrug ermöglichen würde.
Der Praxis, Teile des Gesamtauftrages an Subunternehmer weiterzugeben, liegt in vielen Fällen keine fachliche Rechtfertigung zugrunde. Sie führt dazu, dass Möglichkeiten zur Umgehung von Sicherheits-, Gesundheits- und Sozialstandards und zu Lohndumping geschaffen werden. Um dieses Vorgehen zu vermeiden muss eine Regelung angestrebt werden, die die Weitergabe von Teilen der Leistung an Subunternehmer ab Zuschlagserteilung auf ein Glied bzw. auf zwei Glieder in sachlich zwingend erforderlichen Fällen beschränkt. Somit wäre zwar die Weitergabe von Teilen des Auftrags an einen Subunternehmer erlaubt, weitere Subsubunternehmer könnten jedoch in diesem Prozess nicht mehr eingeschaltet werden.
Dies würde die Entstehung von undurchsichtigen und schwer kontrollierbaren Subunternehmerketten verhindern. Auch ein Verdrängungswettbewerb, wie er in der Baubranche durch die Aufträge an Sub- und Subsubunternehmen stattfindet, wodurch das Lohnniveau sowie arbeits- und sozialrechtliche Standards nach unten gedrückt werden, wird so unterbunden. Eine dergestalt erreichte bessere Übersicht würde zudem dem Auftraggeber und den zuständigen Behörden die Kontrolle der gesetzlichen Standards erleichtern.
Neben der Beschränkung der Subunternehmerketten gibt es eine Reihe weiterer anzustrebender Maßnahmen, um die negativen Auswirkungen dieser Praxis zu verhindern. Dazu zählt etwa die Einführung einer Generalunternehmerhaftung, die den Generalunternehmer für eine nicht ordnungsgemäße Zahlung von Löhnen und Sozialversicherungsbeiträgen auch bei den Subunternehmen haftbar macht. Dies würde verhindern, dass sich Unternehmen, etwa durch einen Firmenhauptsitz im EU-Ausland, dieser Haftung entziehen können und gleichzeitig dafür sorgen, dass die Seriosität der Subunternehmer und die Transparenz bei der Durchführung des Auftrages im unmittelbaren Interesse der jeweiligen Generalunternehmer liegen.
Weiters ist hier eine Reform der sogenannten „Zustimmungsfiktion“ im Bundesvergabegesetz anzudenken, welche die Zustimmung des Auftraggebers bei einer Zuziehung von weiteren Subunternehmern bzw. deren Wechsel als gegeben ansieht, wenn dieser nach Meldung nicht binnen drei Wochen die Ablehnung des Subunternehmers bekannt gibt. In der Realität führt die aktuelle Regelung dazu, dass auch unseriöse Subunternehmen nach Verstreichen der dreiwöchigen Frist auf öffentlichen Baustellen eingesetzt werden können.
Was Kontrolle und Strafen anbelangt fordert die Gewerkschaft neben einer strengeren Prüfung der beruflichen Zuverlässigkeit von Unternehmen eine Aufstockung des Personals für die zuständigen Kontrollbehörden und eine Verschärfung der Strafmaßnahmen bei der versuchten Vereitelung von Kontrollen. Auch ein Festhalten am Kumulationsprinzip – der Multiplikation der Strafe mit der Anzahl der betroffenen Beschäftigten – würde ein wirksames Mittel gegen leider oft hoch profitable Rechtsverletzungen darstellen. Nur durch die genannten Maßnahmen können systematische Übertretungen unattraktiv gemacht werden.
Als öffentlicher Auftraggeber fällt in diesem Kontext auch dem Land Steiermark eine besondere Verantwortung zu, die Umgehung von Sicherheits-, Gesundheits- und Sozialstandards und Lohndumping durch undurchsichtige Subunternehmerketten zu verhindern. Dies ist nicht nur im Sinne der steirischen Beschäftigten, es kommt auch seriösen steirischen Unternehmen zugute, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Regelung zur Beschränkung von Subunternehmerketten bei der Vergabe von Aufträgen durch das Land Steiermark oder Gesellschaften, an denen das Land beteiligt ist, zu erarbeiten und diese dem Landtag vorzulegen.
Unterschrift(en):
LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)